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erbschaft ausschlagen

Thema: erbschaft ausschlagen

Hallöchen, vielleicht passt mein Anliegen nicht so ganz hier her. Doch ich wollte mal etwas wissen Von dem Papa meines Sohnes ist der Vater verstorben und mein Ex muss nun das Erbe ausschlagen. Da er für unseren Sohn einen Vaterschaftstest möchte(haben schon einen Termin),muss er dann auch das Erbe für unseren Sohn ausschlagen auch wenn er noch nicht das Test ergebnis hat? Oder geht es meinen Sohn nichts an,da er nur der Enkel ist? Bitte um schnelle Antwort,und hoffe ihr könnt mir weiter helfen Liebe Grüße StolzeMami08

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 22:08



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Hi, es gibt für Deinen Sohn nichts, die Erbfolge ist Vater Sohn nicht Enkelsohn. Also brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. LG D.

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 22:20



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Wir mussten damals für unseren Sohn mit auschlagen.Auf anraten der Notarin die auch gleich unser ungeborenes Kind mit reinschrieb. Lg sweetlittlekids

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 23:19



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Das stimmt nicht. Wenn der Sohn das Erbe ausschlägt, kommt der nächste in der Erbfolge dran - und das ist der Enkel. Aber der KV kann nicht für seinen Sohn (also den Enkel des Erblassers) das Erbe ausschlagen. Das kann nur der Sorgeberechtigte. Beim ASR mußt Du es also selber tun, beim GSR müßt Ihr es gemeinsam tun. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 23:30



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Hallo, ich stimme Emfut voll zu, auch ich habe für meine Tochter das Erbe (geht nur mit Begründung) ausgeschlagen. LG Eva

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 08:04



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Was Erbreihenfolge und Sorgerecht betrifft hat emfut es auf den Punkt gebracht.( das Theater habe ich schon 2x durch) In deinem Fall kommt nun noch die Sache mit der Vaterschaft dazu. Wenn er die schon anerkannt hat ist das mit dem Test erstmal unwichtig, rechtlich ist er der Vater und der Kleine der Enkel. Wenn er noch gar keine Vaterschaft anerkannt hat , ist er gar nicht mit dem Kind verwand ( rechtlich) und die ganze Sache braucht dich nicht zu interessieren. LG schmusepuu

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 08:28



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Hallo, von dem Tag an, an dem der KV das Erbe ausschlägt und du davon in Kenntniss gesetzt wirst, hast du 5 oder 6 Wochen Zeit, hast du es bis dahin nicht ausgeschlagen, gilt es als automatische Erbschaftsanerkennung. Also, auf die Frist achten. Ich mußte 20 Euro dafür zahlen. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 08:37



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Es stimmt, dass wenn Dein Ex ausschlägt, die Erbschaft auf Deinen Sohn übergeht, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, so müsst ihr beide für das Kind ausschlagen, hast Du das Sorgerecht allein wirst Du vom Familiengericht noch eine vormundschaftliche Genehmigung brauchen (darüber wirst Du aber bei der Ausschlagung aufgeklärt), eine Ausschlagung wegen Überschuldung kostet 20 €, wenn Du aber Hartz 4 -Empfänger bist, bekommst Du dafür Prozesskostenhilfe. Am Besten wendest Du dich an das zuständige Nachlassgericht (Das Gericht, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte) oder an einen Notar, die Kosten sind bei beiden ungefähr gleich.

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 18:19



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Hallo ihr lieben, ich danke euch erstmal für die ganzen Mails. So,der KV hat noch keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben da er erst den Test haben will. Und die ganze Familie des KV ist der Meinung das mein kleiner damit nichts zutun hat und ich auch nichts ausschlagen muss,was natürlich völliger Schwachsinn ist. Naja werde mich mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen,der weiß das ja nun denke ich mal ganz genau Jedenfalls,vielen lieben Dank StolzeMami08

Mitglied inaktiv - 17.12.2008, 18:54