Alleinerziehend, na und?

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alg2 wer kennt sich aus.

Thema: alg2 wer kennt sich aus.

Ich hab nen sohn und will in n Reihenhaus ziehn in die Stadt. Der Preis ist im Rahmen von alg2. Jedoch die qm sind drüber. Es gibt 3 Kinderzimmer Garten etc... wir sind zu 2. Ich wills weils so billig ist. Glaubt ihr es wird genehmigt?

von Tixi am 25.04.2014, 00:59



Antwort auf Beitrag von Tixi

Nein... ich denke nicht. Es sei denn, du zahlst die Mehrkosten selbst, aber ich glaube, bei einem Haus wird es noch schwieriger das Amt zu überzeugen. Ich bin Anfang des Jahres von einer (genehmigten) 60 qm Wohnung (2 Zimmer) in eine 70 qm Wohnung (3 Zimmer) gezogen... die neue Wohnung ist nur 20 Euro teurer als die Alte, aber wurde als "unangemessen" abgelehnt, da für 2 Personen zu groß. Die alte Wohnung war kalt und sehr feucht, da schlecht gedämmt... selbst das war denen nicht Grund genug mir den Auszug zu erlauben. Bin jedoch trotzdem umgezogen, weil ich die Wohnung für meinen Sohn und mich nicht mehr zumutbar fand und habe auch angegeben, dass die neue Wohnung für den hier herrschenden Mietspiegel recht günstig ist und ich für den Preis normalerweise nur eine Mini 1-2 Zimmer Wohnung finden würde. Wurde so akzeptiert... jedoch muß ich die Kosten selbst übernehmen (bekomme vom Amt eh nur etwas über 100 Euro) und auch Nachzahlungen. Umzug, etc. werden nicht gezahlt (hätte ich eh nicht nach gefragt). LG

von LittleRoo am 25.04.2014, 01:10



Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Das haus kostet warm 500€. Das heisst ich haette finanziell keine Probleme, waere in der Stadt und spar mir mein auto weil ich jetzt auf m land wohne ... es ist halt nur echt sehr gross aber sonst passt alles in den Rahmen. .. nur die Quadratmeter nicht^^

von Tixi am 25.04.2014, 01:19



Antwort auf Beitrag von Tixi

Das kommt wohl auf die Gemeinde an. Hier wäre es kein Problem, solange du finanziell im Rahmen bleiben würdest. Versuch macht klug!

von Mutti69 am 25.04.2014, 04:52



Antwort auf Beitrag von Tixi

Das kommt tatsächlich auf die Gemeinde drauf an. Wobei ich mich frage warum man ein Haus braucht wenn man zu zweit ist. Und das wird sich das Amt auch fragen. Ich habe mit meinen zwei Kindern kein Haus bekommen (hatte es mal versucht weil ich auch ein sehr günstiges zufällig entdeckt habe). Da hieß es daß eine 3 - Zimmer-Wohnung für uns drei völlig reicht.

von Tristania1704 am 25.04.2014, 06:26



Antwort auf Beitrag von Tixi

Kommt ganz darauf an wo du wohnst glaub ich... Beim Amt ist das so das die kaltmiete nur so und so hoch sein darf. Wenn dies nicht überschritten wird stört sie die qm recht wenig. Zumindest ist es hier bei uns so. Meine bearbeiterin sagte zu mir das ich mit zwei Personen selbst 180qm haben kann solange ich unter diesen 280kalt bleibe...preisvorschlag nehmen und nachfragen ist am einfachsten.... LG

von Aqua-Fairy am 25.04.2014, 06:37



Antwort auf Beitrag von Tixi

Ich gebe zu bedenken, dass das Amt auch die Heizkosten zahlt. Und je mehr Quadratmeter eine Wohnung hat, desto höhere Heizkosten fallen an. Könnte schwierig werden. Letztlich kann Dir das aber nur das für Dich zuständige Amt sagen.

Mitglied inaktiv - 25.04.2014, 07:10



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Ich dachte ihr zieht dort zu 3 ein?

von susafi am 25.04.2014, 07:52



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dachte auch, du ziehst mit dem freund zusammen?

Mitglied inaktiv - 25.04.2014, 08:07



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Das liegt ja in der Straße seiner Eltern. Er bleibt also offiziell bei Mama und Papa gemeldet ? Autsch ....

von Sternenschnuppe am 25.04.2014, 08:49



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na so ein Zufall aber auch

von mf4 am 25.04.2014, 09:48



Antwort auf Beitrag von mf4

Ganz ehrlich: die Frau spinnt doch. Erst holt sie im Sept. 2013 ihr Abi nach, dann doch nicht, sondern besucht eine Wirtschaftsschule, dann doch nicht, sondern sie besucht die Wirtschaftsschule Sept.2014, dann fragt sie nach jedem Pups, weil sie unfähig ist alleine irgendeine erwachsene Entscheidung zu treffen, erzählt komische Sachen über ihre finanzielle Lage, aber für Sozialbetrug reicht ihre Intelligenz und Energie. Sauber.

von Nurit am 25.04.2014, 10:38



Antwort auf Beitrag von Tixi

Denke nicht das man dir das zuspricht, da ihr nu zu zweit seit, es sei denn du verdienst und erhältst ergänzende Leistung, und bestätigst die Mehrkosten zu übernehmen, allerdings, zahlen die dir dann keine Betriebskosten oder Schulden oder so was, das solltest du bedenken. Wenn du jetzt noch andere Kids hättest, wäre das was anderes. Ich denke suche dir was anderes. Hab das hier auch durch.

von Butterfly06 am 25.04.2014, 12:05



Antwort auf Beitrag von Tixi

reihenhaus vom staat bezahlt? auch wenns vielleicht günstiger ist von der kaltmiete ist der unterhalt des hauses sicher teurer als ne kleine mietwohnung. hab die vorgeschichte nicht mitbekommen aber freund in gleicher straße klingt schon seeeeehr nach sozialbetrug! und der wohnt dann auch noch auf staatskosten im reihenhaus?

von Hannah80 am 25.04.2014, 12:51



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Musst Du denn aus der jetzigen Wohnung raus? Wenn nicht, wird es m.E. nicht genehmigt werden. Warum auch?

von shinead am 25.04.2014, 15:14



Antwort auf Beitrag von Tixi

Wenn du keine vorherige Ausbildung hast, sind deine Eltern noch mindestens bis 25 für dich Unterhaltspflichtig, verdienen sie nicht genug ist das Bafögamt die für dich zuständige Adresse. Was das Haus angeht schrieben die anderen schon genug. Was den Rest angeht - ein eventuelles Gerichtsverfahren wegen Sozialbetrug könnte für deinen Partner ein Problem werden.

von Woelfin90 am 25.04.2014, 15:21



Antwort auf Beitrag von Woelfin90

so jetzt klär ich hier mal auf^^ ich beziehe alg2 momentan. ich wohne mit meinem sohn in einer 1 zimmerwohnung und mein freund ist auch jeden tag bei uns. es ist sehr klein hier. beide haben wir einen arbeitsweg von hin 42 und auch wieder zurück 42 km. deswegen habe ich gesagt suchen wir uns ne Wohnung in der nähe meiner schule und seiner arbeit. Neben seinem vater wird das Reihenhaus frei, und der Vermieter ist n guter Freund vom Vater. Ich selbst habe keine Familie die mich mal im notfall unterstützen würde. Deswegen finde ich es toll das mir die Möglichkeit mit dem Reihenhaus geboten wird. 1. hab ich die Familie meines Freundes hier die mich unterstützen wenn ich in der schule bin und jmd den kleinen vom kiga abholen müsste usw. 2. haben beide (ich und mein freund) einen arbeitsweg von 7 km noch dann. sprich ich kann mein Auto weglassen und spar mir dadurch schon viel mehr Geld unter anderem auch Sprit. 3. Ich will hier niemanden betrügen oder sonstiges, ich will nur wissen wie ich in den Monaten von Juli bis September in denen ich ALG2 noch bekomme handeln muss. Ich darf laut BAföG amt mit meinem freund in diesem haus wohnen und es ist egal wie groß oder ob haus oder Wohnung. nur bis dahin muss ich ja dem Arbeitsamt das klarmachen damit ich überhaupt rein darf. versteht ihr? ich bin ja jetzt noch abhängig von der Genehmigung vom Arbeitsamt.

von Tixi am 25.04.2014, 15:37



Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Die elterliche Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern endet mit der Geburt des Enkelkindes. Die Eltern sind also raus aus dem Spiel, egal ob unter 25 oder nicht. Ab der Geburt ist der Kindsvater und/oder die ARGE für die Versorgung der Mutter zuständig.

von shinead am 25.04.2014, 15:40



Antwort auf Beitrag von shinead

Der KV zahlt unterhalt 224 euro. ich will nur wissen wie es weitergehen würde... jetzt hab ich ne Warmmiete von 512 euro. ich komme fast exakt wieder auf den Bertag mit der neuen Wohnsituation. aber bei Bafög ist es ja so das es eine Pauschale gibt von 224 Euro für Wohnungen. Sprich ich bekomme weniger Geld vom Staat dafür dass ich mich bilde und einen Job will danach. Und mit Alg2 leb ich gut und hab keine Probleme was die Miete angeht?

von Tixi am 25.04.2014, 15:56



Antwort auf Beitrag von shinead

Stimmt ja

von Woelfin90 am 25.04.2014, 17:41



Antwort auf Beitrag von Tixi

Und warum jetzt dann gar nichts mehr?? Ich denke nicht dass sie dir das genehmigen und die Heizkosten die aber der qm Zahl liegen wirst du wohl selber tragen müssen denke ich

von Milia80 am 25.04.2014, 18:00



Antwort auf Beitrag von Tixi

Wenn du das so ausdrücken willst... Das BAföG-Amt interessiert sich nicht besonders für deine Wohnsituation, ob du das Haus jetzt halten kannst oder nicht. Du musst keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, hast keine Bewerbungspflicht und so weiter. Dafür hast du keine Extrawürste mehr. Es ist egal ob du 600€ Miete hast oder 222€ - du musst selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen. Wenn man von Höchstsatz Bafög ausgeht und den Kinderzuschlag mit einberechnet hast du 578€ + 184€ KG + 224€ Unterhalt. Damit kommt man aus. Nicht gerade ein Luxusleben, aber es sagt auch niemand, dass es einfach ist. Es klingt in deinem Beitrag etwas nach "will man mich betrafen, weil ich eine Ausbildung mache?" Wenn ich mich irre, entschuldige.

von Woelfin90 am 25.04.2014, 18:04



Antwort auf Beitrag von Tixi

Notfalls kann dein Freund doch erstmal in das Haus einziehen und Du dann halt mit Kind 2 Monate später. So ganz versteh ich das Problem nicht. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 25.04.2014, 16:39



Antwort auf Beitrag von Tixi

Was verdient Dein Freund denn ? Du bekommst Kindergeld und Unterhalt und wie Du schreibst arbeitest Du selbst. Bis September werdet ihr das doch auch ohne Amt wuppen vielleicht. Ihr seid dann eine Gemeinschaft und die Chance des Reihenhauses würde ich mir nicht entgehen lassen. Abgesehen davon ist dann ein anders Jobcenter für Dich zuständig.

von Sternenschnuppe am 25.04.2014, 17:42



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sie arbeitet nicht, wird voraussichtlich ab 1. September die Wirtschaftsschule besuchen, wenn ichs Recht in Erinnerung habe. Bis dahin bekommt sie ALG II.

von Woelfin90 am 25.04.2014, 18:07



Antwort auf Beitrag von Tixi

Guten Morgen erst mal! Als ALG2 Empfänger kann man mit dem Lebensabschnittsgefährten zusammen ziehen und wird (ggf. auf Antrag?) innerhalb der ersten 12 Monate nicht als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Der Lebensabschnittsgefährte muss also mit seinem Gehalt nicht den ALG2 Empfänger unterhalten. Wenn Du also diesen Zusammenzug bei der ARGE anmeldest, müssten Sie die Größe des Wohnraums auf Dich und Dein Kind herunter rechnen. Gleiches gilt für die Miete. Damit müsste es auf jeden Fall (und ganz legal) möglich sein, dass Du dort einziehen kannst und die ARGE euren Anteil der Miete trägt.

von shinead am 26.04.2014, 09:39



Antwort auf Beitrag von shinead

Warum sie unten ganz klar schreibt sie zieht mit ihrem Freund ein und hier deutlich betont dass sie nur mit dem Kind da einzieht. Ansonsten sehe ich es auch so, es sind verminderte Kosten, da man sich die Miete teilt. Ob Bedarfsgemeinschaft oder nicht, die Wohnkosten werden niedriger!

von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 10:40



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

ich will gemeinsam mit ihm zusammen ziehen ja! Aber im Jugendamt sagte man mir, ich soll eine Wohnung etc auf mich schreiben da im Notfall der Mann gehen muss und ich mit Kind drinn bleiben darf. Ich fand das garkeine schlechte Idee

von Tixi am 26.04.2014, 10:53



Antwort auf Beitrag von Tixi

Das JA hat Dir tatsächlich geraten, das JC anzulügen?

von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 11:16



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

...ich denke eher mal, dass da gerade Äpfel und Birnen durcheinander rutschen. Vermutlich hat ihr das JA nur geraten, dass der Mietvertrag eben auf SIE laufen soll, damit, sollte sie sich von ihrem Freund wieder trennen, sie ihn eben entsprechen raussetzen kann, ohne dass es zu einer förmlichen Wohnungszuweisung kommen muss... Wer bei einem Mietobjekt im Mietvertrag steht ist ja nicht unbedingt das gleiche, wie wer da später drin wohnt und die Kosten mitträgt.... Vermutlich wusste das JA auch nicht konkret, dass es bei dieser Nachfrage um "wer bezahlt" und nicht "wer ist offizieller Mieter" ging...

von Limayaya am 26.04.2014, 11:27



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Meines Wissens möchte das JC schon, daß dann beide auch im MV stehen. Wobei es einen Unterschied machen könnte, wenn der Freund/Mitbewohner kein H4 bezieht, das weiß ich nicht. Jedenfalls stimmt die Aussage nicht, daß sie nur zu zweit - also Kind und sie - in die Wohnung einziehen. Wenn sie das genau so, wie sie es im ersten Posting geschrieben hat, dem JC erzählt, dann lügt sie das JC an. Unabhängig davon, ob das JA ihr dazu geraten hat oder nicht. Und das kann zu größeren Mengen an Ärger führen.

von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 11:38



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Oder wie will er sich beteiligen ? Sorry, aber dass das alles nicht legal ist sollte jedem klar sein.

von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 12:19



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

ich meinte ja nicht, dass sie nicht versucht das JC anzulügen....ich bezog mich nur drauf, dass das JA ihr dazu geraten hat...und ich denke mal, das JA wusste gar nicht, um was es da ging, bzw. hatte eben war ganz anderes im Sinn, als sie ihr dazu rieten, den Mietvertrag nur auf sich laufen zu lassen...

von Limayaya am 26.04.2014, 17:25



Antwort auf Beitrag von Tixi

Ich glaube, ich würde den Rat nicht annehmen. Im Falle einer Trennung kannst Du wahrscheinlich das Haus nicht alleine halten. Er vielleicht schon. Also müsstet Du Dir sowieso eine neue Bleibe suchen.

von shinead am 26.04.2014, 20:56



Antwort auf Beitrag von shinead

Würde ich im Falle einer Trennung nicht neben den Eltern meines Ex wohnen wollen, wo er eventuell wieder ins heimische Kinderzimmer zieht und jeden potentiellen neuen Partner beäugt.

von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 21:15