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Beistand Vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

Thema: Beistand Vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

Hallo ihr Lieben. Kurz nach der Geburt meines Sohnes habe ich Beistand beim Jugendamt beantragt, für die Vaterschaftsanerkennung. Vorhin habe ich ein Schreiben vom JA bekommen. Noch hat der Erzeuger nicht auf die Briefe vom JA reagiert, jetzt geht es um eine gerichtliche Feststellung. Nun ist es so, dass sich die ganze Situation verschlimmert hat. Der Erzeuger dreht nun komplett am Rat. Hat realitätsferne Vorstellung und Wünsche. Hat einen unkontrollierten Drogenkonsum und ist dadurch (wieder) an die Polizei geraten. Verhält sich wirr und besitzergreifend. Er hat vor kurzem selbst geäußert, dass er das Gefühl hat, eine Psychose entwickelt zu haben. Das macht mir ziemlich Angst und ich bereue es, dass ich deswegen zum Jugendamt gerannt bin. Denn durch eine Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft hat er dann automatisch das Umgangsrecht... Kann ich das ganze einfach zurückziehen oder gibt es eine Alternative? Könnte man ihm einfach das Umgangsrecht entziehen? LG

von Tinaw28 am 26.03.2022, 21:01



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Nein, nein, nein. Das Beste, was dir in der jetzigen Situation passieren konnte, ist dass das JA schon involviert ist!! Lass die Vaterschaftsanerkennung weiterlaufen. Danach ändert sich erstmal GAR NICHTS! DU hast das alleinige Sorgerecht. Wenn er Umgang haben möchte, dann kann man gucken, ob und wie das möglich ist. Versuch dich von seiner Eskalation zu distanzieren. Bleib beim Amt. Die helfen dir!!!

von Phila83 am 26.03.2022, 23:29



Antwort auf Beitrag von Phila83

Okay Dankeschön

von Tinaw28 am 27.03.2022, 04:10



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Lass alles so laufen, lass das Jugendamt machen. Die sollen/müssen mitkriegen wie kirre er ist. Wenn das Kind dann Umgang mit dem Vater haben soll: Dann darf er sich gerne wieder der an das Jugendamt wenden und dort mit dir einen Termin wahrnehmen Umzug Festlegung. Inkl fest Zeiten, Regelungen wenn diese nicht eingehalten werden, etc. evtl. Kannst du dann dort deine Bedenken anbringen. Wenn er so angedreht ist, wir schon der Termin beim Jugendamt Zuviel für ihn… LG D

von desireekk am 26.03.2022, 23:34



Antwort auf Beitrag von desireekk

Okay danke. Nur ist er sehr manipulativ...er wird das gut überspielen. Ich weiß ja nicht ob das JA mit der Polizei irgendwie zusammen arbeitet und inwiefern er dann überprüft wird..

von Tinaw28 am 27.03.2022, 04:10



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Lies diese Antwort nochmals!! Du schreibst, er wäre sehr manipulativ und hättest Angst, dass das Jugendamt auf seine Spielchen reinfallen würde und daher möchtest du nichts mehr über s Jugendamt laufen lassen, da er sehr manipulativ ist! Merkst du’s? Er tut mit dir bei dieser Geschichte genau das, von dem du Angst hast, er würde das mit dem Jugendamt machen, daher möchtest du aufs Jugendamt verzichten… jetzt aktuell manipuliert er nur Dich! Dass du eben nicht mehr mit dem Jugendamt zusammen arbeitest, weil er weiss, dass er den „kürzeren ziehen“ wird… Alles übers Jugendamt, Anwalt laufen lassen, Kommunikation mit ihm komplett einstellen! Und wenn, dann nur Schriftlich!

von ZoeSophia am 27.03.2022, 08:48



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Bleib auf jeden Fall beim JA! Meine Vorredner haben im Prinzip schon alles gesagt. DU ergreift die Initiative. DU kümmerst dich. DU wendest dich ans JA, weil du selbst von der rechtlichen Materie keine Ahnung haben kannst und dir Hilfe an der Stelle holst, die das Wohl deines Kindes im Vordergrund sieht. Das ist genau der richtige Weg, so hast DU die Oberhand.

von heli89 am 27.03.2022, 09:10



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Und dann? Meinst du, die Psychose verschwindet und der Erzeuger verhält sich weniger schlimme, wenn Du für Dein Kind keine Rechte durchsetzt? Übrigens gibt es dann auch keinen Unterhalzsvorschuss, ich hoffe, Du kannst alles alleine stemmen. Der Erzeuger wird sich nicht ändern, wenn Du Dich änderst, ganz im Gegenteil, er wird vermutlich noch krasser Euch gegenüber werden im verhalten weil er merkt, dass ihm niemand Grenzen setzt.

von Berlin! am 27.03.2022, 19:49



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Naja ist es denn besser wenn er das Umgangsrecht bekommt und der kleine einen Schaden davon trägt? Vermutlich nicht.

von Tinaw28 am 28.03.2022, 12:31



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Es kommt halt darauf an, wie der Umgang aussieht. Mein Mann hatte auch starke Psychosen, da kam dann natürlich auch das Thema betreuter Umgang auf. Man kann es ja dann individuell und auf das Kind abgestimmt gestalten. Und da ist wieder das Jugendamt im Spiel, weil man dort in einer Umgangsberatung genau solche Punkte gut ansprechen kann. Und da der Vater jetzt schon Briefe vom Jugendamt nicht beantwortet und ist auf eine gerichtliche Feststellung hinaus zu laufen scheint, stellt sich natürlich auch die Frage, ob wenn die Vaterschaft anerkannt ist, er trotzdem Interesse daran hat sein Kind auch tatsächlich zu sehen und den Umgang wahrzunehmen. Jedoch kann je nach Situation der Unterhalt eine sehr große Rolle spielen. Denn dazu bedarf es eines eingetragenen Vaters.

von heli89 am 28.03.2022, 12:49



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

er bekommt das Umgangsrecht, wenn er will. Aber bis dahin muss er eben auch tätig werden. Und ob er das schafft? Wie gesagt: der Unterhaltsvorschuss kommt dann eben auch nicht. Und der steht Deinem Kind (!) zu. eben so, wie der Vater übrgens auch. Und DU bringst Deinem Kind gerade bei, das Mama kuscht, wenn ein Typ fies wird. Willst Du so ein Vorbild sein?

von Berlin! am 29.03.2022, 10:12