Alleinerziehend, na und?

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Frage bzgl Hartz 4

Thema: Frage bzgl Hartz 4

Hallo, es geht um eine Kollegin von mir. Sie ist Thailänderin und mit einem deutschen Mann verheiratet. Dieser wollte die Trennung und sie ist auf der Suche nach einer angemessenen Wohnung. Nun möchte ich ihr gerne helfen, da sie sehr schlecht deutsch spricht. Ich war also mit ihr beim Amt und ihr stehen 45 qm zu. Jetzt könnte sie eine sehr schöne Wohnung haben, die aber 49 qm und 20 Euro mehr kosten würde, als vom Amt genehmigt. Man sagte mir also, das es ihr frei zusteht ob sie diese Wohnung anmieten möchte oder nicht, müsste diese 20 Euro aus eigener Tasche zahlen, hätte aber keinen Anspruch auf Kaution und Renovierungskosten. Ist das richtig so? Ich habe nach meiner Trennung auch vorübergehend vom Amt gelebt und obwohl meine qm und die Miete auch um einiges höher war als genehmigt, bekam ich die Kaution und Renovierungskosten. Hat sich da etwas geändert Lg.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 17:56



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Grundsätzlich ist das so richtig, steht glaube ich, auch in den Leitlinien des SGB II so drin. Ich kann mir aber vorstellen (weiß es aber nicht definitiv!), daß jeder Sachbearbeiter einen gewissen "persönlichen Spielraum" hat, was die Wohnungsgröße bzw. Miete und die Übernahme der Kaution etc. betrifft. Vielleicht sprecht ihr nochmals mit dem Sachbearbeiter? lg, matiz

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 18:16



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hallo, ich hatte vor ein paar monaten das selbe problem. was dir die bearbeiterin sagte ist richtig, so sind die richtlinien. alles andere ist ermessenssache und du bist auf die laune der bearbeiterin angewiesen.

Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 18:52