Alleinerziehend, na und?

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Abtrennung Versorgungsausgl. vom Scheidungsverf.

Thema: Abtrennung Versorgungsausgl. vom Scheidungsverf.

Habt ihr davon schonmal gehört? Meine Anwältin hat heute so einen Antrag an das Gericht geschickt. Ich hoffe, dass sowas möglich ist und das die beiden Verfahren dann von einander getrennt werden. Sie wollte mit reinschreiben, dass unser Baby ja den Namen meines Freundes bekommen soll und es anscheinend mit dem Versorgungsausgleich noch ne Weile dauern wird und es somit sehr knapp werden würde noch vor der Geburt geschieden zu werden. Morgen werde ich wohl die Abschrift im Briefkasten haben. Was meint ihr wie lange es dauern kann, bis das Gericht eine Entscheidung trifft? LG kleene

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 18:48



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hallo, was bedeutet das...bist du dann ehr schon geschieden, als normal mit versorgungsausgleich...? wann kann man denn so ein antrag machen...?

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 19:37



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Hallo, das hat mein Anwalt damls auch gemacht, denn sonst wäre mein Sohn als eheliches Kind geboren worden, obwohl mein Ex gar nicht der Vater ist. Hätte einen Riesenstreß gegeben, weil dann mein Ex zunächst unterhaltspflichtig für mich und das Kind gewesen wäre und der Kleine auch den Namen meines Ex bekommen hätte. Da mein Ex und ich uns friedlich getrennt haben, wollte ich uns das alles ersparen. Nach Antragsstellung hat es keine 4 Wochen bis zur Scheidung gedauert. Alerdings war das Trennungsjahr auch schon mehr als lange rum und es gab keinen Streitwert. LG mousy

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 20:26



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Genau das ist bei uns auch der Fall. Scheidung läuft schon ewig, Trennungsjahr ist auch schon lange um und einen Streitwert gibt es auch nicht. Das Baby von meinem Freund und mir wird wohl Ende März auf die Welt kommen. Dann kann ich ja noch hoffen, dass ich vorher noch geschieden werde? Musstet ihr dann 2 Mal zu Gericht? Und werißt du noch wie lange es gedauert hat bis das Gericht sich gemeldet hat? Danke für die Info. LG kleene

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 21:10



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Hallo, unsere Scheidung dauert nun schon 1 Jahr, da die Rentenversicherungsanstalt immer wieder neue Unterlagen haben möchte. Da ich mit meinem Partner Ende März ein Baby erwarte, wird es nun langsam sehr knapp. Ich weiß nicht, ob man den Antrag auf Trennung immer stellen kann. Im Internet habe ich eben gelesen, dass es in bestimmten Fällen möglich ist. Bei uns ist es ja so, dass unser Baby nicht mit dem Namen von meinem Ex sondern mit dem meines Partners auf die Welt kommen soll. LG kleene

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 21:13



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Hallo, das ging nach Antragseinreichung mit eben dieser Begründung alles ruckzuck. Die Scheidung war dann auch sofort rechtswirksam. Mußte also nicht auf die schriftliche Bestätigung warten. Habe 3 Tage später vom Anwalt eine Bescheinigung bekommen, sodaß ich auch sofort meinen Mädchennamen wieder annehmen konnte, also vor der Entbindung. Der Versorgungsausgleich wurde uns bzw. dem Anwalt mitgeteilt und das war es dann. Es gab keinen neuen Gerichtstermin. Bis heute hab ich meinen Mädchennamen nd auch beide Jungs heißen so. Würde ich immer wieder so machen. LG mousy

Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 22:58