Alleinerziehend, na und?

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Ab wann nächste Unterhaltsstufe?

Thema: Ab wann nächste Unterhaltsstufe?

In dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat oder im Folgemonat? Danke und LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 21.01.2012, 21:31



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

geburtsmonat so war es zumindest bei meiner schwester

von engelchen0108 am 21.01.2012, 22:05



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Geburtsmonat! Ich erinner mich noch genau an den Brief von der Vorschußkasse: 1. Seite Ihr Kind bekommt nun nun XXX€ Unterhalt, da es die nächste Unterhaltsstufe erreicht hat. 2. Seite: Da ihr Kind nun 72 Monate ist, wird der UHV eingestellt. Anteillig erhalten sie XX€. war sehr fies. Naja, nun ist das Kind acht und ich habe noch nie Unterhalt gesehen, absgesehen vom UHV .

von Fröschli am 21.01.2012, 22:52



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Geburtsmonat. Ist die Frage ob man es drauf anlegt, wenn das Kind am 30. oder so Geburtstag hat. Alles vor dem 20. würde ich aber geltend machen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2012, 01:29



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

es gibt zwei grenzen 0-6 und 6-12 und es ist der tag wann das kind geburzstag hat leg peg PS: wenn du vorrauszahlung bekommst dann mach die differenz rechtskräftig den das ist auch nicht wenig geld

Mitglied inaktiv - 22.01.2012, 11:39