Alleinerziehend, na und?

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Alleine mit 4 Jähriger Tochter viele Fragen

Thema: Alleine mit 4 Jähriger Tochter viele Fragen

Hallo mein freund hat uns verlassen, es gab schon oft Streitereien und nun ist es amtlich. WIE erklär ich das meiner Tochter das der Papa auf einmal weg ist???Sie ist 4 jahre und versteht schon sehr viel!!!! Zu welchen Ämtern muss ich gehen? JA oder? Ich habe eine Stelle (KS in der Nachtschicht) den kann ich dann ersteinmal vergessen auszuüben. Was mich total ankotzt!!! Oh man es kommen auf einmal SO VIELE Probleme zusammen... Und noch eine Frage: ich würde gerne wieder zurück zu meinen Eltern ziehen,die wohnen ABER 500km weit weg. WAS soll ich da jetzt bloß machen???? Ich bin so ratlos und weiß auch gar nicht ob man überhaupt vom gesetz her so weit weg ziehen DARF wegen dem Umgangsrecht des leibl.Vaters der Kleinen. Kann mir da jemand weiterhelfen BITTE!!!!! Gerne auch per PN! LG

von Eeyro82 am 01.01.2012, 22:21



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

hallo, ich kann ein paar wenige tipps geben, die ich vor kurzem hier bekam. die profis kommen bestimmt noch. ja regelt unterhalt und umgang und die solltest du auf alle fälle besuchen. zum job: kannst du nicht in den tagesdienst wechseln? oder in die häusliche? so weit zu den eltern zu ziehen - da wird es vielleicht echt mit dem umgang probleme geben, je nachdem, wie engagiert dein ex ist. mein ex wohnt 300 km von uns entfernt, das ist auch nicht gerade einfach. wünsche dir maximale kraft! das packt ihr! grüßt snuggles

von dr.snuggles am 01.01.2012, 22:30



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Seid ihr verheiratet? Gemeinsames Sorgerecht? Dann wird es schwer so weit weg zu ziehen. Beim gemeinsamen Sorgerecht geht das nicht so einfach. Aber auch nicht unmöglich, Die Frau von einem Freund ist auch einfach so weit weg gezgen. Es ist ja am Mann ob er sein Kind sehen möchte. Ich mein aber beim gemeinsamen Sorgerecht dürfen es 200km sein, wenn nicht dann ist es eigentlich egal.

von @Yvi@ am 01.01.2012, 23:05



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

Es ist ja am Mann ob er sein Kind sehen möchte. Und dann soll er sehen, wie er Freitag nach Feierabend 500km fährt um das Kind bei Mama abzuholen, 500km mit Kind zu sich nach hause und am Sonntag nochmal chic 1000km? Wie soll ein regelmäßiger Umgang bei 500km funktionieren? Und das ist seine Sache, wie er das macht? Wenn er sein Kind sehen will macht er es möglich? Allein die Spritkosten für 4000km/Monat würden ihn wohl finanziell überfordern. Wieso muss sie zurück zu den Eltern ziehen? Ging doch mit Partner auch ohne die Eltern?.

von mf4 am 01.01.2012, 23:10



Antwort auf Beitrag von mf4

Tja manchmal ist es aber so. Schon mal was davon gehört das Männer allgemein weniger Rechte am Kind haben, als Mütter?? Und sowas kommt nicht von mir. Warum ist das so, weil Gesetze so sind. Ein Freund von mir fährt auch alle 2 Wochen 510km zu seiner Tochter um sie zu sehen, das ist nur eine Strecke und Geld wie Heu hat er auch nicht.

von @Yvi@ am 01.01.2012, 23:28



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

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von spiky73 am 01.01.2012, 23:43



Antwort auf Beitrag von spiky73

Sprit zahlen für 4000km und Unterhalt fürs Kind... jahaaaaaaaaaaa, das muss ein Papa schon stemmen, wenn er Interesse am Kind hat.

von mf4 am 01.01.2012, 23:46



Antwort auf Beitrag von spiky73

wenn du dich selber meinst, dann hast du recht Bitte erst nach lesen, bevor ihr meckert. Haben sie kein gemeinsames Sorgerecht, darf sie hinziehen wo sie wil. Wenn sie dann noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, ist es noch besser. Wenn der Vater klagt, kann ein Gericht bzw wird ein Gericht sie höchstens dazu verdonnern sich an den Reisekosten, die dem Vater entstehen, zu beteiligen. Wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, haben sie auch ein gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht und die Mutter darf bis zu 200km wegziehen.

von @Yvi@ am 02.01.2012, 00:03



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

Nur weil es diese Gesetze gibt, muss man sie nicht ausnutzen. Ich wüsste auch ohne Richter, das ich mit meinem Kind keine 500 km weit weg ziehe würde. Das Kind möchte nämlich vermutlich gerne weiterhin seinen Vater regelmäßig sehen und das vielleicht nicht nur alle 2 Wochen und nicht nur dann, wenn Papa neben dem zu zahlenden Unterhalt auch Geld für Sprit hat. Bevor ich an mich denken würde, würde ich an mein Kind dabei denken. Und für das Kind sollte die Trennung wohl erstmal Veränderung genug sein. Durch den Umzug würde das Kind seinen Vater wohl eher selten sehen, spontan schon mal gar nicht.....nicht nur für Vater blöd, sondern erst recht auch für das Kind.

von Tippel33 am 02.01.2012, 00:41



Antwort auf Beitrag von Tippel33

Es gibt auch Urteile die der Mutter einen Umzug von nur 20 km verbieten!

von CKEL0410 am 02.01.2012, 07:26



Antwort auf Beitrag von @Yvi@

Ich durfte nichtmal 90Km weit weg ziehn ganz aktuell, weil der Vater meines Jüngsten damit nicht einverstanden ist und ich hatte ausreichend Gründe.

von Dreierbande am 02.01.2012, 14:38



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

du hast pn

von teddy.666 am 02.01.2012, 07:58



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Ihr solltet Unterhalt und Umgang über das JA regeln lassen. Das sollte eine Deiner ersten Anlaufstellen sein. Unbedingt beim Arbeitgeber nachhaken, ob man kurzfristig Deine Schicht umstellen kann. Wegen dem Umzug: Bei gemeinsamen Sorgerecht kannst Du nur mit Zustimmung des KV umziehen. Bei alleinigem Sorgerecht musst Du bedenken, dass Du den Umgang nicht behindern darfst. Auch hier kan (inzwischen) der KV über das Gericht einen Umzug in diesem Ausmaß verbieten, es sei denn, Du bist bereit sämtliche Kosten des Umgangs zu tragen. Bei 500 Kilometern wird das teuer. Außerdem sollte man sich fragen, ob man das einem 4-jährigen Kind antun muß/möchte.

von shinead am 02.01.2012, 08:49



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Weiß ja nicht, woher dein umfassendes Wissen stammt, aus deutscher Rechtsprechung aber wohl kaum... Der KV kann einen Umzug von 500 km verbieten. Vielleicht müsste sie sich auch dann an den Kosten für den Umgang beteiligen. Oder das Kind eine Strecke bringen oder holen, da gibt es so schöne Regelungen, die nicht nur den KV betreffen. Kann die AP durchaus verstehen, es ist schöner, die Eltern in der Nähe zu haben. Aber man kann mit Kind halt nicht einfach machen, was man will.

von Schreckschraube am 02.01.2012, 10:16



Antwort auf Beitrag von Schreckschraube

Wenn ich der UmgangsElternteil wäre würde ich den Kontakt so oft wie möglich haben wollen aber wenn sie meint sie muss 500km wegziehen darf sie gern die 4000km pro Monat fahren und den Sprit zahlen. Ich finde das schon krass, dass der andere dann mal neben Unterhalt nur hunderte € monatlich und den ganzen Stress der Fahrerei für sich und das Kind einfach hinnehmen soll. Finanziell machbar wird das auch für die wenigsten sein.

von mf4 am 02.01.2012, 12:15



Antwort auf Beitrag von Eeyro82

sofort die stadt wechseln, wenn kein gem. sorgerecht vorliegt. Bevor ihm noch einfällt, das gem von dir zu fordern. man sieht wieder einmal, dass frau lieber nicht zu einem mann ziehen sollte ohne vorher diesen fall rechtlich abzuklären. jetzt ist der kerl weg undalle finden es vertretbar, dass sir dort bleibt nr des kindes wegen.

von chartinael am 02.01.2012, 18:30



Antwort auf Beitrag von chartinael

Vertretbar nicht unbedingt, aber wegziehen bei gemeinsamen Sorgerecht kannst knicken, wenn Vattern sich quer stellt, habs erst gerade durch - und ich hatte wirklich mehr als ausreichende Gründe. Freiwillig wohne ich hier, wo ich wohne seitdem nicht mehr :-(

von Dreierbande am 02.01.2012, 20:02



Antwort auf Beitrag von chartinael

...richter und richterinnen. im falle einer klage sind DIE maßgeblich und nicht die meinung einer forengemeinde. meiner tochter würde ich raten, niemals zu einem mann zu ziehen, denn im vorfeld abklären kann man 1.nicht und 2.ist man doch meistens so rosa verblendet, daß man daran nicht denkt. zeiten ändern sich....sowohl bei gesetzen auch in der liebe.

Mitglied inaktiv - 03.01.2012, 08:41



Antwort auf diesen Beitrag

meiner Tochter würde ich genau das auch raten. Und ihr auch erklären warum. Meinste nicht, man kann sich schon vorher unterschreiben lassen, daß man im Falle der Trennung auch wenn ein gemeinsames Kind entstanden ist, dem Umzug der KM mit Kind(ern) in ein Bundesland der Wahl der KM zustimmt. Gruß

von chartinael am 03.01.2012, 12:27



Antwort auf Beitrag von chartinael

ich glaube, das ist sittenwidrig, denn dieses recht auf umgang, der dann erschwert würde, hat ja das kind aktiv auch. und wer darf sich dann anmaßen, über das recht des minderjährigen kindes zu entscheiden? ich bin so froh, daß mein gatte und ich aus der selben stadt sind und ich mich niemals hier wegbewegen würde. er vll schon, aber dann ohne unser kind...insofern ist das schon recht, wenn das nicht so einfach geht, diese rumzieherei ist doch manchmal schon wirr..

Mitglied inaktiv - 03.01.2012, 13:45