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Ausnahmegenemigung für den Schulwechsel - Wer hat Erfahrung?

Thema: Ausnahmegenemigung für den Schulwechsel - Wer hat Erfahrung?

Huhu,ich schon wieder ;O) Ich gucke mir nun ein paar Wohnungen an. Die schönen mit 5 ZKB liegen aber außerhalb des Einzugsgebeites der Grundschule. ( die schönste grad mal 4,96 km von der Schule entfernt und ich würd sie eh fahren) Und ich möchte meinen Kindern nicht auch noch diese Konstante in ihrem Leben nehmen! Mein Großer hat die besseren Karten dafür,da er ja schon in die 3te Klase kommt,meine Tochter wird im August erst eingeschult. Ich meine,mal ehrlich : Papa läßt uns sitzen,versetzt die Kinder ständig,lügt,läßt uns ohne Geld sitzen,wodurch wir natürlich viele Sorgen haben/hatten,Wohnungswechsel und DANN auch noch Schulwechsel? Ich denke,das wird zu viel für sie sein. Ich sprach letztens mit dem Großen da mal drüber und er hat gleich angefangen zu weinen... Wer hat diese Genehmigung schonmal beantragt oder sonst wie Erfahung damit? LG Sif

von Sif am 19.06.2011, 17:09



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Hatte am früheren Wohnort, bevor das K1 in die Schule kam, beantragt, dass es nicht in die Sprengelschule muss. Aus arbeitstechnischen Gründen. Ich hätte sonst den Alltag nicht organisieren können. Damit wäre es dort geblieben, wo die meisten Freunde sind/waren, in der Sprengelschule hatten wir keine sozialen Kontakte. Dem wurde stattgegeben, aber ich bin aus anderen Gründen vorher urplötzlich umgezogen, habe es also gar nicht mehr in Anspruch genommen.

von shortie am 19.06.2011, 17:14



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Ich musste damals umziehen mit den Jungs (meine beiden Großen), weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldete. Im Ort nichts zu finden, andere Stadt, Schulwechsel, weg von den Freunden, Entfernung ca. 10km. Es war anfangs wirklich schwer für die Kinder und als sie sich eingelebt hatten baten sie mich nei mehr in eine andere Stadt zu ziehen. Ich versprach es auch und es gab noch Umzüge aber nur noch innerorts. Bei so einer kleinen Entfernung würde ich das vom Ex gar nicht abhängig machen sondern nur in meinem/unseren Interesse entscheiden. Wenn Wohnungswechsel möglich ist ohne Schulwechsel wäre das eine gute Lösung. lG mf4

von mf4 am 19.06.2011, 17:15



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Ich hatte es damals gemacht, weil meine Tochter die Tagesmutter im anderen Einzugsgebiet hatte. Das ging problemlos, es wurde ein Gastschulantrag gestellt, eben mit dem Wohnort der Tagesmutter begründet und hier in der Schule musste auch noch beantragt werden, ob sie sie freistellen. Wie gesagt, das ging völlig stressfrei und mir hat die andere Schule dabei geholfen. Kind kam dann letzten Endes in eine ganz andere Schule, nahe meinem Arbeitsplatz, das ist eine freie Schule, da braucht es sowas alles nicht. Deine Kinder würden dann an der Schule bleiben, wenn es richtig verstanden haben, das dürfte doch auch kein Problem sein. Hast Du dort schon nachgefragt?

von Curly-Cat am 19.06.2011, 17:16



Antwort auf Beitrag von Sif

Eine ganz andere Frage: zu wann wäre die Wohnung denn frei? Vielleicht erst nach der Einschulung? Oder ihr zieht um und du meldest dich erst später um, ich meine da gibt es eine Frist, weiß es aber nicht genau. Allerdings weiß ich, das Bekannte es so gemacht haben, sie zogen auch nur knapp 5km weiter, Kind sollte aber im alten Ort in die Schule kommen, sie haben sich dann später umgemeldet. Wurden dann gefragt, ob sie das Kind umschulen lassen möchten, mussten aber nicht. LG

von Fröschli am 19.06.2011, 17:35



Antwort auf Beitrag von Sif

Hier am Ort ist es recht unkompliziert. Gerade dann, wenn ein Geschwisterkind schon auf der (Wunsch-) Schule ist. Formloses Schreiben mit Begründung (und da hast Du eine wirklich schwerwiegende!) und schon ist alles ok. Ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

von shinead am 19.06.2011, 18:53



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Hej ihr Lieben! Na,das hört sich ja garnicht mal so schlecht an!! Danke für eure Erfahrungsberichte! LG Sif

von Sif am 19.06.2011, 19:23



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Es ging nur darum, ob ein Platz frei ist an der Schule. Zuerst wurden die Kinder im Einzugsgebiet genommen, und dann gings immer weiter nach auswärts. Wir wohnen am weitesten weg, hatten aber Glück und haben den Platz bekommen. Die "eigentliche" Grundschule erhielt den Anmeldebeleg, um mein Kind "abzumelden". Jetzt sind wir umgezogen, direkt vor der Tür ist eine Grundschule. Die haben mich dann angeschrieben, da sie vom Einwohnermeldeamt die Info hatten, dass ein schulpflichtiges Kind in deren Einzugsgebiet gezogen ist. Ich sollte mein Kind dann dort anmelden. Mit einem Anruf á la "Wir haben eine Schule in xxxx und so soll es bleiben." war alles geklärt. Nichts schriftlich oder so :-) Gruß, M

Mitglied inaktiv - 20.06.2011, 10:12