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Beistandschaft oder Anwalt?

Thema: Beistandschaft oder Anwalt?

Hallo, Ich möchte den Unterhalt berechnen lassen und ein Titel erwirken da mein ex sich nicht mehr bzw selten an der Unterhaltszahlungen hält. Was wäre besser? Gibt es Unterschiede im Bezug auf den Titel? Kann ich mit den Titel u. U auch pfänden? Oder nur das Jugendamt bzw Anwalt? Liebe Grüße,

von jackiedesnoo am 17.09.2020, 19:22



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Ich rate generell zum Anwalt, wobei das aber nur aus meinen Erfahrungswerten resultiert. Andere raten vielleicht eher zur Beistandschaft und auch das nur aus Erfahrung .... Vielleicht hilft eine Beratung von beiden Institutionen um die Entscheidung zu treffen

Mitglied inaktiv - 17.09.2020, 22:48



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Im Fall von Kind2 habe ich es über die Beistandschaft laufen lassen, also von Anfang an, Vaterschaftsklage und anschließend Unterhaltsrealisierung. Aber ich muss ganz klar sagen, dass mir auch nichts anderes übrig blieb. Hier war die Situation nämlich folgende: Vater US Soldat, schon während der Schwangerschaft in die Staaten zurückgekehrt und aus der Army ausgeschieden. Hätte ich das alles privat durchführen wollen, hätte mich das viel Aufwand, Zeit und vor allem Geld gekostet, das ich nicht hatte (im Gegenteil, ich wollte ja Geld vom Vater). Und Nerven noch dazu. Hier in D hätte ich vielleicht noch Prozesskistenhilfe bekommen (aber bei meinem Einkommen wohl eher nicht), also für einen deutschen Anwalt, aber es hätte entweder ein Anwalt für Familienrecht mit US Zulassung sein müssen - oder einer, der mit einer US Anwaltsfirma kooperiert. Und spätestens DA wäre es teuer geworden für mich. Das Jugendamt dagegen macht das kostenlos, ich glaube, ich musste während der ganzen Zeit maximal 100€ zusammengerechnet für Gebühren und Auslagen an das DIJuF in Heidelberg zahlen, mit dem die meisten Jugendämter zusammen arbeiten. Dafür dauert es natürlich uU ewig lange, bis es greifbare Ergebnisse gibt. Hier war das Kind 4 1/2, als die Gerichtsverhandlung bzgl der Vaterschaftsklage war, und Unterhalt floss zum ersten Mal, da war das Kind 8. Seitdem kommt mehr oder weniger regelmäßig Geld, auch unterschiedliche Beträge, aber es kommt zumindest was. Das wird in den USA zwangsvollstreckt. Es kommt vermutlich immer darauf an, wie erfahren und engagiert der Sachbearbeiter beim Amt ist. Und unter Umständen errechnet das Amt weniger Unterhalt als ein bissiger Anwalt vielleicht herausholen würde. Aber generell kann ich über die für mich zuständigen Stellen nichts schlechtes sagen, ich wusste ja von vornherein, dass es lange dauern würde mit ungewissem Ausgang.

von spiky73 am 18.09.2020, 08:47



Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, kann daraus grundsätzlich jede vollstrecken. Du selbst, eine Anwältin, das JA.... Zwangsvollstreckung ist keine Hexerei aber auch nicht so ganz einfach, bisweilen. Ob Anwältin oder Beistandschaft ist ein wenig Geschmackssache. Für ein Anwältin bekommst Du evt. Prozeßkostenhilfe.

von Berlin! am 18.09.2020, 11:51