zählt ein kind laut amt als person??
ich hab heute gelesen das säuglinge nicht als person gelten ich also einzelperson für den haushalt bin...
nun erhöht mein vermieter aber die miete ab feb. um 50 euro und ist somit für mich alleine zu teuer...
meine tochter wird im am 3. feb. 1 jahr alt...
dazu ich habe gerade mal 44 qm wohne im dritten stock und muss kind und einkäufe auf einmal hochbringen
bisher wurde mir der umzug verwehrt und dabei würde ich so gern in eine größere wohnung ziehen (brauch ja nur 2,5 zimmer)
habt ihr da vielleicht tipps wie ich doch umziehen kann???
von
engelchen0108
am 30.11.2011, 20:50
das hab ich noch nie gehört...
wenn ein kind auf die welt kommt und du alleinerziehend bist, hast du den anspruch auf eine wohung mit dem satz von 3 personen
wieviel zimmer hast du denn jetzt?
von
jessy-less
am 30.11.2011, 21:05
ich hab jetzt 2 zimmer wobei das wohnzimmer kann ich nicht zum wohn/schlafzimmer machen das es zu klein ist dafür bekomme hier kein schlafsofa mehr rein
das säuglinge nicht als personen gelten hab ich heute im netz irgendwo gelesen auf einer seite vom amt
von
engelchen0108
am 30.11.2011, 21:12
wie gesagt, habe ich so noch nie gehört...und meine mutter arbeitet beim jobcenter.
wenn du den umzug nicht bewilligt bekommst, wende dich mal an eine beratungsstelle, die können dir da mit sicherheit weiterhelfen und kennen sich auch mit den gesetzen etc aus
vielleicht weiß hier ja noch jemand anderes was ;)
von
jessy-less
am 30.11.2011, 21:20
danke dir..
ich bin ja bei einer beratungsstelle (frühe hilfen)
die wollte mir da ein schreiben fertig machen das sie es befürwortet das ich hier raus komme
von
engelchen0108
am 30.11.2011, 21:32
Doch, das ist tatsächlich so, was die Größe einer Wohnung betrifft. Babys zählen in diesem Fall nicht als Person. Meine Nichte hatte genau das Problem. Bei ihr wurde der Sohn erst ab dem 1. Geburtstag "mitgezählt". davor wurde er bei der erlaubten Größe bzw. dem Preis nicht einberechnet. Erkundige dich unbedingt. Wahrscheinlich hast du Glück, weil das Kind dann ein Jahr als wird.
LG terkey
von
Terkey235
am 01.12.2011, 00:03
Hallo
Beim Großen wurde er ab 2 jahren zugezählt, was die Größe der Wohnung betrifft.
Bei den Nebenkosten weiß ich das nicht mehr.
Aber von den qm hat ein Kind wohl erst ab 2 Jahren einen Anspruch.
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 07:31
ich hab mal gehört das ein kind ab 3 jahren anspruch auf ein eigenes zimmer hat aber die eltern bzw. mutter kein anrecht auf ein eigenes schlafzimmer...
ich warte noch auf meinen bescheid und dann frag ich nochmal nach.
von
engelchen0108
am 01.12.2011, 12:55
Ich weiß es nu von den Quadratmetern.
45qm alleine und mit baby, ab 2 Jahre dann 60qm.
Zimmeraufteilung kann man ja selbst schauen dann, ob 2 oder 5 Zimmer in mini :-)
Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 13:06
Das widerrum habe cih nie gehört.
1 Person 45
2 Personen 60
3 75
aber als Ae mit Kind auch 60.
Hier zumindest
von
Savanna2
am 01.12.2011, 17:02
und ich zähle auch dazu da dem amt die Zimemrzahl auch egal ist.
Es kommt auf die KM/grösse an.
Hier bei uns KM, allerdings werden bei einer gr. Wohnung die NK dann auch nur für "erlaubte" qm Zahl übernommen auch wenn sie größer ist und die KM weniger
von
Savanna2
am 01.12.2011, 17:04