In dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat oder im Folgemonat? Danke und LG S
von suchepotentenmannfürsleben am 21.01.2012, 21:31
Forum Alleinerziehend, na und?
In dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat oder im Folgemonat? Danke und LG S
von suchepotentenmannfürsleben am 21.01.2012, 21:31
geburtsmonat so war es zumindest bei meiner schwester
von engelchen0108 am 21.01.2012, 22:05
Geburtsmonat! Ich erinner mich noch genau an den Brief von der Vorschußkasse: 1. Seite Ihr Kind bekommt nun nun XXX€ Unterhalt, da es die nächste Unterhaltsstufe erreicht hat. 2. Seite: Da ihr Kind nun 72 Monate ist, wird der UHV eingestellt. Anteillig erhalten sie XX€. war sehr fies. Naja, nun ist das Kind acht und ich habe noch nie Unterhalt gesehen, absgesehen vom UHV .
von Fröschli am 21.01.2012, 22:52
Geburtsmonat. Ist die Frage ob man es drauf anlegt, wenn das Kind am 30. oder so Geburtstag hat. Alles vor dem 20. würde ich aber geltend machen.
Mitglied inaktiv - 22.01.2012, 01:29
es gibt zwei grenzen 0-6 und 6-12 und es ist der tag wann das kind geburzstag hat leg peg PS: wenn du vorrauszahlung bekommst dann mach die differenz rechtskräftig den das ist auch nicht wenig geld
Mitglied inaktiv - 22.01.2012, 11:39