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Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen - macht das Sinn

Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen - macht das Sinn

Hallo! Mein Sohn lebt seit der Trennung bei mir. (gemeinsames Sorgerecht) Zwischen meinem Ex und mir gab es schon immer viele Konflikte, die seit geraumer Zeit zugenommen haben. Nun frage ich mich, ob es für mich Sinn macht oder von Vorteil wäre, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Könnte ich damit bestimmten zukünftigen Problemen vorbeugen? Ist es besser ICH beantrage es jetzt, als abzuwarten, dass ER es tut? Oder besser keine schlafenden Hund wecken? Oder andersherum gefragt: Kann es für mich nachteilig sein in Streitigkeiten des Umgangs, wenn ich NICHT das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe??? Vermutlich hört sich die Frage merkwürdig an, aber für meine momentane Situation ist "merkwürdig" eine nette und harmlose Umschreibung. Danke und LG S

Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 21:15



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Ich weiß es nicht - nur

Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 21:17



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Hallo, hm - selbst, wenn Du es jetzt schriftlich hättest...wäre das keine Garantie, daß es Dir ein Richter nicht in 2 Jahren wieder entzieht. Mein Anwalt sagte zu mir damals, daß ICH das ABR ja eh schon ausüben würde: das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei mir und mein Ex hat es bei der Trennung und auch danach akzeptiert. Bei der Scheidung hat er mir davon abgeraten, das ABR extra zu beantragen (stand nämlich auch auf meiner Liste an Fragen, ist also durchaus verständlich, daß Du Dir Gedanken darum machst). Er meinte, daß ein Richter (der ja auch 1001 Fälle in der Warteschleife hat) sicher sehr verwundert fragen würde, warum ich es beantragen würde, weil es doch durch die Sachlage unstrittig wäre...Auf meinen Wunsch nach etwas mehr Sicherheit diesbezüglich hat er dann zu Protokoll gegeben, daß sich beide Parteien darüber einig sind, daß das gemeinsame Kind im Haushalt der Mutter lebt. Das ist im Moment meine Sicherheit, die allerdings nur den aktuellen Stand der Dinge spieltet und keine Garantie mit Laufzeit darstellt. Ihr seid doch schon länger getrennt und der Lebensmittelpunkt eures Kindes liegt eindeutig bei Dir?! Dann würde ich es einfach so lassen...ja, vielleich käme Dein Ex dann noch auf komische Ideen? Steht bei euch denn eine Scheidung noch aus? Dann wäre meine Variante vielleicht was für Dich? lg heike

Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 21:35