Hallo! Letzte Woche habe ich eine Kanzlei angemailt und wegen einem Termin angefragt, dabei auch gleich gefragt, ob ich mich vorher beim Amtsgericht um einen Beratungsschein bemühen muss, da ich nicht besonders viel verdiene. Die Antwort war, dass der Herr RA mich diesbezüglich während des Gespräches beraten wird. Heute war ich nun dort - soll mir den Schein aber noch holen, eigentlich "hätte er mich ohne wieder wegschicken müssen". Warum sagen die das nicht gleich? Was mach ich, wenn ich den nicht kriege? Ich verdiene ja wirklich wenig, aber mein NOCH-Mann, mit dem ich NOCH zusammenlebe verdient ja ziemlich gut, und der rastet vermutlich aus, wenn ich jetzt das Beratungshonorar vom gemeinsamen Konto überweise! Das beläuft sich doch sicher nicht gerade auf einen Fuffi! Morgen früh gehe ich auf jeden Fall hin und nehme meine Lohnzettel mit, aber die wollen ja auch Belastungen etc. wissen. Was soll ich da denn anschleppen? Den Mietvertrag? Schließlich zahle ich die Miete für die gemeinsame Wohnung ja nicht alleine, das könnte ich auch gar nicht! Das Problem ist, dass ich ja erst eine eigene Wohnung nehmen kann, wenn das mit dem Unterhalt geregelt ist. Und dafür brauche ich einen Anwalt. Kennt sich jemand aus?
Mitglied inaktiv - 09.02.2012, 15:55