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Beistandschaft, ich hab es echt leid

Thema: Beistandschaft, ich hab es echt leid

Hallo Wer sich nicht erinnert, ich musste ja per Gericht das Jugendamt anbetteln, dass eine Beistandschaft eingerichtet wird. Das Jugendamt sah keinen Anlass, weil die Kids ja Alg2 bekommen können. Mir lehnte nämlich das Gericht Beratungshilfe für einen Anwalt ab, da Jugendamtsbeistandschaften kostenlos sind. Auch nach nun 2 Jahren hat es das Jugendamt nicht geschafft den Unterhalt zu berechnen. Gezahlt wird der alte Unterhalt, weniger als Unterhaltsvorschuss. Der KV darf horrende Fahrtkosten abziehen, nachdem er zu seiner neuen Freundin zog, er zahlt keine Miete und wenn er bei der Beistandschaft rumjammern, dass er gerade kein Geld hat, muss er nicht zahlen. Das Nachsehen haben die Kinder. Er soll ans Jugendamt zahlen, damit denen sofort auffällt, wenn er nichts gezahlt hat. Heute ist der 14. Mai, immer noch kein Unterhalt. Und was darf man von der Beistandschaft erwarten? Nichts! Nur aufgrund meiner nervigen Fragerei ist denen aufgefallen, dass der KV immer noch nicht gezahlt hat! Und was macht man Jetzt? Jugendamt: ja nicht. Wir können nur überweisen, was auch eingezahlt wurde. Auf meine Nachfrage, was denn passiert, wenn der KV nichts zahlt? Nichts!!!! Meint das Jugendamt. Ich musste allen ernstes mehrfach auf die Titel hinweisen und warum man nicht sofort pfänden lässt. Ich habe nämlich nur die Kopien. Ginge es nach mir, dann würde ich dem armen, armen KV, der dauerhaft Urlaube weltweit verbringen kann finanziell, sofort ne Pfändung reindrücken, denn ich bin auf jeden Cent angewiesen. Pfändung ginge nicht so leicht. Erstmal muss ich PKH Antrag ausfüllen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, sollte nichts zu pfänden sein, dass ICH alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu erstatten habe. Bitte was??? Dauer Pfändung übers Jugendamt unbekannt. Selber pfänden lassen darf ich nicht Ich könne ja nun zum Arbeitsamt gehen und Leistungen beantragen für die Kinder. Mein Hinweis , dass das ohne schriftlichen Nachweis vom Jugendamt sehr lange dauert beim Jobcenter, beendete die Dame damit, dass sie jetzt keine Zeit mehr hat. Ich könnte echt ausflippen. Dieses Jugendamt hat mich schon etliche graue Haare gekostet. Und nun? Zum selberpfänden müsste ich Beistandschaft kündigen, damit ich die Originaltitel erhalte. Ginge nicht laut Jugendamt, da zuständige Beistandschaft unbekannt lange erkrankt ist. Ausflipp Anwalt ist leider so furchtbar teuer

von 32+4 am 14.05.2018, 10:57



Antwort auf Beitrag von 32+4

Leiter des zuständigen JA informieren.

von Holzkohle am 14.05.2018, 12:16



Antwort auf Beitrag von 32+4

Wende dich unbedingt an die Leitung des Jugendamtes und schildere die Angelegenheit mit Namen der “bearbeitenden“ Personen. Bestehe auf umgehende Klärung des Sachverhalts. Wenn das nicht hilft, schau ob es bei dir eine öffentliche Rechtsauskunft gibt. In diesem Fall ist eigentlich das Jugendamt zu verklagen, denn dort wird offenbar die Arbeit verweigert. LG Jessi

von Jessi757 am 14.05.2018, 12:20



Antwort auf Beitrag von 32+4

kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Ab zum Leiter/Leitung.Nicht anrufen oder schreiben -PERSÖNLICH. Ich hatte das mal mit dem Wohnungsamt, die Dame wollte ihren Fehler nicht einsehen und wurde unhöflich. Da bin ich dann direkt zur Leitung. die hat sich alles angehört und vermerkt. Im Rausgehen habe ich dann bei der unfreudlichen SA nochmal reingeschaut und ihr mitgeteilt das ich der Leitung bescheid gegeben habe über ihr Verhalten. Man hat das gut getan. Übrigens war kurze Zeit der korregierte Bescheid da :-) LG chrissie

von Aprilscherz2000 am 14.05.2018, 13:16



Antwort auf Beitrag von 32+4

Wegen Ablauf Pfändung Suchfunktion benutzt Ich hab Anfang 2016 hier ja schon geklagt, dass ich der Beistandschaft hinterherrennen muss. Beschwerde bei der Leitung brachte gar Nichts! Im Gegenteil, nach der Beschwerde wurde es noch langsamer Auf deren Homepage Dies bedeutet, dass Ihnen die Sorge über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder die Feststellung der Vaterschaft abgenommen wird. Denn das Jugendamt als rechtlicher Vertreter des Kindes übernimmt die Bearbeitung. Das ich nicht lache. Unsere direkte Beistandschaft ist also auf unbestimmte Zeit weg. Dann bleibt nur noch EINE Person zuständig und die war noch schlimmer als unsere Beistandschaft. Wozu hat man die beistandschaft? Ich musste trotz Beistandschaft auf meine Kosten zig einwohnermeldeämter abklappern, damit das Jugendamt den Erzeuger anschreiben kann. KV reagiert in 9 von 10 Briefen gar nicht. Ich muss dann der Beistandschaft auf die Füsse treten. Berechnung zugunsten des KV Und jetzt wieder Das! Ich meine, wer ohne die unterhaltszahlungen rum kommt, für den ist das keine Katastrophe. Für uns schon. Wir sind auf jeden Cent angewiesen, da aktuell Anträge ewig dauern.und nun darf man wieder hinterhertelefonieren, weil dort nicht auffällt, dass der KV immer noch nicht zahlt und auf keine Briefe reagiert. Von einer Beistandschaft hätte ich erwartet, dass sie nun im Interesse der Kinder reagiert und nicht noch 10 bettelbriefe tippt. Nein...sie könne gar nichts machen, wenn er nichts zahlt.... Sorgen abnehmen. Ich fühle mich veräppelt und im Regen stehengelassen...schon wieder. Das Arbeitsamt übernimmt den Fehlbetrag ja auch nicht von heute auf morgen. Aber schön, dass ich laut Beistandschaft doch zum Jobcenter gehen könne...sie könne ja nichts machen

von 32+4 am 14.05.2018, 13:40



Antwort auf Beitrag von 32+4

Oh je... das ist soo ätzend! Ich kann leider keinen Zauberstab auspacken nur evtl. meine Erfahrung beisteuern. ich habe ja auch schon mal aus der Urkunde pfänden lassen. Damals telefonierte ich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher zuerst, der mir das erklärte: Kosten für die "normale" Pfändung sind 30 € (die eigentlich der KV zu tragen hat). Das wäre also dein "Risiko" bzw. die des Jugendamtes. Nur wenn man weitergehende Massnahmen einleitet könnte es noch mehr kosten. Wo liegt also bitte das Problem des Jugendamtes? Und wenn die Leitung auch so schnarchig ist: 1.) nur noch mit Zeugen hingehen und oder: 2.) Ich würde wirklich mit der Presse drohen, den zu verlieren hast Du doch nichts, oder? Gruss D

von desireekk am 14.05.2018, 13:49



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Was mich dabei richtig stört ist, dass ich einen Anwalt mit allem selber zahlen muss. Denn beratungshilfe/PKH abgelehnt, weil beistandschaften kostenlos arbeiten. Fragt sich nur WIE und WANN? Und das Geld habe ich nicht für einen Anwalt. Wenn mir denn wenigstens das zustehen würde. 2 Anwälte hatten schon die Unterlagen. Die Berechnung sei ein Witz. Für 2 ü12 Jährige gibt es insgesamt 360€ nach Wegfall älterer Kinder. Und das nur, weil der KV zur Zeit monatlich 400€ Fahrtkosten beim Jugendamt absetzen darf. Seine Freundin wohnt halt weiter weg. Mich ärgerst. Brillen muss ich zahlen...nun Zahnspange. KV muss nichts davon zahlen. Er liess über bekannte ausrichten, dass ich ja wohl ausreichend Unterhalt erhalte.

von 32+4 am 14.05.2018, 13:59



Antwort auf Beitrag von desireekk

Hab nur Kopien. Originale zum pfänden hat das Jugendamt. Stand dann auch so nett im anschreiben

von 32+4 am 14.05.2018, 14:00



Antwort auf Beitrag von 32+4

Hier war doch kürzlich ein Beitrag von irgendeinem TV-Format, das versprach, sich um säumige Väter zu kümmern. Für mich wäre das eine Option. Auch für den Preis, daß der Schmonzes in die Öffentlichkeit gezerrt wird. Peinlich muß das doch nur dem KV und dem Jugendamt sein.

von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 14:10



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Also bräuchtest du eigentlich einen Anwalt, welcher sich um das JA "kümmert". Ich würde noch mal zur Rechtsantragsstelle gehen und denen genau erklären, dass das JA nicht aus den Hufen kommt und du jetzt umgehend (hier solltest du echt versuchen dich nicht abwimmeln zu lassen und auch hier ab zum Vorgesetzten) einen Anwalt brauchst, der sich mit dem JA auseinandersetzt. Andererseits, kannst du nicht dem JA schriftlich das Mandat? entziehen und um Aushändigung deiner Unterlagen bitten bzw. fordern? https://dejure.org/gesetze/BGB/1715.html

von taram am 14.05.2018, 19:34



Antwort auf Beitrag von taram

Ich möchte gerne, dass sich ein Anwalt um unterhaltsberechnung usw.kümmert. nur scheitert es da eben u.a. an abgelehnter PKH, da das Jugendamt ja....nix macht es. Morgen früh gehe ich da noch mal hin. Meine Geduld war ja nun lang genug

von 32+4 am 14.05.2018, 21:06



Antwort auf Beitrag von 32+4

Du sollst ja nicht selbst pfänden gehen, sondern einfach die passende Argumentation haben wenn man sich hinter dem "Kostenrisiko" versteckt. Das wollte ich damit sagen. Ich würde MIT Zeugen beim JA auflaufen und konkret fragen wann welche Schritte unternommen wurden und nochmals und nochmals nachhaken, wie sie die selbstverschuldete Verschlechterung zulassen können durch die erhöhten Fahrtkosten. das DARF ihm nicht angerechnet werden... es sei denn die günstigere hälftige Haushaltsführung mit der Freundin habt das wieder auf. Wurde da denn der Selbstbehalt gekürzt bzw. das als "fiktives Einkommen" angerechnet dass er jetzt zusammenlebt? Gruss D ich weiss, Du hast das schon zig mal durchgekaut, aber aufgeben gilt nicht! Tschakka!

von desireekk am 14.05.2018, 21:49



Antwort auf Beitrag von desireekk

Das war früher anders. Aufgrund der haushaltsersparnis mit mir wurde sein Selbstbehalt damals gekürzt. Er durfte auch nicht alles absetzen damals Vor 2 Jahren gab es 2 unterhaltsvorschläge von der Beistandschaft. 1mal volle Fahrtkosten Auto und 1 mal laut OLG Celle Fahrtkosten mit Monatskarte. Ich habe beidem widersprochen und im Zweifel monatskartenanrechnung gewählt. Dann hat die beistandschaft die überzogenen Pkw Fahrten gewählt. Keine Zeit, Urlaub, Krankheit...zig Ausreden Jugendamt gehört, warum meine Kritikpunkte nicht bei der Berechnung einfliessen. Er könnte mindestens Summe X zahlen, wird aber arm gerechnet vom Jugendamt. Beistandschaft und KV kennen sich schon ewig. Kleinstadt, ich bin zugezogen und Kämpfe gegen windmühlen. Gesteigerte erwerbsobliegenheit ist hier ein Fremdwort. Beistandschaft will nicht vor Gericht gehen wegen Berechnung. Und ich bekomme keine PKH für Anwalt. Ich wette, dass eine Berechnung vor Gericht nämlich ganz anders ausfallen wird. Sie könne mir keine Auskunft geben was wann gemacht wurde. Laut Info Bundesministerium habe ich aber ein auskunst-und beratungsrecht, im Sinne der Kinder.

von 32+4 am 15.05.2018, 07:50



Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo 32+4. Ich kann mich an deine Beiträge wegen des Jugendamtes sehr gut erinnern. Da das Jugendamt eure Situation wirklich nicht ernst nimmt, solltest du dich an die dem Jugendamt übergeordnete Stelle wenden. Hast du schon "Beschwerde Jugendamt *deineStadteinfügen *" gesucht? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und hoffe das dir folgende Links helfen können: https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/landesjugendamt/newsletter_jin/newsletter_03_2017/das-landesjugendamt-als-beschwerdestelle-157629.html https://openjur.de/u/449599.html https://openjur.de/u/608432.html

von Connor903 am 14.05.2018, 22:14



Antwort auf Beitrag von Connor903

Nein, noch nicht. Danke PS...das ist doch auch die beistandschaft, die Schläge gegen Kinder nicht so schlimm findet. Das Frauenhaus sah das anders. Sehr pro-KV ist das Jugendamt offensichtlich eingestellt

von 32+4 am 15.05.2018, 07:53



Antwort auf Beitrag von 32+4

Kannst doch Unterhalt Vorschuss beantragen. Das habe ich auch gemacht. Juli 2017, und hoffentlich erhalte ich es erstmals Juni 2018 Habe nix beim Jobcenter beantragt. Hätte ich auch gekonnt, aber ne danke. Froh wenn wenn das nun durch ist. Bis jetzt hab Ich die Monate 200 noch bekommen und ergänzend würde der Vorschuss gezahlt. Diesen Monat habe sag nix von Vater und denke wird so bleiben. Also komplett dann wohl bald

von LaLeMe am 15.05.2018, 20:25



Antwort auf Beitrag von 32+4

Habe jetzt noch mal mittels Antrag Beratungshilfe einen Anwalt beauftragt. Auch mit dem Hintergrund, dass unsere Beistandschaft ungewiss langfristig nicht mehr beim Jugendamt ist. Allerdings zieht sich die Herausgabe der Urkunden in die Länge *seufz*

von 32+4 am 29.05.2018, 19:08