Alleinerziehend, na und?

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Antrag auf alleinige Elterliche Sorge

Thema: Antrag auf alleinige Elterliche Sorge

Liebe Eltern!! Ich habe da mal eine Frage. Unzwar habe ich mich vor ca einem 3/4 Jahr von meinem Ex getrennt. Mein Ex hat vor ca 3-4 Monaten eine neue Freundin, und die Spielt einen sehr großen part in der ganzen Geschichte mit,denn erst seitdem er mit ihr zusammen ist kümmert er sich nicht mehr um sein Kind. Ich selbst bin ihm über 2 Monaten hinterher gelaufen um das er mir die Unterlagen für den Kindergarten mit Unterschreibt, Da ich ihn nicht erreicht habe,habe ich dann bei deiner Freundin angerufen. Habe mir aber auch nix dabei gedacht,dann ca 5 min später kam eine sms,dass ich mich nicht mehr zu melden habe. Des weiteren kommt noch hinzu,dass wir das Umgangsrecht haben regeln lassen, und wie nicht anders zu erwarten hält er sich da nicht dran, obwohl er es Unterschrieben hat. Nun hat er sich schon seit 5 Wochen nicht einmal gemeldet. Seine Antwort auf meine Frage war: er hat jetzt eine neue Familie,er hat icht mehr soviel Zeit. Dann kam noch hinzu,dass er unser Kind schon mal einen Arschvoll gegeben hat, nur weil unser Kind ihm mit einem Stück Holz gehauen hat. Ich meine wie will ein 2 Jähriges Kind das abschätzen können, was richtig oder Falsch ist. Meine Frage wäre, ob ich die Alleinige Elterliche Sorge beantragen könnte,und ob es Sinn macht. LG Natti

Mitglied inaktiv - 03.05.2011, 19:24



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also ich würd es versuchen!!! einem vater monate hinterher zu laufen, wegen papierkram is schon hart!! er hat doch jetzt eh ne neue familie, also bleibt euer kind sicherlich bald ganz auf der strecke!!! schade viel glück

von Giuli09 am 03.05.2011, 20:03



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Das hat nix mit auf der Strecke zutun.. Mein Kind wird und bleibt meine nr.1 Wenn der Erzeuger meint,dass er jetzt eine neue Familie hat,dann ist es so. Nur alleine wie er sich gegenüber dem Kind verhält ist einfach nur traurig. Also werde ich es mal versuchen. Vielen Dank!!!

Mitglied inaktiv - 03.05.2011, 21:30



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Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, daß Deine bisherigen "Fakten" auch nur annähernd ausreichen, sein Sorgerecht auch nur zu gefährden? Du solltest lieber versuchen, objektiv nach wirklichen Argumenten zu suchen. Ein Arschvoll gehauen, soso, a) woher weißt Du das? Vom Kind? Das kann es mit 2 Jahren nicht zuverlässig genug beschrieben, da kann ein Klaps schon ein Arschvoll sein, b) wird deshalb nicht gleich das Sorgerecht entzogen und c) hat unregelmäßiger Umgang nicht den Verlust des Sorgerechts zur Folge. Daß Du ihm wegen Unterschriften hinterherrennen mußt, ist ärgerlich. Und daß er sich wenig um sein Kind kümmert, ist auch traurig. Nur wenn, dann mache es richtig! Versuche die Unterschrift per Post von ihm zu erlangen, und wenn das nicht funktioniert, versuche, die Unterschrift durch das Familiengericht ersetzen zu lassen. Mehr wäre im Moment nicht drin, aber es wäre für Dein Ziel, vielleiiiiiiicht irgendwann einmal dereinst das alleinige Sorgerecht zu erhalten, ein erster kleiner Schritt. Alles andere ist zum derzeitigen Zeitpunkt angesichts der mageren Fakten absolut lächerlich! Viele Grüße Ralph

von Ralph am 03.05.2011, 23:04



Antwort auf Beitrag von Ralph

Hallo, ich sehe es wie Ralph, du wirst scheitern und das bringst nicht. Was ich absolut nicht verstehen kann ist das mit den Unterschriften. Ich hätte nur ein einziges Mal, nämlich zu einer Herzoperation seine Unterschrift gebraucht. Die hab ich nicht bekommen, operiert wurde trotzdem. Weder für Kindergarten, Schule, Therapien noch sonst irgendetwas anderes brauchte ich seine Unterschrift. Unterschreiben bei verheirateten immer beide? Bei den städtischen Einrichtungen wurde er meist (da im Register als Vater geführt) per Post über die Neuerung informiert (z.B. Schulanmeldung) Einen Pass brauchten wir bisher nicht, genausowenig haben die Kinder ein Konto. Das sind die 2 Punkte bei denen ich weiß, dass er das mit seiner Unterschrift bestätigen muss, aber sonst????

von Misty am 04.05.2011, 07:53



Antwort auf Beitrag von Misty

Ehepaare unterschreiben schon mehrere Dinge gemeinsam. Wenn´s was kostet oder weiter weg ist, bsp. Kindergarten, Ferienprorgramme etc. Konten: Hat er unterschreiben müssen. Dafür hat er auch Zugriff drauf. Habe aber bei der Bank erbeten, dass ich informiert werde, wenn der Ex Geld abheben will. Pässe: Gerade aktuell, schaun wir mal. OPs.: Beide mussten unterschrieben, Narkose etc. Obwohl Notfall. Aber ich glaube, sie hatten schon mal angefangen und mich um eine Einschätzung gebeten, ob der Ex zustimmen würde, und außerdem sei es sowieso notwendig und müsste gemacht werden. Offener Armbruch. Er hat post-OP seine Zustimmung gegeben. :D

von shortie am 04.05.2011, 12:22