Alleinerziehend, na und?

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Wie einigen auf Herausgabe von Unterlagen?

Thema: Wie einigen auf Herausgabe von Unterlagen?

Wenn man sich partout nicht einigen kann, was für Lösungen gibt es? In diesem Fall: Ein Partner müsste ein Papier abgeben, was der andere braucht, der eine inzwischen nicht mehr. Und es nützt dem einen auch nichts mehr, gar nichts, aber für den anderen ist sehr wichtig. Nur: Weil es den einen nicht interessiert, kümmert er sich nicht und tut nichts dafür, bald seit nem halben Jahr. Die Zeit drängt massiv. Geht ums Kfz. Wie kann ich, als Wartender, die Situation lösen? Ich brauche die Unterlagen dringend, dem Ex ist es schnuppe. Er hat keinen Vorteil oder Nachteil davon, wenn er die Unterlagen behält oder mir gibt. Er braucht sie schlicht nicht mehr. Das ist Privatauseinandersetzung, ich kann ihn nicht zwingen, es gibt kein Gesetz. Beweist mir irgendwie wieder, dass mein Ex sich langsam Richtung Einsteins Exens Zwillingsbruder entwickelt ... Wie bringt man einen Dickkopf dazu, zu handeln?

von shortie am 10.10.2010, 11:04



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Meines Wissens kannst Du ihn zivilrechtlich auf Herausgabe der Unterlagen verklagen. Kostet halt. Ansonsten: Was wäre denn, wenn die Unterlagen unwiederbringlich verloren wären? Dann müßte doch ein Ersatz ausgestellt werden können. Bei Versicherungsunterlagen zum Beispiel ist das kein Problem. Bei KFZ-Papieren weiß ich das jetzt nicht - aber auch da muß es doch eine Möglichkeit geben. Es kann ja immer was passieren - Feuer, Diebstahl.... Mein Ex hat auch ein paar Unterlagen versehentlich (na ja, zumindest kann ich ihm nichts Gegenteiliges nachweisen) mitgenommen und sie waren dann irgendwie weg - ich habe dann einfach Ersatz beschafft. War kein Problem. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 10.10.2010, 11:38



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...must du eine eidenstatliche Versicherung abgeben das du das Dokument verloren hast, kostet imho zwischen 20 und 40 € plus die Kosten für das Ersatzdokument, schätze zwischen 60 und 80€ (gooogel halt mal) ..., ich würde auf der Zulassungstelle anrufen und fragen was du machen sollst, du hast das Dokument verloren und was der Ersatz kostet inkl aller Gebühren. Das kannst du abwägen mit den Kosten eines RA Briefes.

von bobfahrer am 10.10.2010, 11:53



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Hey, danke! :-)) Bislang kenne ich nur, vom zuständigen Amt hier, die Möglichkeit, dass der sich darum kümmert, der eingetragen ist. Das ist der Partner. Sonst hätte ich das schon gemacht.

von shortie am 10.10.2010, 12:02



Antwort auf Beitrag von shortie

Jetzt komm halt mal mit demn Fakten rüber...

von bobfahrer am 10.10.2010, 12:26



Antwort auf Beitrag von shortie

Na ja, wenn SEIN Name in den KFZ-Papieren steht, dann ist es SEIN Auto und zunächst auch auch SEINE Entscheidung, ob er es Dir (mit Papieren) überläßt. Dann wird es so oder so schwer mit dem Zwingen. Dann würde ich ihm das Auto vor die Tür stellen, ihm die Kosten (Steuer, Versicherung) überlassen und mich darum kümmern, daß ich selber eines bekomme. Oder es ihm abkaufen - ganz offiziell - und es dann auf meinen Namen ummelden. Oder ist es Dein Auto und lediglich die Versicherung läuft auf ihn? Es ist verdammt schwer, was Konkretes zu raten, wenn man nicht weiß, was genau das Problem ist....

Mitglied inaktiv - 10.10.2010, 12:30



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Hab dir PNt. :-)

von shortie am 10.10.2010, 13:28



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Unser Auto, geschenkt bekommen, Erbvorschuss meiner Familie. Er nutzt es nicht und zahlt bereits lange nichts mehr, allerdings hat er das auch nicht mitgeteilt oder auf Nachfragen zugegeben. Musste dann via Versicherung und Steuerbehörde rausfinden, dass ich unversichert und quasi illegal damit fahre. Habe ihnen dann meine Kontonummer angegeben für Gebühreneinzug. Haben wir damals auf seinen Namen gestellt, weil er bessere Prozente hatte bei der Versicherung. Er kann mit dem Auto nichts anfangen, könnte es finanziell nicht halten und kann es wg. Feinstaubplakette an seinem Wohnort nicht nutzen. Auszahlen ist vielleicht eine Idee. Und das Geld nicht übergeben, bevor ich nicht die Unterlagen habe. Das muss ich mir einhämmern! Denn ich werde eine Jammergeschichte zu hören kriegen, warum er das Geld schon mitnehmen muss, aber das Papier erst "beim nächsten Mal" anbringen kann. Und dann kommt es nie.

von shortie am 10.10.2010, 13:36



Antwort auf Beitrag von shortie

Ich würde die Papiere als verloren melden - Basta!

von bobfahrer am 10.10.2010, 14:40



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Kann nur der Inhaber mit Perso und zwar persönlich. Sagt meine Meldestelle. Das ist der Ex. Würde ich ansonsten gerne.

von shortie am 10.10.2010, 16:31



Antwort auf Beitrag von shortie

OK, dann bleibt dir nur der Weg zum RA denke ich...

von bobfahrer am 10.10.2010, 16:37



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ah so, den Schein hast du aber? Und für was brauchst du jetzt den Brief?

von bobfahrer am 10.10.2010, 16:37



Antwort auf Beitrag von shortie

Wer von euch beiden hat den KFZ-Brief aktuell vorliegen? Der ist (auch ohne namentlichen Eintrag) der Eigentümer des KfZs. Er könnte nämlich auch ohne Vorlage eines KFZ Scheins jederzeit die Umtragung beantragen. Sollte es also der KFZ Brief sein um den es geht, viel Spaß... DAS würde ich definitiv über einen Anwalt regeln lassen. Alles andere ist zu heikel... Gruß Corinna

von shinead am 10.10.2010, 14:15