Alleinerziehend, na und?

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Exmann in Haft

Thema: Exmann in Haft

Guten Morgen Ich bin seit 2004 getrennt. Seit 2006 geschieden. Der letzte Kontakt zu den gemeinsamen Töchtern war Mai 2008. Er mochte einfach nicht. 2006 wurde mein Exmann zu knapp 4 Jahre Haft verurteilt. Nach 2 1/2 Jahren kam er raus - rest war Bewährung. In dieser Zeit nahmen meine Exschwiegereltern die Kinder ab u. an mit zu den Besuchszeiten. Das war etwa 3 x im Jahr. Wie gesagt, als er entlassen wurde bemühte ich mich wirklich "teils" um den Umgang zum leiblichen Vater - dennoch. Aber dieses "teils" beruht sich darauf, da er seine zwei Töchter eigentl. nicht haben wollte und irgendwann hörte ich auf ihm hinterher zu rennen. Folge, kein Kontakt mehr seit fast 4 1/2 Jahren. Jetzt habe ich erfahren, dass er seit Juni wieder in Haft ist. Mich belastet das sehr, nicht wegen dem Menschen an sich. Für seine Inhaftierung ist er schon selbst verantwortlich. Sondern weil ich mal wieder den Gedanken habe was ist wenn mir was passiert? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde nicht wollen, dass meine Töchter zu ihm kommen. Er hat keine guten Einfluss und ist mit seinen 32 Jahren wirkl. weit weg vom Erwachsensein. Verantwortung zu übernehmen ist bei ihm nicht gegeben. Hätte ich eine Chance auf das alleinige Sorgerecht? Unterhalt bezahlte er seit 2004 nicht. Ich bin so Stolz auf meine Töchter. Eine besucht jetzt die weiterführende Schule. Meine Trennung war damals richtig. Meine Gedanken fahren derzeit mal wieder einfach Karusell :o( Bislang benötigte ich etwa 4 - 5 mal seine Unterschriften. Das war schwierig, da ich nie eine aktuelle Telefonnr. hatte bzw. die Adresse. Alles musste ich mühhaft heraus klabustern. Der letzte Kontakt war im Mai über Faceb*** Und selbst dort konnte ich ihn nicht anschreiben, da er bei den Einstellungen es wohl so eingestellt hatte, dass nur Freunde ihm eine Nachricht schicken konnten. Ich hatte weder Adresse noch Telefonnr. so musste ich mich an seine Exfreundin wenden um ihn bitte bescheid zu geben, dass er mir seine aktuelle Adresse mitteilen möchte. Das wars dann aber auch schon - wie es den Kindern geht, was sie so machen.... Nein. Ich bekam einen Zweizeiler mit Straße und Wohnort. Ich weiß vielen geht es ähnlich. Aber ich habe so einen Druck im Kopf, ich musste einfach mal schreiben... Lieben Dank

von MadamePompadour am 08.08.2012, 07:52



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Stelle einen Antrag aufs alleinige Sorgerecht. Der hat seine Erziehungsfähigkeit ja echt verwirkt und kommt mit sich selbst nicht zurecht. Ich denke in Deinem Fall geht der Antrag problemlos durch. Und mache ein Vorsorgetestamemt wer die Kinder nimmt wenn Dir etwas zustößt. Hinterlegen beim Jugendamt und dem der sie dann nimmt. Natürlich ist der Vater ersteinmal der nächste Angehörige, aber bei dem Lebenswandel und keinerlei Bindung, wird das Jugendamt das sicherlich nicht befürworten. Bekommst Du Unterhaltsvorschuss ? Wenn nein, dann rasch beantragen.

von Sternenschnuppe am 08.08.2012, 08:40



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke für deine Antwort "Stelle einen Antrag aufs alleinige Sorgerecht." Benötige ich dazu einen Anwalt oder stelle ich diesen Antrag bei dem Familiengericht selbst? Möchte noch dazu sagen, ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet. Ein weiteres chronisch krankes Kind wurde vor 3 Jahren geboren. Ich arbeite auf geringfügiger Basis. Rechtsschutzversicherung haftet dafür nicht, hab ich recht? Im Falle ich benötige dazu einen Anwalt.

von MadamePompadour am 08.08.2012, 08:59



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Ich würde seine Unterschrift durch das Amt ersetzen lassen und deshalb keine SR-Klage anfangen. Er hat doch eh kein Interesse und nutzt seine Rechte nicht einmal, wenn er mal nicht inhaftiert ist.

von mf4 am 08.08.2012, 08:43



Antwort auf Beitrag von mf4

Danke dir. Die Unterschrift ersetzen zu lassen davor war ich letztens erst kurz. Mir geht es aber mehr darum, dass meine zwei Töchter niemals nicht zu ihm kommen sollten. Das wäre fatal für die Zukunft meiner Kinder. ...nur im Falle wenn mir etwas passieren sollte.

von MadamePompadour am 08.08.2012, 09:01



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Deine große Sorge gilt ja dem Verbleib Deiner Töchter, wenn Dir etwas passiert. Daran ändert auch das alleine Sorgerecht nichts. Wende Dich an das Jugendamt. Die helfen Dir eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen. Diese deckt dann eben diesen Fall ab. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Töchter gut umsorgt sind... Das Jugendamt kann so auch eine eigene Einschätzung der Situation bereits jetzt zu den Akten legen. Bezüglich eventuell weiterer benötigter Unterschriften: Ich würde nicht nach ihm suchen, sondern den Antrag stellen, die Unterschrift gerichtlich zu ersetzen. Das machen die Richter auch nur ein paar mal mit, bis sie das alleinige Sorgerecht aussprechen. Allerdings erleichtert das auch nur eine handvoll Behördengänge.

von shinead am 08.08.2012, 08:51



Antwort auf Beitrag von shinead

Auch dir danke! Ja es geht mir lediglich um den verbleib meiner beiden Töchter. Wie gesagt, ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet. Ich kann nur schwer mit dem Gedanken leben, dass meine Töchter zu jemanden müssten, den sie weder näher kennen noch mögen mittlerweile. Und vorallem der jemand ist, der mit seinem Leben nicht zurecht kommt. Weshalb er jetzt wieder in Haft ist, ist mir noch nicht wirkl. bekannt. Angeblich muss es etwas mit fahren unter Alkoholeinfluss oder fahren ohne Führerschein gewesen sein... sowas in dieser Art. Aber das man deswegen gleich so verurteilt wird kann eigentl. nicht sein. Da muss mehr dahinter stecken. Die letzte Verurteilung war wegen Diebstahl, Einbruch in zahlreichen öffentliche Gebäude, fahren ohne Führerschein,... - Schaden im 5 stelligen Bereich. Ich weiß, dass ist alles nur ein Gedankengang. Wenn man vom schlimmsten Falle ausgeht. Nochmals Danke.

von MadamePompadour am 08.08.2012, 09:10



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Hast eine PN :-)

von Sternenschnuppe am 08.08.2012, 09:13