Jetzt fange ICH auch an, damit zu nerven *g*
Vielleicht weißt du, Julia, das?
Auf der rechten Seite des Antrags steht ja "Lebenspartner". Mein Mann ist ja verstorben und den KV von Juna interessierts ja nicht, dass es sie geben wird......gebe ich dann da gar nichts an oder wen schreibe ich da rein?
Wäre lieb, wenn mir das jemand sagen kann.
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 16:40
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würd jetzt mal aus dem hut sagen: nichts.
knuddels!
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 16:46
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Hallo Anja,
ist zwar schon wieder fünf(!!) Jahre her aber ich habe das Feld frei gelassen. Wo kein Lebenspartner da ist kann man auch keinen hinschreiben. Ich hab auf dem Dachboden noch ein paar Spielsachen für die Lütte entdeckt. Möchtest Du die haben oder bist Du schon eingedeckt??
LG Sylvia
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 16:46
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Einfach quer drüberschreiben Alleinerziehend dann paßt das
LG Judith
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:51
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Damals noch beim Erziehungsgeld ließ ich das Feld leer und habe ledig angekreuzt!
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 16:46
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Danke:-)
ich denke auch mal, dass da nichts reinkommt.
Hat ja auch was Gutes, erspart viel Schreibkram *g*
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:04
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lol ja, sieh´s von der praktischen Seite!!!
Sonst soll die Erziehungsgeldstelle Dir halt einen eintragen *lach*...wäre doch mal ein neuer Service :-))
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:25
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ich widerspreche mal allen meinen vorschreiberinnen...!!! Es muss etwas drinstehen, außer du hast ne Negativbescheinigung vom Jugendamt. Wenn nicht muss der leibliche Vater von der kleinen da rein, und er muss unterschreiben!!!
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:43
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dann kann anja das elterngeld ja erst beantragen, wenn klar ist, daß anja das alleinige sorgerecht hat. das hat sie ja, aber gibt es die negativbescheinigung schon vor der geburt????
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:46
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Ach du liebe Zeit, danke, Julia!!!
Hm, ich habe gar keinen Kontakt zu dem......wie mache ich das denn dann...
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:46
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Was ist eine Negativbescheinigung???
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:47
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wenn das baby da ist ab auf ja und die negativbescheinigung holen. du kannst mit dem antrag früher eh noch nichts anfangen, da die geburtsbescheinigung benötigt wird. in welchem bundesland wohnst du nochmal?
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:47
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Negativbescheinigung, oder auch "nichtabgabe einer sorgerechtserklärung nach §58a SGB VII" ist ein schreiben, in dem bestätigt wird das man als mutter die alleinige Sorge hat
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:48
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Danke!!! Wieder was dazugelernt...:-))
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:49
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Ok, dzu hast recht, vorher gehts ja eh nicht.
*aaaaaargh*, wat ne Rennerei.
Wohne in Niedersachsen.
Danke auch allen!:-)
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:50
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Hallo!
Also, ich habe das Feld auch einfach frei gelassen ohne irgendeine Bescheinigung. Und das ging auch in Ordnung so!
LG
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 18:24
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echt??? ist mir ja ganz was neues. ich bearbeite die Anträge (jedenfalls für Ba-Wü) und bei uns geht das gar nicht. entweder Vater oder nachweis der alleinigen Sorge
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 18:36
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und es wurde akzeptiert ohne negativ bescheinigung vom JA.
vg
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 18:45
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Also ich werde da auf der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Diesen blöden Negativbescheid werde ich ja eh brauchen.
Danke euch noch mal ganz lieb!!
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 19:12