Thema:
Abfindung und ALG I
Hi aus Berlin, ich muss mal kurz zwischenfragen, da alles schon wieder so lange her ist, dass ich mich nicht erinnern kann. Geht nicht um mich. Betriebsbedingte Kündigung, 2 Mo Kündigungsfrist, AN erhält eine Abfindung (war sechs Jahre da) - wird NICHT auf ALG I angerechnet? Das war nur bei ALG II so, oder? Zahlungszeitpunkt ist auch egal? Danke.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 16:23
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Doch, auch aufs ALG I wird eine Abfindung angerechnet.
Es gibt IMO eine Art Grundfreibetrag der bleiben darf, der Rest wird angerechnet.
Zahlen kann ich aber nicht liefern, das weiss sicher Google.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 16:40
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Ähm, ich bin der Meinung, das ALG l eine Versicherungsleistung ist, da wird nichts angerechnet....
LG
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 17:10
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ich habs auch im Zusammenhang mit ALG II gefunden, mit ALG I nicht, habe schon gegoogelt und denke eigentlich, dass ich mit google sinnvoll umgehen kann :)
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 17:41
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Den Freibetrag gibt es bezüglich der steuerlichen Berechnung.
Meine Abfindung wurde zumindest nicht angerechnet...
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 18:13
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Ich kopier mal hier rein
Vermindert eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Im allgemeinen hat die Zahlung einer Abfindung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt allerdings dann, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag abgeschlossen haben. Dann riskieren Sie möglicherweise eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Nachteilige Auswirkungen auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch sind auch zu befürchten, wenn Sie als Arbeitnehmer in eine Verkürzung Ihrer Kündigungsfristen eingewilligt haben. Einzelheiten zu diesen Fragen können Sie unter dem Stichwort Abfindung und Arbeitslosengeld nachlesen.
Link dazu
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 18:40
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ja, das habe ich auch alles gefunden, aber die Kündigungsfrist wurde nicht verkürzt, auch hat meine Freundin nicht gekündigt. Einen Abwicklungsvertrag wirds geben, aber das hatte ich ja damals auch... In dem wurde ja z.B. auch meine Abfindung geregelt.
Was ich nur noch im Ohr habe ist die Aussage eines SB, ich weiß jetzt nur nicht mehr ob ARbeitsamt oder ARGE, dass ich "GLück" hatte, dass mir die Abfindung Ende Juni ausgezahlt wurde (ab August bekam ich alg I und II, äh eigentlich nur I), ab Juli hätte man sie mir angerechnet oder gings dabei nur ums ALG I?
Susi, Speedy???
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 19:40
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Hallo erst maaaaaaaaaaaaaaaaal :-)
Kann ich dir nicht sagen, ich bekam ja noch 6 Monate mein Gehalt und danach wurde es weder auf ALG1 noch 2 angerechnet, ich habe es ja bis dahin ausgegeben
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 19:50