Alleinerziehend, na und?

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frage Thema halber Zähler

Thema: frage Thema halber Zähler

Mein ex und ich sind beide noch in der Ausbildung Er sagt das er solange er den unterhalt nicht bezahlt hat er den halben Zähler nicht Aber dann müsste ich doch statt nen halben Zähler den kompletten haben ? Weil wenn er ihn nicht hat (??) Ist er ja weg wenn ich ihn nicht habe oder ? Es macht solange wir noch die Ausbildung noch machen nichts aus vom Geld. Aber wenn wir fertig sind Und vorallemz stimmt es wenn ich den kompletten Zähler habe das er dann weniger unterhalt zahlen muss ? Er muss erst nach dee Ausbildung unterhalt zahlen. Lg Jasmin

von Babybauch1993 am 12.06.2013, 20:36



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

meinst du den Kinderfreibetrag? "Und vorallemz stimmt es wenn ich den kompletten Zähler habe das er dann weniger unterhalt zahlen muss ?" Wenn er dann nachher Unterhalt zahlt, dann kannst du eh nicht mehr den kompletten haben normalerweise hat jeder 0,5, wenn er nicht zahlt, dann kannst du den anderen halben Kinderfreibetrag beantragen (musst nur nachweisen, dass er nicht zahlt) - von alleine passiert das aber nicht

von orry am 12.06.2013, 21:05



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Der Kinderfreibetrag ist bei der Einkommenshöhe aber uninteressant - dafür bekommt ihr das Kindergeld.

von Lena_1977 am 12.06.2013, 21:14



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Ja genau Aber ich kann mir das nicht vorstellen das er ihn nicht hat Bei uns ust es so das wir beide so wenig verdienen und so wenig steuern zahlen das er noch unwichtig ist Hat also keine eile das ich ihn mir nehme. Ja das er nicht zahlt ist ja nicht schwer zu beweisen

von Babybauch1993 am 12.06.2013, 22:12



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

ich gehe davon aus, der Ex hat die Vaterschaft anerkannt und so kommt es zu dem "halben" Kind (später auf der Lohnsteuerkarte) Du kannst den halben Satz für Dich über die Steuererklärung zurückholen, indem Du in einer bestimmten Spalte angibst, dass das Kind dauerhaft bei Dir wohnt und nicht beim Ex. Der Unterhalt hat damit überhaupt gar nichts zu tun. Unterhalt und halbes Kind auf der Steuerkarte sind zwei verschiedene Sachen. Die mir aber rätselhaft bleiben, ich frage mich, warum der KV das halbe Kind auf der Steuerkarte hat, wo er einmal seinen Unterhaltszahlungen nicht fristgerecht nachkommt, das Kind nie sieht - weil er es nicht sehen will -, ich alle Ausgaben habe, an denen der KV sich eigentlich beteiligen müsste UND das Kind noch bei mir wohnt. Ich frage mich echt, mit welchem Recht der KV das halbe Kind verdient hat.

von Holzkohle am 12.06.2013, 22:24



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Ich habe 2 Kinder, das eine aus einer lange vergangenen Beziehung und das 2. aus meiner jetzigen Ehe! Als wir den Freibetrag von Kind 2 haben eintragen lassen nach der Geburt (erstmal komplett bei meinem Mann, da ich zuhause bleibe), da wurde uns Auskunft gegeben, das wir dem Vater von Kind 1 den halben Zähler entziehen könnten, da das Kind bei uns lebt und er nicht einmal Mindestunterhalt bezahlt! Somit hätte er auch kein Anrecht auf den Freibetrag! Wir haben es aber dabei belassen, da ich keinen Stress möchte, ich bin froh, das ich zumindestens die 103,- Euro Unterhalt bekomme für meine 10 jährige! Da der KV drei Kinder mit drei Damen hat, würde bei einer Klage wohl auch nicht mehr bei raus kommen! Denn sein ältester ist 16, bekommt einiges mehr als meine Tochter, seine mittlere lebt freiwillig in einer Einrichtung und da muss er zusätzlich zum Unterhalt noch einen Teil der Unterbringungskosten aufbringen! Und ich hab halt seine Jüngste! Wer weiß wann er das nächste bekommt

von Ruhrgirl am 13.06.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Also hat man damit unrecht das der Unterhalt dann weniger wird wenn ich das ganze kKind habe Die kleine wohnt nur bei mir ! Er hat einmal untehalt bezahlt aber nicht an mich sondern ans Jugendamt Da ich ja den Vorschuss bekomme und erst wenn er drei mal bezahlt den bekomme. Und Naja die kleine sieht er nicht.

von Babybauch1993 am 13.06.2013, 10:36



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Ich war mit genau dem Thema erst vor 3 Wochen beim Finanzamt. Also, solange der Vater zahlt oder du UHV bekommst kannst du nicht den ganzen Kinderfreibetrag beantragen. Und selbst wenn du dann den ganzen KFB hast wird sich das kaum auf dein Einkommen auswirken. Der KFB hat nur Auswirkung auf die Kirchensteuer und den Soli, und da wiederum auch nur prozentual. Also du kannst Dir die Überlegung und den Aufwand sparen! Wichtiger und tatsächlich auch geldwert ist die Steuerklasse 2!! Da musst du dich drum kümmern. LG

Mitglied inaktiv - 13.06.2013, 20:04



Antwort auf diesen Beitrag

Wiki sagt: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag ich weiß nicht, glaube die Dame beim FA hat mich falsch beraten. Aber das Thema werd ich erst angehen (können) wenn bei uns der UHV abläuft un der KV dann immernoch nicht zahlt.....Und danach siehts ja leider aus :(

Mitglied inaktiv - 13.06.2013, 20:10