Alleinerziehend, na und?

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hielfe mein ex nervt

Thema: hielfe mein ex nervt

hallo zusammen mein ex ist ein richtiger Tyrann und ich möchte einfach abhauen mit meinem Kind habe das alleinige Sorgerecht. habe schon alles versuch. meine frage nun ich habe eine neue Wohnung kann ich dort unter einem anderen namen einziehen? wie ist das das mit der Anmeldung beim amt? was muss ich beachten um ein neues leben anfangen zu können? ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen lg

von Alias am 27.03.2013, 09:27



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Auch ohne Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht. Was heisst denn nerven genau ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 09:45



Antwort auf Beitrag von Alias

nerven heißt er holt das Kind in der Kita ab ohne mein wissen bringts abnends wieder früher wurde er handgreiflich,er droht mir das kind zu entziehen wenn ich nicht wieder zu ihm zurück gehe und viele weitere sachen lg

von Alias am 27.03.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von Alias

Da würde ich in der KITA aber Alarm schlagen, denn die dürfen das Kind gar nicht rausgeben ! Geh zum Jugendamt / Anwalt und hole Dir da Hilfe. Weglaufen und Wohnung unter anderem Namen ist sicherlich keine Lösung.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 09:59



Antwort auf Beitrag von Alias

hab ich alles schon versucht und ohne beweise gehts nicht jugendamt meint nur wenn ich nicht dafür sorge tragen kann das er ruhe gibt sei das kind in einer pflegefamilie besser aufgehoben

von Alias am 27.03.2013, 10:41



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Komisches Jugendamt. Was sagt die KITA warum sie das Kind an Unberechtigte einfach so herausgeben ? Geh zum Anwalt ! Wie ist der Umgang aktuell geregelt ? Der Unterhalt ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 10:47



Antwort auf Beitrag von Alias

Du kannst in der neuen Wohnung einen falschen Namen an den Briefkasten machen. Allerdings kriegst Du dann keine Post... Wende Dich an einen Anwalt und zieh' aus.

von shinead am 27.03.2013, 10:55



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unterhald bekomm ich keinen umgangsrecht ist nur übers gericht regelbar und da er viel geld hat hat er gute cancen zu gewinnen anwald ist eingeschaltet aber auch er sagt ich solle erst mal weg gehen. desshalb nun nochmal zu meinen fragen bitte!

von Alias am 27.03.2013, 10:55



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"anwald ist eingeschaltet aber auch er sagt ich solle erst mal weg gehen." Naja ... dieser Anwalt sollte sich mit solchen Fragen aber besser auskennen, als Menschen in Foren für Alleinerziehende. "und da er viel geld hat hat er gute cancen zu gewinnen" Das ist natürlich Unfug. Die Chance mag mit viel Geld und guten Anwälten etwas höher sein ... aber gute Chancen hat man nicht nur weil man viel Geld hat. "unterhald bekomm ich keinen" Wenn er viel Geld hat, solltest Du Dir über den Anwalt entsprechend Unterhalt hohlen. "umgangsrecht ist nur übers gericht regelbar" In Eurem Fall jetzt speziell ??? Weil generell stimmt das natürlich nicht.

von Keldana am 27.03.2013, 11:01



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Das kann Dir Dein Anwalt da nichts dazu sagen? In D gibt es das Meldegesetz, Du musst Dich also zwingend ummelden! Den Mietvertrag musst Du auch unter Deinem Namen abschließen. Lediglich der Sperrvermerk ist möglich. Diese Auskunftssperre solltest Du besser von Deinem Anwalt begründen lassen. Über das Jugendamt wird er früher oder später Deine Anschrift erfahren...

von shinead am 27.03.2013, 11:17



Antwort auf Beitrag von Alias

das mit der post ist kein proplem nur wegen mietvertrag dem neuen und muss ich mich anmelden oder nicht beim amt?

von Alias am 27.03.2013, 10:56



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Du bekommst keinen Unterhalt und forderst den auch nicht ? Mal doof gefragt : Wovon lebst Du und wie alt ist eigentlich das Kind ? Welches Amt einst Du ? Und wieso sollte es ein Problem mit dem Mietvertrag geben ? Zieh um, unterschreib einen Mietvertrag, richte beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk ein und melde Dich beim Jugendamt damit die ZWecks Umgang Dich erreichen können. Und überlege Dir wie Du den Umgang mit dem Vater realisieren willst, wenn der nicht wissen soll wo Du wohnst. So wie ich das rauslese hat er ja Umgang mit dem Kind und will es sehen. Das kannst Du ihm nicht entziehen.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 11:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

...ist sie tatsächlich überfordet und sollte sich, so das hier kein fake ist, die Hilfe die sie bekommen kann auch lernen anzunehmen. Evtl wäre es tats. besser den Vater mehr einzubinden.

von bobfahrer am 27.03.2013, 11:23



Antwort auf Beitrag von Alias

Gib der Kita schriftlich, wer zur Abholung berechtigt ist und wer nicht. Lege eine Kopie deiner Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht in Kopie bei. Drohe weitere rechtliche Schritte an, wenn man sich nicht daran hält. Tue all dies schriftlich! Mit dem alleinigen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrechts kannst du ohne seine Zustimmung umziehen. Du kannst auch einen falschen Namen an die Tür und den Briefkasten machen und dir ein Postfach mieten, wohin du dann deine Post erhälst.

von Pamo am 27.03.2013, 11:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Und da ist die Frage wie sie das realisieren will wenn sie unauffindbar sein will.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 11:10



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das kann man dann organisieren. Sie kann das Kind zum Umgang bringen und abholen - notfalls mit der Polizei.

von Pamo am 27.03.2013, 11:13



Antwort auf Beitrag von Pamo

Genau. Wollte das nur sage, weil ganz ehrlich,, orgendwie liest sich das Posting nach abtauchen. Und nicht danach dass sie den Umgang weiterhin zulassen würde.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 11:19



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

In D wirklich abzutauchen ist nicht so einfach, vor allem wenn man einem "Amt" Rechenschaft ablegen muss.

von Pamo am 27.03.2013, 11:20



Antwort auf Beitrag von Alias

den vater mehr einbinden? nein der will das kind nur um mir weh zu tun er hatte nie interesse gezeigt an seinem kind bis ich weg ging da er mich schlug. mein kind ist nun 2 jahre alt und es tut ihm nicht gut sowas mitzu erleben desshalb will ich abtauchen bis es geklärt ist post geht über den anwalt und hilfe annehmen mach ich nur das ganze geht jetzt seit einem jahr so und wir brauchen eine auszeit. wenn ich die neue wohnung als zweitwohnung nehme muss ich mich da auch anmelden ?

von Alias am 27.03.2013, 11:37



Antwort auf Beitrag von Alias

...auf die Prügelgeschichte hab ich gewartet, alles klar. Ciao.

von bobfahrer am 27.03.2013, 11:39



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

???

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 11:43



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Wovon lebst Du ? Arbeitest Du ? Zweitwohnsitz bei Geldbezug vom Amt geht sicher nicht. Und wieso Zweitwohnsitz ? Dein Mietvertrag geht den Vater nix an, und wo Du wohnst auch nicht. Wichtig ist dss Du den Umgang zulässt und postalisch erreichbar bist.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 11:44



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Weil es immer dasselbe Muster ist. Die wahren Hintergründe bleiben im Verborgenen und wenn man an der Oberfläche kratzt werden stets die selben "argumente" nachgeliefert. Und in allen diesen Postings schaft es die Schreiberin nicht ein ordentliches AP mit Fakten zu schreiben. Nee, glaub ich nicht - und das darf ich auch.

von bobfahrer am 27.03.2013, 11:57



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

hat mich nur interessiert, warum.

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 12:18



Antwort auf Beitrag von Alias

bob hättest es am anfang gelesen da stehts auch drin mit den prügeln ich bin selbstständig bekomme kein geld vom amt ich will ja mit der 2. wohnung das mein ex mich nicht findet klar gehts ihn nichts an aber dennoch kann er mich finden wenn ich gemeldet bin und wie gesagt mein anwalt kennt dann die neue adresse und würde meine post bekommen.

von Alias am 27.03.2013, 11:57



Antwort auf Beitrag von Alias

Dann zieh doch um und mach einen Sperrvermerk beim Amt. Wie stellst Du Dir den weiteren Umgang denn vor ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 12:19



Antwort auf Beitrag von Alias

darf kinder nicht einfach rausgeben! dort würde ich mal ansetzen.

von biggi71 am 27.03.2013, 12:20



Antwort auf Beitrag von biggi71

bekommst du unterhaltsvorschuss?? die aussage vom jugendamt kann ich nicht wirklich glauben. und wenn dein ex das umgangsrecht will, dann wird er es einklagen. egal wo du dann wohnst.....

von biggi71 am 27.03.2013, 12:25



Antwort auf Beitrag von Alias

geh erst einmal mit dem Kind in ein Frauenhaus. Ein richtiger Umzug, mit dem Ziel vom Ex weg zu kommen ... das bringt doch nichts. Im Frauenhaus erhälst Du Hilfe und falls Ex dort auftauchen sollte, wissen die Menschen dort wie man mit solchen Situationen umgeht und Du hast obendrein Zeugen. Was den Rest der Geschichte angeht ... habe ich auch erhebliche Zweifel. Du schreibst zwar, Du hättest alles versucht, aber das da angeblich JA und Anwalt eingeschaltet sein sollen ist wenig glaubhaft. Zum einen könnte ein RA Dir in allen Belangen (auch mit dem "vom Ex weg kommen") behilflich sein, zum Anderen ist die Reaktion des JA unglaubwürdig. Wenn Du etwas tun willst ... siehe oben ... Frauenhaus. Damit unterstreichst Du Deine "Ängste". Aber sei Dir versichert ... die Menschen im Frauenhaus kommen dahinter, wenn an den Vorwürfen nichts dran ist. Also nimm es nur in Anspruch, wenn Deine Geschichte auch so stimmt wie Du sagst. Viel Glück !

von Keldana am 27.03.2013, 13:19



Antwort auf Beitrag von Keldana

Was soll sie denn im Frauenhaus ? Weil er das Kind aus dem Kindergarten abgeholt hat und frühher mal aggressiv war ? Sie wohnen doch gar nicht zusammen .

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 13:22



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

ich sehe hier eine beschriebene Bedrohungslage und kann nicht erkennen, warum "sie wohnen doch gar nicht zusammen" ein direkter Grund gegen ein Frauenhaus sein sollte.

von Keldana am 27.03.2013, 13:29



Antwort auf Beitrag von Keldana

ein direkter grund gegen ein frauenhaus ist, daß sie wahrscheinlich nicht beweisen kann, daß der mann sie geschlagen hat.

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 13:35



Antwort auf Beitrag von Keldana

Einen ähnlichen Fall hatten wir neulich und die Frau lebte mit diesem Mann zusammen (!) - Frauenhäuser nehmen eine Frau nur in einer aktuen Situation..."nur", weil er irgenwann mal "böse" war (wobei die Glaubwürdigkeit sicher nicht die beste ist, wenn man sowas rauskramt, wenn es für einen nützlich sein könnte), tut sich da gar nix.

von Möhrchen am 27.03.2013, 13:53



Antwort auf Beitrag von Alias

1. Frauenhaus geht nur in akuten Notfällen, nicht bei bereits getrennt lebenden ohne aktuellen anlaß. 2. man muss sich anmelden, kann die Adresse sperren lassen, so das der ex keine Auskunft übers Einwohnermeldeamt bekommt. 3. ggf. Kann der Name geändert werden in Geburtsname, Geburtsname der Mutter o. Ä. Zu klären wäre, ob der Umgang derzeit geregelt ist und im Falle des abtauchens, wie dieser dennoch durchgeführt werden kann. Ggf. Dann betreut oder durch Übergabe an neutralem Ort, und die wohnanschrift geheim halten zu können.

von Catmu am 27.03.2013, 14:51



Antwort auf Beitrag von Catmu

"Zu klären wäre, ob der Umgang derzeit geregelt ist und im Falle des abtauchens, wie dieser dennoch durchgeführt werden kann. Ggf. Dann betreut oder durch Übergabe an neutralem Ort, und die wohnanschrift geheim halten zu können." Wenn es gar keinen akuten Notfall / aktuellen Anlaß gibt stellt sich mir eher die Frage, warum man eine neue Anschrift geheim halten müßte. Es gibt im Rechtsleben genügend Möglichkeiten den Ex auf Abstand zu halten. Da halte ich die Auswirkungen auf das kleine Kind für zu groß, als das man diesen Weg ohne Notwendigkeit beschreiten müßte.

von Keldana am 27.03.2013, 14:59



Antwort auf Beitrag von Keldana

Sie schreibt doch dass sie befürchtet, er entziehe ihr das Kind und werde gewalttätig. Aktueller Anlass meine ich betreffend das Frauenhaus. Das ist für Frauen, die i. d. R. Noch mit dem Mann zusammenwohnen und keine 'Ausweichmöglichkeit' haben, aber von Zuhause wegmüssen. Das scheint a nun hier nicht der fall zu sein.

von Catmu am 27.03.2013, 15:05



Antwort auf Beitrag von Alias

Da halte ich die Auswirkungen auf das kleine Kind für zu groß, als das man diesen Weg ohne Notwendigkeit beschreiten müßte. ich finde die auswirkungen des kindes schlimmer wenn der vater es einfach nimmt und abends wieder bringt obwohl es das nicht möchte und nur heult er will mir eins reinwürken darum gehts und das kind ist mittel zum zweck frauenhaus hin oder her ich hab eine eigene wohnung und arbeit die nehmen mich nicht.ich wohne mit meinem ex schon lange nicht mehr zusammen. und wie gesagt mein anwald ist dran ----aber ich brauch ruhe mit meinem kind will nicht morgens sehen das er auf mich wartet und abend auf der treppe sitzt. oder angst haben müssen er nimmt das kind und haut ab bis ich nachgebe.

von Alias am 27.03.2013, 15:18



Antwort auf Beitrag von Alias

Dann musst Du lernen Grenzen zu setzen. Und such Dir einen anderen Anwalt wenn das nicht funktioniert. Ich frage nun zum 3. Mal : Wie stellst Du Dir nach einem Umzug den Umgang vor ? Was ändert sich dann ?

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 15:22



Antwort auf Beitrag von Alias

"ich finde die auswirkungen des kindes schlimmer wenn der vater es einfach nimmt und abends wieder bringt obwohl es das nicht möchte und nur heult" und woher weißt Du, daß das Kind es nicht möchte und nur heult ??? Du warst ja nicht dabei, oder ??? "und wie gesagt mein anwald ist dran ----aber ich brauch ruhe mit meinem kind will nicht morgens sehen das er auf mich wartet und abend auf der treppe sitzt. oder angst haben müssen er nimmt das kind und haut ab bis ich nachgebe." Dann laß Deinen Anwalt in Ruhe arbeiten. Wenn es mit dem Ex nicht klappt (er auf dich warten sollte oder auf der Treppe sitzt), dann erwirke über den Anwalt ein Näherungsverbot oder ähnliches. Wenn er trotz alleinigen Sorgerechtes bei Dir das Kind weiterhin einfach nehmen sollte, ist das Kindesentzug und somit eine Straftat. Damit würde er seine Position enorm schwächen und auch seine teuren Anwälte würden ihm dann nichts mehr bringen. Also komm erst einmal runter und befreie Dich von solchen Gedanken. Gruß

von Keldana am 27.03.2013, 16:16



Antwort auf Beitrag von Alias

das geht über-überhaupt nihct, dass sie dein kind ohne deine bevollmächtigung irgendwem mitgeben; auch nicht dem vater. da würde ich gehörig auf den putz hauen und ggf., sollte sich das wiederholen, mit rechtlichen schritten drohen. und klarmachen, dass wenn dein ex mit deiner gefälschten unterschrift auftauchen sollte die eben nicht von dir kommt und sie dich anrufen sollen!

von mama.frosch am 27.03.2013, 17:00



Antwort auf Beitrag von Alias

Ich frage nun zum 3. Mal : Wie stellst Du Dir nach einem Umzug den Umgang vor ? Was ändert sich dann ? das soll das gericht entscheiden! meinentwegen kann er es sehen ihr werdet aber sehn das er dann nicht will da es nur um mich geht. woher ich das weis das er geheult hat? weil er es mir gesagt hat ganz einfach denkste mein kind kann nicht reden_? allso hab auch echt da keine lust mehr rumzu machen. ich bin schon damals an die bildzeitung gegangen als mein kleiner weg war. es ist schwer zu verstehen für ausenseitige aber habt dank

von Alias am 27.03.2013, 16:34



Antwort auf Beitrag von Alias

"weil er es mir gesagt hat ganz einfach denkste mein kind kann nicht reden_?" Ja, ich denke das Dein Kind nicht gesagt hat: "Mami, ich wollte gar nicht mit ihm mitgehen und habe die ganze Zeit nur geheult." Denn das Kind ist immer noch 2 Jahre alt, oder ??? "ich bin schon damals an die bildzeitung gegangen als mein kleiner weg war." Du bist zur Bildzeitung, weil der Vater das Kind mal geholt hat ??? Und was habe ndie gesagt ???

von Keldana am 27.03.2013, 16:54



Antwort auf Beitrag von Alias

Dein Ex hat Recht zu wissen wo sein Kind lebt und ein Recht es zu sehen... anonym untertauchen wird sicher nicht gehen. Wenn du das ASR hast kannst du bestimmen, wer das Kind aus der Kita holen darf. Unterhalt... er hat die Pflicht Kindes-UH zu zahlen und da nutzt ihm auch Kohle und ein Anwalt nichts.

von mf4 am 27.03.2013, 17:16



Antwort auf Beitrag von Alias

1) Deine Geschichte stimmt nicht. Dann geht mir das Messer in der Tasche auf, denn gerade Leute wie Du, die aus Müßiggang ein Drama iniziieren (und dies noch auf dem Rücken des Ex und vor allem des KINDES!), sind dafür verantwortlich, dass Gerichte Fehlentscheidungen wie bei mir treffen... Dafür hätte ich ÜBERHAUPT kein Verständnis und würde Dir eher zu ner Therapie als zum Untertrauchen raten. 2) Deine Geschichte stimmt halbwegs und ist ein wenig "frisiert" --> auch nicht viiiel besser, aber Mädel, DANN Kick Deinen Anwalt raus und such Dir einen, der Dir nicht zu so nem Scheiss rät, denn wenn Du untertauchst, biste im Zweifelsfall wegen Kindesentzug auf Dauer das ABR los 3) Deine Geschichte stimmt--> dann lass Dich kompetent beraten, eine gute Anlaufstelle wäre für sowas im Zweifelsfall auch die EFL oder die Pro Familia, wenn es anonym sein sollte. Und auch in diesem Fall rate ich zum Wechsel des Anwaltes. SOLLTEST Du dann wirklich umziehen (aber langsam- kläre vorher mit dem JA und dem Anwalt ab, dass es sich um keine Kindesentührung in dem Sinne handelt), kannst Du selbstverständlich eine Auskunfts- und Informationssperre bei der Stadt beantragen und sie dürfen- nicht einmal Ämtern (!!!) Deinen Aufenthaltsort angeben. Das muss gut begründet sein und funktioniert dann aber sehr gut. Habe ich auch - und manchmal ärgere ich mich darüber, dass mich wichtige Post nicht erreicht, weil ich vergessen habe, das Postfach oder die Adresse explizit anzugeben... Das mit der Bild-Zeitung ist natürlich albern. Fälle wie Deine sind in der Alleinerziehendenbranche Alltagsgeschäft und keine "reisserische Story".

von angry.me am 28.03.2013, 20:48