Alleinerziehend, na und?

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Aufenthaltsbestimmung?

Thema: Aufenthaltsbestimmung?

mein Mann und ich diskutieren grade über die Frage, ob ich im Falle einer Trennung mit den Kindern 300 km wegziehen darf. Da ich hier absolut niemanden habe, würde ich dann wieder in die Nähe meiner Eltern ziehen wollen, damit sie mich unterstützen können. Wie ist das? Dürfte ich das ohne seine Zustimmung?

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 17:57



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Du darfst jederzeit wohin auch immer ziehen. Einem Umzug der Kinder muß der Vater zustimmen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:39



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ist das wirklich so einfach? wir haben das gemeinsame SR

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:41



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Hast Du mein Posting gelesen? Richtig? Alles? Verstanden? Einem Umzug der Kinder muß der Vater zustimmen.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:43



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und wenn er dem nicht zustimmt?

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:44



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Dann bleiben die Kinder da oder ein Richter entscheidet.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:45



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Es geht ja schliesslich um die KInder. Und die haben nun mal das Recht, ihren Vater zu sehen, sowie der Vater die Kinder. Dass das bei 300 km schwierig wird, ist nachvollziehbar.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 19:13



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Und wie ist das zb bei abr und asr bei der mutter? darf man dann oder nicht weil man so umgang verhindert?

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 19:17



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was ist asr und abr?

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 19:28



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ASR = Alleiniges Sorgerecht ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht Wenn der Vater kein ABR und somit auch kein SR hat, wird es mit dem Einspruch schwerer. Dann geht es "nur noch" um den Umgang. Im Zweifel muß auch hier ein Richter entscheiden - und es kann gut sein, daß man dann die Kosten des Umgangs aufgebrummt bekommt.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 19:33



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Warum diskutiert ihr überhaupt darüber? Glaube in einer Beziehung würde ich mich über andere Themen unterhalten...

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 19:38



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aufgrund der hier zu lesenden haarsträubenden richterlichen entscheidungen finde ich das durchaus auch innerhalb einer bestehenden partnerschaft besprechenswert. heilfroh, daß MIR solche entscheidungen niemals blühen würden, echte münchner gewächse. beide.

Mitglied inaktiv - 08.05.2010, 09:11