Hallo, ich habe einen Sohn, er ist 6 Jahre und eine Tochter mit 7 Monaten. Ich ziehe demnächst mit dem Vater meiner kleinen Tochter zusammen. Der Vater von meinem Sohn zahlt leider keinen Unterhalt. Meine Frage ist wegen dem Unterhaltsvorschuss. Habe ich Anspruch drauf, auch wenn ich mit meinem Freund (Vater meiner Tochter) zusammen ziehe?
Oder ist das egal?
Danke
von
Sophie29
am 27.04.2021, 13:23
Du darfst mit ihm zusammenziehen, das hat keinen Einfluss auf den UHV.
Allerdings: sobald du heiratest -egal ob den Vater deiner Tochter oder sonstjemanden- verfällt automatisch der UHV-Anspruch. Dein (möglicher) Ehemann heiratet quasi deinen Sohn mit und der Gesetzgeber geht dann automatisch davon aus, dass der Mann dann auch finanziell diesen Teil übernimmt (in meinen Augen übrigends einer der größten Schwachsinnsideen, die es jemals beim UHV-Gesetz gab....)
von
Limayaya
am 27.04.2021, 13:54
Du hast recht in allen Deinen Aussagen. Ich finde es auch unsäglich, dass der eigentlich Vater bei Heirat der Mutter raus aus der Nummer ist und keine weiteren Unterhaltsschulden aufbaut. Eine wirklich gesetzliche Nullnummer, was hat man sich dabei nur gedacht?
Wohlgemerkt: Die Umgangsrechte und ggf. das Sorgerecht behält der leibliche Vater. Nicht durchdacht und da sollte mal jemand klagen bis zur letzten Instanz (falls nicht schon geschehen - keine Ahnung).
von
Port
am 27.04.2021, 17:21
Tatsächlich einer der mit Gründe warum ich nicht nochmal geheiratet habe.
Klar war es auch nie ein echtes Thema , aber wenn wäre es hier zum Nachteil gewesen.
Es hätte keine UV für die Zwillinge gegeben ,
da mein Freund privat kranken versichert ist hätte der kleine auch privat versichert werden müssen ohne Kinderkranktage oder freiwillig gesetzlich versichert .
Das Gehalt meine Freundes zählte für nichts was mit den Zwillingen zu tun hatte dann hätte es schon.
von
nociolla
am 27.04.2021, 22:49
Das ist wirklich eine große Schwachstelle beim heutigen UHV!
Das war früher anders geregelt.
Mein Bruder und ich erhielten UHV bis zum Abitur.
Unmöglich, dass das geändert wurde!
von
3wildehühner
am 27.04.2021, 23:36
wann gab es denn so lange Unterhaltsvorschuss?
Den gab es doch früher nur bis zum 12ten Geburtstag und auch dann nur max. 6 Jahre. Der wurde doch erst kürzlich erweitert, dass man den unbegrenzt lang und bis 18 bekommt. Das heißt auch heute nicht Abitur, wenn 13 Jahre Schule.
von
kevome*
am 28.04.2021, 08:19
Er baut schon noch Unterhaltsschulden auf, nur nicht mehr beim Jugendamt ... Zählt übrigens auch für die Mutter, wenn Sie nicht zahlt.
von
Macros
am 29.04.2021, 10:08