Alleinerziehend, na und?

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elternzeit - 3 jahre

Thema: elternzeit - 3 jahre

hallo an alle ich habe eine frage und ich hoffe das einer von mir weiter helfen kann. zu mir : bin alleinerziehend und noch bis juli in elternzeit-geld ( 14 monate ) danach wäre ich arbeitslos da mein arbeitsvertrag mit beginn der elternzeit ausgelaufen ist. nun meine frage : es gibt doch elternzeit bis zu 3 jahren - aber von welchem geld lebe ich dann - elterngeld wird ja nur bis 14 monate gezahlt?????????? auf der einen seite würde ich gerne arbeiten gehen - ist leider ein bissel schwierig da es in meinen beruf immer schichtdienst gibt und ich erstmal einen arbeitgeber finden müsste der das so macht :-( danke für die hoffentlich zahlreichen antworten

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 09:24



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Hi Elternzeit für 3 Jahre gibts so glaub ich nicht mehr. Du musst dich am besten jetzt schon mal beim Arbeitsamt Arbeitslos melden ,oder dich da informieren. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob du eventl. nicht auch Harz 4 beantragen musst ,da du dem Arbeitsmarkt ja durch das Kind nicht voll zur Verfügung stehen kannst. Oder hast du schon einen Platz für Juli ? lg yvonne

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 09:33



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Hallo, naja, 3 Jahre kannst Du zuhause bleiben und Dein Arbeitsverhältnis - sofern Du eines hast - ruht. Gedacht ist natürlich, daß in der Differenzzeit ein Versorger vorhanden ist und Frau oder Mann sich eben um das Kind kümmert. Soweit ich weiß, würde Dir ALG1 zustehen, aber Du hättest Dich ggf. sofort melden müssen, als klar war, daß Dein Vertrag nicht verlängert wird!? Hast Du irgendetwas in dieser Richtung unternommen? Das würde ich schleunigst nachholen und mich dort informieren. Was ist denn mit Unterhalt? Für´s Kind? Ggf. für Dich? Falls Du ALG1 erhalten würdest und das nicht reicht kannst Du entweder ergänzendes ALG2 ODER Wohngeld / Kinderzuschlag beantragen - hängt von den Gesamteinkünften ab, welche Variante in Frage kommt und kann Dir beim Amt erklärt werden. Ansonsten kann ich Dir nur raten, nach Job und Kinderbetreuung zu schauen. lg heike

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 09:45



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solange du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, gehe zur ARGE... Arbeitslosengeld bekommst du erst wieder wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst... und du darfst 3 Jahre zuhause bleiben... lass dir bloss nicht anderes einreden...

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 11:55



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zitat "und du darfst 3 Jahre zuhause bleiben... lass dir bloss nicht anderes einreden..." ja, man KANN. man MUSS aber nicht. für mich gab es zur berufstätigkeit einfach keine persönlich zufriedenstellende alternative. übrigens arbeite ich vollzeit und im schichtdienst. es ist schwierig, aber nicht un-machbar.

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 15:54