Alleinerziehend, na und?

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Bitte dringend!!! Kita-Untaulichkeit

Thema: Bitte dringend!!! Kita-Untaulichkeit

Hallo, ich bitte dringend um Hilfe. Welche arbeitsrechtliche Bedeutung hat eine Kitauntauglichkeit? Wie unterscheidet sich eine Kind-Krankschreibung von der Kindergartenuntauglichkeitsbescheinigung? Wer bezahlt dann den Lohnausfall der alleinerziehenden Mutter? Der Arbeitgeber oder die Krankenkasse? Die Kitauntauglichkeit geht über die 20 Kind-Krank-Tage hinaus. Bin für jede schnelle Antwort dankbar.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 13:22



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Ich gehe davon aus, dass Du Dich dann, wenn der Arbeitgeber mitspielt, unbezahlt freistellen lassen oder kündigen musst, wenn Du nicht die Möglichkeit hast, das Kinder anderweitig betreuen zu lassen oder noch in Elternzeit zu gehen. Die Krankenkasse zahlt dann wohl nicht mehr und Dein Arbeitgeber hat mit der Kita-Untauglichkeit ja auch in dem Sinne nichts zu tun. Bei unbezahlter Freistellung ist zu berücksichtigen, dass Du dann auch nicht mehr über den AG krankenversichert bist. Anlaufstelle für einen klärenden Anruf zu der ganzen Thematik sollte Deine Krankenkasse sein.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 13:41



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Danke recht herzlich. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Mist!

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 13:48



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Darf ich mal fragen, wodurch sich eine Kitauntauglichkeit ergibt? Habe ich noch nicht gehört. Über die 20 Tage hinaus zahlt einem meines Wissens keiner was. Vielleicht gibts eine andere Betreuungsmöglichkeit, Tamu oder Oma?

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 16:30