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Erfahrungen mit Vaterschaftsfestellung über das Gericht? (Ausland)

Thema: Erfahrungen mit Vaterschaftsfestellung über das Gericht? (Ausland)

hallo...hat eine von euch erfahrung mit einer Vaterschaftsfestellung über das familiengericht wenn der vater im ausland lebt? wurde von der beistandschaft endlich veranlasst, aber ich bekam den hinweis das es sich über jahre ziehen kann freue mich über rückmeldungen lg D.

von Dijanna am 19.03.2014, 14:15



Antwort auf Beitrag von Dijanna

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von peekaboo am 19.03.2014, 14:36



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Ja, ich! Bei uns war es so, dass es mehrere Gerichtstermine gab zu denen der KV nie erschien. (Er ist aus EU Ausland). Er äußerte sich zu keinen Briefen, nix. Dann setzte das Gericht ihm eine Frist. Wenn er da nicht reagiere und einen Vaterschaftstest mache würde das als stillschweigende Zustimmung gewertet. So war es dann auch. Als mein Sohn sechs Jahre alt war wurde sein Vater vom Gericht anerkannt. (Geändert hat das aber nichts, weiterhin kein Zeichen von Interesse oder gar Unterhalt) LG

von Miramar am 19.03.2014, 17:43



Antwort auf Beitrag von Miramar

hat das bei euch 6 jahre gedauert? darf ich fragen wieso kein unterhalt erhälst?

von Dijanna am 19.03.2014, 18:55



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Ja, sechs Jahre. Unterhalt gibt's keinen da er ja angeblich keine Arbeit hat. (Arbeitet schwarz). Unterhaltsvorschuss bekomm ich nicht mehr da ich neu verheiratet bin. Ich hoffe bei dir tut sich eher was und dein KV zahlt was. LG

von Miramar am 20.03.2014, 07:47



Antwort auf Beitrag von Dijanna

huhu! wir hatten ja zu dem thema bereits eifrig geschrieben. ja, es zieht sich jahre hin... hier waren es etwas über vier jahre, bis die vaterschaftsklage vor gericht entschieden war. die verhandlung war im märz 2012. geld habe ich seitdem noch keines gesehen: letzte (!) woche habe ich dem beistand (der beiständin, sie ist weiblich und sehr nett) noch ein paar unterschriften geleistet und unterlagen vorbei gebracht, weil sie jetzt endlich vollstrecken möchte. die zeit dazwischen wurde verbracht mit anschriftenermittlung des vaters (wobei die eigentlich nicht eindeutig ermittelt wurde, seufz). kind ist jetzt 6, zum monatsende kommt die letzte UHV-zahlung... und bisher hat sich der vater nicht gerührt. wäre nett, wenn da endlich mal der dollar, nicht der rubel, rollen würde... gruß, martina.

von spiky73 am 19.03.2014, 18:27



Antwort auf Beitrag von Dijanna

USA oohh nein....4 jahre seine aktuelle anschrift hat er bereits angegeben...aber wer weiß wie lange er dort wohnen wird...und wenn er dann mal weg ist, seh ich schwarz für alles weitere....das ist echt zum mäuse melken.... ich drück dir die daumen martina...heißt also, ihr wisst inzwischen wo der herr arbeitet?

von Dijanna am 19.03.2014, 18:55



Antwort auf Beitrag von Dijanna

nee, aber die bekannte anschrift hat sich offenbar als zustellfähig erwiesen, auch wenn er dort nicht lebt (er ist in florida, die anschrift ist in pennsylvania, bei seiner mutter). es wurde versuchsweise ein schreiben zugestellt und das wurde offenbar angenommen...

von spiky73 am 19.03.2014, 18:58



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aha...also immerhin ein anfang...aber wie wollt ihr dann pfänden?

von Dijanna am 19.03.2014, 19:00



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keine ahnung. irgendwas muss da doch dabei rauskommen. vermutlich nicht viel. oder dass man einem nackten mann nicht in die tasche greifen kann. oder seine mutter geht an ihr erspartes, damit sie ihre ruhe hat... was weiss ich.

von spiky73 am 19.03.2014, 19:03



Antwort auf Beitrag von spiky73

aahhh wenn ich das alles höre, will ich gar nicht wissen wohin mein weg mich führen wird.... zudem komm ich mit meinem SB der beistandschaft nicht zurecht...super aussichten, was?! wieso dauert es denn jahre bis sich was tut? bei miramar hats ja auch so lange gedauert...liegt das an den behören im ausland?

von Dijanna am 19.03.2014, 19:07



Antwort auf Beitrag von Dijanna

nein, es liegt nicht unbedingt an den behörden im in- oder ausland, sondern an formalen vorschriften, die eingehalten werden müssen, rechtliche schritte, die nicht übersprungen werden dürfen. z.b. zustellung nach dem haager abkommen, das schriftstück durchläuft diverse ämter, behörden und stellen, da dauert die zustellung bereits meist mehrere wochen bis monate...

von spiky73 am 19.03.2014, 20:28



Antwort auf Beitrag von Dijanna

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von peekaboo am 19.03.2014, 19:14



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hallo peekaboo...ja, in den usa...ja, (noch) bei der army...nein, leider nicht und die beistandschaft hat VERGESSEN danach zu fragen....

von Dijanna am 19.03.2014, 19:16



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das kann dauern - dämliche Beistandschaft - wichtigste Daten fehlen du kannst dich auf Jahre einstellen!

von Pamo am 19.03.2014, 19:26



Antwort auf Beitrag von Pamo

ja pamo...ich habe leider einen ganz blöden SB bei der beistandschaft erwischt...ich wollte den SB wechseln, aber der vorgesetzte stellt sich komplett quer...dafür hat er jetzt endlich, nach 14 monaten, alles an das gericht weiter geleitet...

von Dijanna am 19.03.2014, 19:30



Antwort auf Beitrag von Pamo

ja pamo...ich habe leider einen ganz blöden SB bei der beistandschaft erwischt...ich wollte den SB wechseln, aber der vorgesetzte stellt sich komplett quer...dafür hat er jetzt endlich, nach 14 monaten, alles an das gericht weiter geleitet...

von Dijanna am 19.03.2014, 19:30



Antwort auf Beitrag von Dijanna

naja, aber die SSN hättest du dir am besten geben lassen sollen, als er noch einigermaßen kooperativ war... hatte ich dir damals ja geraten, bei ihm darauf zu drängen. so lange alles noch einigermaßen im grünen bereich ist, gehen die mit der SSN relativ inflationär um. es hätte also eine gute chance bestanden, da ran zu kommen...

von spiky73 am 19.03.2014, 20:20



Antwort auf Beitrag von spiky73

du hast schon recht....wenn ich gewusst hätte, was auf mich zukommt, hätte ich schon x-mal da rankommen können...und als die kacke am dampfen war,war es schon zu spät.....dem jugendamt gegenüber war er noch sehr auskunftsbereit, aber die haben vergessen zu fragen.....

von Dijanna am 19.03.2014, 21:23



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Ich habe einige Bekannte, die guten Erfolg mit der direkten Kontaktaufnahme beim Vorgesetzten hatten. In der Army ist das wohl nicht mehr so gerne gesehen, wenn man seine Kinder nicht anerkennt.

von shinead am 19.03.2014, 22:15



Antwort auf Beitrag von shinead

ich weiss nicht wie ich an den rankommen soll

von Dijanna am 19.03.2014, 22:25



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Wenn Du weißt, wo er stationiert ist, einfach mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und sich durch telefonieren. Über Wiki bekommst Du alle Basen des jeweiligen Waffenverbandes raus (z.B. für die Air Force hier: http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_United_States_Air_Force_installations) die Basen haben wiederum Webseiten mit Kontaktinfos (für San Antonio z.B. hier: http://www.jbsa.af.mil/main/contactus.asp) Das ist ggf. Fiselarbeit, könnte aber immer noch schnelleren Erfolg versprechen wie eine Beistandschaft, die vergisst sich eine Sozialversicherungsnummer von einem Amerikaner geben zu lassen! Bei meinen Bekannten ist von ins-Büro-gesetzt-und-den-Bauch-präsentiert (damals war der Herr noch in D stationiert und wäre ohne Anerkennung wohl nicht wieder in die USA versetzt worden) bis zu Brief- / E-Mailkommunikation alles dabei. Das hat bei allen zwar nicht dazu geführt, dass die Herren Unterhalt bezahlen, aber immerhin hat das Kind so auch einen offiziellen Vater.

von shinead am 20.03.2014, 08:06