hallo ihr lieben,
eben war mein nachbar da und erwähnte ganz nebenbei, dass er seine freundin geheiratet hat. schön für sie...aber mein bösartiges hirn denkt ja weiter: wer erbt eigentlich mal das haus? ( ich weiß, geht mich nix an)
also: besitzerin ist mutter; die drei ihrer 4 söhne ausbezahlt hat. wenn sie das zeitliche segnet, erbt sohn nr4. er: frisch unter der haube; ehefrau bringt 2 kinder mit in die ehe. kind 1 (22) lebt bereits alleine; kind 2 (14) lebt mit im haus. sind sie später erbberechtigt? das würde mich soooo freuen, denn mutter sagt: das ist doch nicht mein enkel, bloß das mitgebrachte kind. und nachbar meint: nee, das haus bleibt schön in der familie. und die sind doch nicht familie.....( nicht??? ich dachte, wenn man frau mit kind heiratet, wäre man eine)
lg uta, die jetzt die nase aus fremder leute angelegenheiten nimmt und sie in eins der beiden frisch gekauften bücher steckt
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 15:23
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Ich dachte beide wären mitgebracht.
Kann Dir da nicht ganz folgen.
Aber ich denke es ist so:
Wenn Nachbar zuerst stirbt, erbt seine Frau und wenn sie dann geht Ihre Kinder.
Stirbt die Frau zuerst bekommen die Kinder nix.
Sind ja nicht seine leiblichen Kinder und damit also bei Ihm auch nicht erbberechtigt.
Soweit ich weiß.
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 15:46
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richtig: sie bringt 2 kinder mit, aber eins lebt bereits alleine.
mich störte nur ein wenig die aussage: " das haus soll in der familie bleiben"...wenn ich einen partner mit kindern heirate, dann gehören die doch auch zu meiner familie.
danke für deine antwort
Sonnige Grüße Uta
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 15:51
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Ja, so sollte es auch sein.
Warum hat er sie dann geheiratet?
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 16:28
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aus liebe....
sie ihn ( lt neuestem nachbarschaftsklatsch) aus mischung zwischen liebe und finanzieller absorgung
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 17:38
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ui
mehr fällt mir dazu nicht ein
LG
und schönen Abend noch
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 17:43
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Hi,
Erbfolge geht wie folgt :
Erst Sohn Nr. 4, weil der Rest ausgezahlt wurde
wenn er stirbt sein Frau allein,
wenn sie stirbt Ihre Kinder :)
LG
D.
Mitglied inaktiv - 04.07.2009, 20:25
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Die Reihenfolge gilt natürlich nur, wenn er kein Testament macht.
Wem man was vererbt ist ja grundsätzlich frei. Der Nachbar kann also das Haus auch an seine Nichten oder Neffen vererben.
Der Ehefrau steht von gesetzes Wegen nur ein Pflichtanteil zu. Wenn kein ausreichendes Barvermögen vorhanden ist, müssten also dann die Erben die Witwe auszahlen.
Ich kann die Aussage schon verstehen. Die angeheirateten Kinder sind ja nun schon etwas älter. Wäre wahrscheinlich etwas anderes, wenn er sie mit aufgezogen hätte. Aber ein erwachsener Sohn, der sein eigenes Leben lebt und ein (warhscheinlich aufmüpfiger) Teeanager, der im "neuen" von Mutti auch keine Vaterfigur sieht...
Warum sollte er also an sie vererben sollen?
Gruß
Corinna
Mitglied inaktiv - 05.07.2009, 13:25