Alleinerziehend, na und?

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Defintion Alleinerziehend: Bitte, bitte Hülfe!!

Thema: Defintion Alleinerziehend: Bitte, bitte Hülfe!!

Mein Zwergerl ist nun zwei Tage krank geschrieben. Jetzt hab ich grad den Wisch für die Krankenkasse ausgefüllt, damit ich Krankengeld wegen Betreuung eines erkrankten Kindes beziehen kann (GEhaltsersatz, da ich für die zwei Tage keine Gehaltsfortzahlung bekomme). Nun gibts ja da so eine nette Frage: Alleinerziehend? Ja, Nein. Tja, da liegt dann auch schon mein Problem: Bin ich denn immer noch als Alleinerziehend anzusehen, obwohl ich mit meinem Partner zusammenwohne, der sich ja finanziel und Papamäßig mit ums Zwergerl kümmert??? Laut den Definition, die ich im Web gefunden habe, nicht mehr. Da steht, jemand der tatsächlich alleine sich um seine minderjährigen Kinder kümmert, also ohne Vater der Kinder (??), ist als alleinerziehend anzusehen. Ja und Leute ohne den anderen leiblichen Elternteil,sondern mit jemand "Neuem"?????? Dazu find ich nichts...

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:19



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Hallo, ich denke, in den Augen der Krankenkasse bist du noch alleinerziehend. Es wir wohl um die Höhe der Tage gehen, die dir insgesamt für die Betreuung eines kranken Kindes zustehen. Und da deinem Partner, der ja nicht der Vater ist, keine Tage zustehen, müssten dir also insgesamt 20 Tage zur Verfügung stehen. Liebe Grüße Karo

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:23



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Hinsicht der LST I dann auch noch so sehen???

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:27



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verstehe deine Frage nicht so ganz, oder hat sich die Frage der KK direkt auf die LSt-Klasse bezogen? Dafür bräuchten Sie aber nicht zu fragen, ob alleinerziehend oder nicht, denn da kannst du doch die LST-Klasse eintragen. Die ist dann maßgeblich für die Höhe deines Netto-Einkommens. Beide Punkte sind aber unabhängig voneinander zu sehen. LG Karo

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:42



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Naja, hat jemand LST II ist logisch, der/ die ist alleinerziehend. Zieht man aber mit jemandem zusammen, der ebenso Geld verdient, dann muss man ja leider in LST I wechseln und ist dann vor dem Finanzamt nicht mehr AE. Drum meine doofe Frage, ob sich das dann auch auf den Rest wie KK etc. bezieht...

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:49



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Hab mich grade etwas verquer ausgedrückt, weil ich grade kindmäßig abgelenkt war. Die LSt-Klasse hat in diesem Fall nicht unbedingt etwas mit deinem AE-Status zu tun. Wenn du mit dem KV zusammenleben würdest, stünden jedem von euch 10 Tage für Betreuung bei Kinderkrankheiten zu. Dieser könnte seine Tage dann auf dich übertragen. Im Fall von AE stehen dir auf jeden Fall 20 Tage zu, da du ja der alleine Bereuende Teil bist. Einem Partner, der nicht KV ist stehen gar keine Tage für Betreuung zu, er ist in diesem Fall also auch nicht zu berücksichtigen. ich hoffe, jetzt ist es verständlicher. Liebe Grüße Karo

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 16:52



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Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 17:00



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mit dieser frage schlage ich mich schon seit jahren rum, gsd war valérie so wenig krank, daß es nie wirklich zur debatte stand und ich hätte halt die 20 tage ausgeschöpft. wieder mal gezögert habe ich beim antrag auf zuschuss für´s skilager, da gab es aber dann noch die frage nach den unterhaltsverpflichteten...das ist mein mann ja nicht val gegenüber...

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 17:18