Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend?!

Thema: Alleinerziehend?!

Hallo ihr Lieben, und zwar habe ich Tochter ( 20 Monate ) aus einer früheren Beziehung. Der Kindesvater zeigt leider kein Interesse an unser Kind, kümmert sich auch nicht und möchte anscheinend auch keinen Kontakt. Er wollte von Anfang an auch keinen Unterhalt zahlen usw. Mittlerweile wird der Unterhalt von seinem Arbeitgeber gepfändet, sodass ich dies monatlich erhalte. Mit meinem jetzigen Partner wohne ich zusammen und wir haben eine gemeinsame Tochter ( 6 Monate ). Gelte ich nun trotzdem für meiner ersten Tochter? Mein Partner ist ja nicht der Kindesvater von ihr und kann auch finanziell nicht für sie aufkommen. Sprich ich bin sozusagen für meine Tochter immer finanziell alleine zuständig ( Essen, Kleidung, Spieösachen etc. ) Denn er hat noch 2 weitere Kinder ( 3 und 5 Jahre ) die nicht bei uns wohnen und nur jedes 2. Wochenende zu Besuch sind. Vom Jobcenter bekomme ich nichts mehr, da wir seit Geburt unser gemeinsamen Tochter als eine Bedarfsgemeinschaft gelten. Ich weiß momentan finanziell wirklich nicht mehr weiter... Hat oder hatte vielleicht jemand von euch eine ähnliche Situation? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!! Liebe Grüße

von Verena2103 am 31.10.2018, 18:13



Antwort auf Beitrag von Verena2103

Hallo, da Du mit einem Partner zusammen lebst, bist Du in keinem Fall alleinerziehend. Auch nicht bezogen auf Deine Tochter aus früherer Beziehung. Somit bekommst Du natürlich keinen Zuschlag für Alleinerziehende vom Jobcenter. Gibt es keine Möglichkeit, wenigstens einen Minijob anzunehmen? LG leaelk

von leaelk am 31.10.2018, 20:33



Antwort auf Beitrag von Verena2103

Hallo, so wirklich als AE giltst Du nicht. Kleiner Rat am Rande: #Der neue KV ist nicht nur Eurem Kind, sondern auch Dir zum Unterhalt verpflichtet. Er kann dir offiziell Betreuungsunterhalt überweisen, den er von der Steuer absetzen kann. Du musst ihn versteuern wenn er über bestimmten Grenzen mit deinem restl. Einkommen liegt. Hat bei mir aber über 3000 im Jahr gespart... Muss man halt ausrechnen. Gruss D

von desireekk am 01.11.2018, 02:54



Antwort auf Beitrag von desireekk

Betreuungsunterhalt kann auch vereinbart werden, wenn das Paar tatsächlich nicht getrennt ist? Ich habe den Fall in der Familie: Glückliches Paar, lebt zusammen, unverheiratet, hat jetzt im Oktober ein Baby bekommen. Er kann ihren Betreuungsunterhalt steuerlich geltend machen? De facto erwirtschaftet er das Familieneinkommen, sie ist mit Elterngeld (Minimalbetrag) beim Baby.

von KKM am 01.11.2018, 14:52



Antwort auf Beitrag von Verena2103

Alleinerziehend bist du wirklich nicht, erziehen tut ja auch dein Partner. Finanziell ist es nur was anderes, da hast du recht. https://www.schuldnerberatung.de/pleite-was-nun/ Hier ist erstmal ein kleiner, allgemeiner Ratgeber, vlt hift dir das ja weiter. Sonst hol dir Hilfe, lass dich unterstützen von anderen Einrichtungen oder nimm einen (zusaätlichen?) Minijob an :) Liebe Grüße und viel Erfolg!!

von CalliL80 am 01.11.2018, 10:34