Alleinerziehend, na und?

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BITTE HILF MIR EINER!!! dringende frage

Thema: BITTE HILF MIR EINER!!! dringende frage

also ich bin azubine altenpflegerin und verdiene ca. netto 690 euro momentan plus kindergeld meines sohnes. Ich möchte mich gerne von den vater meines sohnes trennen und weiss aber nicht wie es für mich weiter geht weil ich keine ahnung habe.....kann mir jemand helfen? denn die wohnung von 560 euro monatlich kann ich ja nicht mit den geringen gehalt bezahlen :( dazu kommen noch andere kosten wie haushalt usw usw danke für die antworten im vorraus

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:08



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auf jeden Fall kannst Du schon mal davon ausgehen, dass Dein Partner für das Kind Unterhalt zu zahlen hat, wie hoch der ist, richtet sich nach seinem Einkommen. Verdient er denn? Was restliche Hilfen angeht, können Dir hier andere besser weiterhelfen.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:11



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er verdient jetzt 1400 euro ca.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:14



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er verdient jetzt 1400 euro ca.

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:14



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HI An deiner Stelle würde ich zu einem Anwalt gehen und mich erstmal beraten lassen. Der kann dir auch gleich sagen was dir zusteht und was dein Mann zahlen muss etc. Dann musst du glaub ich die Scheidung beantragen und es gibt aber erst ein Jahr Trennungszeit soweit ich das noch weiß .In der Zeit müßt ihr also von Tisch und Bett getrennt sein.Danach wird dann die Scheidung eingereicht und meist bist du dann nach 6 monaten geschieden. Alles gute.... yvonne

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:20



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da ich dasselbe auch erst vor 5 Monaten durchgemacht habe hoffe ich dirweiterhelfen zu können, also du bekommst auf jeden Fall erstmal Unterhalt für dein Kind, dann wird berechnet wieviel trennungsunterhalt er für dich bezahlen muß und ausedrem kannst du Hilfe bei der Arge beantragen wenn du nicht Selbstverdiener bist. Hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. wenn du noch Fragen hast schreib mir einfach ne Nachricht ins Postfach gruß kathleen

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:20



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wann bist Du denn mit der Ausbildung fertig?

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:23



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und bafög?

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 14:27



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Hallo, ich gehe davon aus, daß Du nicht verheiratet bist, weil Du nur vom Vater Deines Kindes, aber nicht vom Ehemann schreibst. Solltest Du nicht verheiratet sein, kannst Du den Trennungsunterhalt, der hier angesprochen wurde, gleich vergesse, denn der ist nicht einschlägig. In Deinem Fall würde ich Leistungen nach dem SGB II beantragen. Aufgrund Deiner Ausbildung wirst Du selbst keinen Anspruch auf Miete und Regelsatz haben, wohl aber auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dein Kind hat einen Bedarf in Höhe von Regelsatz (211,- €) und die Hälfte der Miete. Davon werden als Einkommen Unterhalt und Kindergeld abgezogen. Höchstwahrscheinlich wird sich da ein Anspruch errechnen. Dein Einkommen wird ja um Freibeträge bereinigt, sodaß es gerade für Deine halbe Miete und Deinen Regelsatz reichen wird, insofern wird bei Deinem Kind nichts angerechnet werden. Fazit: Kindesunterhalt klären und einen Antrag auf ALG II stellen. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 15:01