Alleinerziehend, na und?

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elterngeld

Thema: elterngeld

ich habe vor der geburt BaföG bezogen ca 11 Monate nach der geburt beziehe ich hartz4 nützt es einem da noch elterngeld zu beantragen??? oder wird es als einkommen angerechnet?

von lina1988 am 05.02.2012, 21:01



Antwort auf Beitrag von lina1988

Ja, es wird angerechnet, aber meines Wissens mußt Du es trotzdem beantragen, weil es eine vorrangige Leistung ist. Ich mußte auch UHV beantragen, obwohl er angerechnet wird.

von Strudelteigteilchen am 05.02.2012, 21:11



Antwort auf Beitrag von lina1988

Ich denke, Du MUSST es sogar beantragen. Weil das Jobcenter natürlich nach jeder Art von Einkommen schaut, das angerechnet werden kann.

von Joni76 am 05.02.2012, 22:02



Antwort auf Beitrag von lina1988

Du musst Elterngeld beantragen. Das wird zwar komplett als Einkommen angerechnet, aber vorranginge Leistungen müssen auch angefordert werden. Gleiches gilt für den Unterhalt. Unterhalt muss für das Kind gefordert und ggf. eingetrieben werden, auch wenn er komplett angerechnet wird.

von shinead am 06.02.2012, 08:57



Antwort auf Beitrag von shinead

ich muss??? aber die von jobcenter haben bloß mich auf Unterhalt fürs Kind angesprochen und musste deswegen zum jugendamt aber wegen elterngeld war nix,

von lina1988 am 06.02.2012, 09:52



Antwort auf Beitrag von lina1988

Frag' noch einmal nach. Dein Hartz IV Auszahlungsbetrag muss so gering wie möglich gehalten werden. Das Elterngeld wird aus einem anderen Topf (=anderem Budget) bezahlt und ist Einkommen. Einkommen darfst Du nicht einfach so ausschlagen. Auch Unterhalt und Kindergeld werden angerechnet. Hat man dich daran erinnern müssen Kindergeld zu beantragen?

von shinead am 06.02.2012, 11:57



Antwort auf Beitrag von shinead

wegen kindergeld haben die nix gesagt, haben sofort mit angerechnet, haben auch keine bescheinigung oder ähnliches verlangt nur wegen unterhalt haben die mich zum jugendamt geschickt und zwar die ersten monaten fürs jugendamt praktisch gezahlt aber als es von denen kam wurde es halt mit einberechnet. und die nachzahlung von jugendamt wurde mit jobcenter abgerechnet, also das wurde an die gezahlt im antrag stand zwar etwas darüber aber da hab ich nein angekreuzt

von lina1988 am 06.02.2012, 13:04