Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Bestimmt schon oft gestellt, aber wie weit darf man wegziehen?

Thema: Bestimmt schon oft gestellt, aber wie weit darf man wegziehen?

Hab trotz Suchfunktion keine so rechte Antwort darauf gefunden. Wie weit darf ich mit den Kinder vom Vater wegziehen ohne daß ich seine Erlaubnis brauche? Nicht weiter wie bisher? Dann habe ich ein Problem, denn die Kinder müssen nur über die Straße, um ihren Vater zu sehen (also alle paar Wochen wenn er mal Zeit hat). der Vater will, daß das so bleibt. Aber kann ich wenigstens innerhalb der Stadtgrenze (also nur 5-10 km weiter weg) ziehen ohne daß er "Stress" machen kann? Daß ich eine Wohnung (die ich mir endlich leisten kann) in der gleichen Straße finde, ist ja fast ausgeschlossen. Ich würde auch gerne in Laufweite der alten Wohnung umziehen, denn dann könnten die Kinder in Kindergarten und Schule bleiben wie bisher. Aber wenn das nicht gehen sollte?

Mitglied inaktiv - 28.04.2011, 19:21



Antwort auf diesen Beitrag

klar geht das...

von susafi am 28.04.2011, 19:27



Antwort auf Beitrag von susafi

Solange das Umgangsrecht wahrnehmbar bleibt - ist natürlich gummi klar - den für den einen sind das 30, für den anderen 50 und für den Richter 100Km. Aber 5-10 - kein Thema.

von bobfahrer am 28.04.2011, 19:57



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Hallo, das stimmt meiner Meinung nach nicht so ganz. Solange Du als Mutter den Umgang nicht "behinderst", bzw. die Absicht hegst, den Umgang zu unterbinden oder absichtlich zu erschweren, sondern den Umgang förderst, kann Dich niemand bei so einer mikrigen Entfernung zwingen, dort wohnen zu bleiben. Und - ganz wichtig - es gibt für JEDE Situation eine Lösung.Ob für 5 km Entfernung oder 600 km ( ich denke, es geht ja jetzt nicht um einen Umzug ins Ausland - da sieht es ja sowieso mit dem Umgang ganz anders aus ). Sicher fällt es für den Einen besser aus als für den Anderen, aber wenn man Lösungen sucht und vor Allem auch bereit ist, alles dafür zu tun, sich als Elternpaar zu einigen, dann ist DAS doch sowieso das Beste für das / die Kind(er) LG

Mitglied inaktiv - 28.04.2011, 22:21