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Brauche Hilfe, zw.Kitaessen,KV,Unterhalt,....Erstattung..?

Thema: Brauche Hilfe, zw.Kitaessen,KV,Unterhalt,....Erstattung..?

folg. situation.... mutter zahlt monatlich vom kindesunterhalt die betreuungsgebühr + mittagessen fürs kind.....mutter hat antrag auf bildungspaket gestellt, rückerstattung schon erhalten, nun will der KV alle Quittungen haben, da er sagt, ihm steht auch die hälfte vom geld zu, es wäre in sein gezahlten unterhalt mit drin,da sein chef monatlich 200 euro für die kita zahlen würde, wenn er die quittungen nicht bekommt, will er die mutter verklagen......hat er da recht ???

von Keks10 am 02.12.2011, 17:20



Antwort auf Beitrag von Keks10

Der laesst sich den Kindesunterhalt vom Chef subventionieren und will ihn jetzt nochmal von der Steuer absetzen? Wenn er irgendwelche Zahlungen geleistet hat, dann kann er sich seine eigenen Quittungen holen. Ganz sicher. Ich wuerde den KV freundlich anlaecheln und in bedauerndem Tonfall versichern: "Du, die Quittungen habe ich leider verloren!" Aber nur weil er so rotzfrech ist, bei jemand Netterem wuerde ich einfach hoeflich "Nein, die brauche ich leider selber." sagen. Warum verunsichert dich sein Gehabe so? Sag lieb "jaja" und zieh froehlich deiner Wege. Soll er mal auf Aushaendigung von Zetteln klagen, die ihm nicht zustehen, es ist eine freie Welt.

von Pamo am 02.12.2011, 17:31



Antwort auf Beitrag von Pamo

Der laesst sich den Kindesunterhalt vom Chef subventionieren und will ihn jetzt nochmal von der Steuer absetzen? genau, so will er das machen............

von Keks10 am 02.12.2011, 17:33



Antwort auf Beitrag von Keks10

Dann lass ihn das doch versuchen, wenn die entsprechenden Stellen ihm eine Quittung fuer etwas ausstellen, das nicht er, sondern du bezahlt hast. Mach dir doch nicht sein Problem zu eigen. Du hast damit gar nichts zu tun.

von Pamo am 02.12.2011, 17:40



Antwort auf Beitrag von Keks10

Hi, ob er ein Anrecht auf die Quittung hat bezweifle ich, aber mein Chef hat auch während der Kindergartenzeit einen Zuschuss bezahlt, er konnte das steuerlich absetzte und mir hat es geholfen ;) LG D.

von Dani01 am 02.12.2011, 18:06



Antwort auf Beitrag von Keks10

Die Mutter zahlt die Betreuungsgebühr obwohl der Chef vom KV den Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt?? Ist da noch eine Differenz, die von der Mutter gezahlt werden muss? Der KV benötigt m.E. die Quittungen für seinen Chef. Bei uns ist es zumindest so, dass der Bedarf regelmäßig nachgewiesen werden muss. Könnte ja sein, dass eine Gemeinde die Preise senkt, und so der Mitarbeiter zu viel bezahlt. Bei der Steuererklärung muss der KV auch nachweisen, dass die Gebühr von SEINEM Konto an die Einrichtung überwiesen wird, außerdem müssen natürlich auch hier die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Wenn die Mutter das Bildungspaket für ihren Anteil an der Betreuung und das (vom KV ja nicht übernommenen) Essensgeld erhalten hat, dann ist es eine Entlastung für die KM, die neben dem Unterhalt vom Staat gezahlt wurde. Der KV kriegt davon nix.

von shinead am 02.12.2011, 18:21



Antwort auf Beitrag von Keks10

Kann es sein, dass der Chef die Betreuung zahlen will damit , aber der KV im Endeffekt damit den Unterhalt fürs Kind bezahlt ? Was zahlt der KV denn an die Mutter ? Unterhalt PLUS 200 Euro ? Habe den Verdacht dass da jemand gerade kurz davor ist aufzufliegen sich seinen Unterhalt fürs Kind vom Chef finanziert zu haben.

Mitglied inaktiv - 02.12.2011, 18:56



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er zahlt unterhalt, sonst nichts

von Keks10 am 03.12.2011, 14:09



Antwort auf Beitrag von Keks10

PN aber außerdem: in den Unterhaltsberechnungen der Düsseldorfer Tabelle sind keine Betreuungskosten enthalten! Die kommen noch zusätzlich auf den zu zahlenden Unterhalt - je nach Einkommensverteilung der Eltern.... also wer mehr verdient, zahlt auch mehr

von ursel66 am 02.12.2011, 19:09



Antwort auf Beitrag von ursel66

der vater will die belege einklagen............ bloß wenn man nicht mehr alle belege hat, kann man nichts geben........

von Keks10 am 03.12.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von Keks10

Keks, lass ihn mal klagen. Dann wird er naemlich bloed gucken, wenn er feststellt, dass sein eigenes Handeln illegal ist. Goenn ihm doch die bittere Erkenntnis.

von Pamo am 03.12.2011, 20:26