1) muß ich Alg II zurückzahlen.Völlig OK da ich schon 2 Monate gearbeitet hatte und ich es eh bei Seite gelegt hatte.Im Januar (nach 10 Monaten) die Rückforderung.Da keine Berechnung dabei war, hab ich erstmal Widerspruch eingelegt, mit halt der Begründung mir ne Berechnung zu schicken.Die kam dann auch (stand sogar Entwurf drauf-da wunderte ich mich schon) Sah aber soweit gut aus und ich hab den Widerspruch zurgenomen und um einen offizielen Bescheid zu schicken.Der kam gerade und diesmal muß ich 50€ weniger bezahlen . Kann ich eigentlich solange widersprechen bis der Betrag 0€ ist 2) Kinderzuschlag.Wurde letztes Frühjahr abgelehnt mit der Bergründung das Thorben ja UV bekommt.Dieser war dann im SEptember ausgelaufen und ich bekamm nach erneuten Antrag die vollen 140€.Der WEiterbewillungsantrag wurde heute abgelehnt, mit der Bergründung das ich die Mindestgrenze nicht erreiche.Komisch ist nur das mein Durchschnittlicher Verdienst ca.100€ Brutto mehr sind, als in dem Antrag vorher angegeben wurde.Das kann doch dann nicht stimmen, oder? Vorher weniger Brutto und Mindestgrenze erreicht und nun mehr Brutto und Mindestgrenze nicht erreicht. Übrigens ist bei dem Bescheid auch wieder keine Berechnung (genauso wie bei dem Bewilligungsbescheid von vor 6 Monaten) dabei. So kann ich noch nicht mal nachvollziehen WAS die falsch berechnet haben! gruss CHrissie*die sofort ne Kur oder nen Panzer braucht!*