Alleinerziehend, na und?

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Ar(rrrr)ge-Frage

Thema: Ar(rrrr)ge-Frage

Hallo und guten Abend, ich blicke bei den 6 verschiedenen Leistungen, die ich derzeit bekomme, nicht mehr durch. Mein Ex war 5 Monate berufstätig und damit voll unterhaltspflichtig, hat auch monatlich 300 Euro ans JA bezahlt. 100 davon waren für den Rückstand, den er in den Monaten zuvor angehäuft hatte, 200 für uns. Bei mir sind aber vom JA immer nur 117 angekommen. Dort meinten sie, dass der Rest vermutlich an die Arge gegangen sei, weil die mir immer soviel überweise, dass ich für meine Tochter wieder auf einen Mindestunterhalt von 200 Euro käme (mit Unterhaltsvorschuss vom JA also 80 Euro mehr, als ALG II-Empfänger ohne Kind kriegen würden, sehe ich das richtig)? Von der Arge kriege ich 359 + 129 (Mehrbedarf Alleinerziehende) + Miete. Also 488 ohne Miete. Bedeutet das, Alleinerziehende, die regulär vom Ex Unterhalt kriegen, bekommen von der Arge 408 Euro? Also nur 279 zum Leben für sich selbst, wenn man den AlleinerziehendenBonus wegdenkt? Das kann doch nicht sein? Ich kapiere einfach nicht, wo diese 80 Euro hingewandert sind. Es geht mir einfach um den Durchblick, den ich gerade nicht habe. Sorry wenn es konfus klingt, ist es aber auch. Grüße

Mitglied inaktiv - 29.11.2009, 23:48



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Guten Morgen, wenn du ein Kind hast, wirst du sicherlich von der ARGE auch dafür Geld bekommen? DU 359 + 129 Dein Kind xxx (ich sag mal 278,- hab aber keine Ahnung wie hoch genau) und dann wird abgezogen: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss Bedeutet tatsächlich, dass du vom JA den Unterhaltsvorschuss von 117 bekommen hast und den Rest von der Arge. Oder steht dein Kind gar nicht im Arge-Bescheid drin??? Gruß Ursel

Mitglied inaktiv - 30.11.2009, 07:26



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Also irgendetwas stimmt hier jedenfalls nicht. Vielleicht hat sich die Sachbearbeitung einfach vertan. Grüße

Mitglied inaktiv - 30.11.2009, 14:14



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moin, moin. bei deiner schilderung blicke ich jetzt auch nicht so wirklich durch... aus dem bauch raus würde ich jetzt mal sagen, die berechnung der arrrrrrge setzt sich so zusammen (ich beziehe kein H4, daher...): dein bedarf (regelsatz) plus alleinerziehendenzuschlag plus regelsatz fürs kind plus miete. davon werden abgezogen: alle einnahmen arbeitseinkommen (wenn du arbeitest) unterhalt für dich (falls du welchen bekommen solltest) unterhalt fürs kind/unterhaltsvorschuss kindergeld ggf. sonstige einkünfte und was unterm strich bleibt, bekommst du dann als H4 von der arge ausgezahlt. bei staatl. leistungen ist das meist nur ein umverteilen der gelder. im grunde genommen müsstest du im monat insgesamt das zur verfügung haben, was die arge dir als gesamtbedarf ausgerechnet hat, alle zahlungen aus allen töpfen zusammen gerechnet... liebe grüsse, martina.

Mitglied inaktiv - 30.11.2009, 09:45