Alleinerziehend, na und?

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verständnisfrage wg. vallies posting...

Thema: verständnisfrage wg. vallies posting...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735998,00.html http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735936,00.html hallo, hier zwei spiegel-artikel zu dem urteil des europäischen gerichtshofs. allerdings hat mich die argumentation in einigen antwortpostings unten etwas verwirrt. ich dachte nämlich, dass wenn ein kind gezeugt wird, die frau aber (noch) mit einem anderen mann verheiratet ist, der ehemann automatisch von rechts wegen der vater des kindes ist, mit allen konsequenzen?! das würde doch bedeuten, dass der ehemann in vorliegendem fall das kind überhaupt nicht adoptieren musste, weil er rechtlich bereits der vater war? oder mache ich da eine denkfehler? insofern verstehe ich die entscheidung des gerichtshofs auch nicht. wie kann man einem mann, der zwar so gesehen der samenspender ist, aber nie als rechtlicher vater in erscheinung trat, umgang zugestehen? im grunde genommen könnte dann doch jeder x-beliebige mann auf umgang mit einem kind klagen, mit dem er eigentlich gar nichts zu tun hat? der fall ist doch vor nicht zu langer zeit andersherum im PF vorgekommen: ein (ehe)mann hat ausserehelich ein kind gezeugt. er wusste nichts davon (oder hat es zumindest nicht seiner ehefrau gesagt), und plötzlich taucht da ein baby -wie aus dem hut gezaubert- auf... die ehe wurde nicht beendet, aber die (ehe)frau hatte und hat vorbehalte gegenüber dem kind, da ihr ehemann gerne den umgang wahrnehmen und das kind in seine bestehende familie integrieren möchte. wenn in so einem fall wie oben das verheiratete paar argumentiert, dass man eben keinen kontakt zum biologischen erzeuger (oder austräger) wünscht, dann kann ich diesem wunsch ein gewisses verständnis entgegenbringen. ich denke auch nicht, dass ein kind, das seine biologischen eltern nicht kennt, automatisch ein unglücklicherer mensch sein wird... es kommt immer darauf an, wie damit umgegangen wird. übrigens könnte der verhinderte (biologische) vater auch nicht auf mein finanzielles entgegenkommen hoffen, um den umgang zu ermöglichen.

von spiky73 am 22.12.2010, 20:42



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Rechtlich gesehen war der Ehemann der Kindsmutter wohl der Vater. Aber der biologische Vater hatte Grund zu der Annahme, dass es sich um seine leiblichen Kinder handelt. Da sollte ihm das Gesetz die Moeglichkeit geben, die biologische Vaterschaft feststellen zu lassen und aus dem Ergebnis die Konsequenzen zu ziehen. Der rechtliche Vater hatte Grund zu der Annahme, dass es sich nicht um seine biologischen Kinder handelt - da haette er die Vaterschaft anfechten muessen. Die Kinder haben die Wahrheit verdient, auch wenn sie fuer die Eltern unbequem ist.

von Pamo am 22.12.2010, 21:25



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Was mich mal interessieren würde - war die Mutter auch Schwarz? Den die Kinder können ja nicht weiß sein wenn der Vater Nigerianer ist, gell? Also welche Hautfarbe hatte die Mutter oder eben der Ehemann?

von bobfahrer am 22.12.2010, 21:32



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Ist das nicht irgendwie irrelevant? Zumindest für das Urteil muss es das sein. Wenn die Kinder eine andere Hautfarbe haben, werden sie es ihnen schon erklärt haben... Gruß Corinna

von shinead am 22.12.2010, 21:50



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Ja schon, aber wenn beide weiß sind und die Kinder Schwarz dann ist den Kindern auch über kurz oder lang klar das einer der beiden Eltern nicht so richtig Elternteil ist, nicht?

von bobfahrer am 22.12.2010, 23:11



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Es geht ja aber nicht um die "natürliche Neugier" der Kinder in deren Zuge man die Zeugung hätte in Worte fassen können (Besuche vom Erzeuger dann Kindeswohl), sondern das Aufzwingen einer entsprechenden Erklärung durch die Eltern zum jetzigen Zeitpunkt. Jede Adoptivkinder die ich kenne wussten von Anfang an, dass sie nicht die leiblichen Kinder der Eltern sind. Das Interesse die leibliche Mutter kennen zu lernen hatten die aber erst im Teenageralter, mal früher (13) mal später (16). Eine Zusammenführung dann ist m.E. zum Kindeswohl. Vorher ist es das Ego der leiblichen Eltern. Natürlich kann man die Kinder nicht in einer Lüge aufwachsen lassen. Das würde ich verurteilen. Der Schmerz wenn das mal raus kommt ist einfach zu groß! Aber so? Ne... Und ohne Pflichten m.E. auch keine Rechte. (Ob die Pflichten dann erfüllt werden steht auf einem anderen Blatt...) Gruß Corinna

von shinead am 22.12.2010, 23:23



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"Das Paar hat alle Bitten des Nigerianers abgelehnt, seine Kinder kennenzulernen." Fest steht ja wohl, daß die Frau fremdgepoppt hat und zu blöde zum Verhüten war. Der Nigerianer auch, aber egal. Wir dürfen ferner unterstellen, daß zweifelsfrei feststeht, daß der Nigerianer der leibliche Vater ist. Ich verstehe nicht, wie bei dieser Konstellation irgendjemand Probleme mit dem Urteil des EGMR haben kann. Es geht hier übrigens keinesfalls um Adoption. Das brauchte der Ehemann nämlich gar nicht. Wenn der Ehemann die Hand hebt und sagt"Jawollll, ICH bin der Vater" und die Vaterschaft nicht anfechtet, ist er Kraft Gesetz der Vater und das Kind ehelich. § 1592 Nr.1 BGB sagt ganz deutlich: "Vater eines Kindes ist der Mann..., der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist." Er mußte also das Kind nicht adoptieren, er war es qua Gesetz! Wenn später dann die Vaterschaft des Nigerianers festgestellt wurde, kann der gesetzliche Vater das Kind nicht adoptieren, ohne daß der Nigerianer dazu befragt werden und einwilligen muß. Ich unterstelle, daß diese Zustimmung nicht erteilt wurde. Also bitte das Thema Adoption ganz aus der Diskussion herauslassen, es spielt hier keine Rolle und wäre deshalb auch ein völlig anderes Diskussionsthema. Hier wird von manchen Müttern immer wieder so sehr rumgejammert, daß dieser "verwichste Erzeuger" sich feige aus dem Staub gemacht hat und die eigene Brut nicht sehen will, sich nicht kümmert usw. und so fort. Tenor "Wenn er sich wenigstens kümmern würde...!" Aber wenn es der Kindesmutter nicht paßt, daß der leibliche Vater sich kümmern will, weil sie ihren Mann betrogen, dieser aber ihr verziehen hat, DANN soll der leibliche Vater bitte danke Erzeuger bleiben und sich gefälligst aus dem Staub machen, nur weil es so bequemer ist? Hier wird von einigen unter dem Deckmantel des Kindeswohl die Bequemlichkeit der Mutter in den Vordergrund gestellt und die Interessen des Kindes hintangestellt. Ich nenne das Heuchelei! Mir stehen wie Vallie die Haare zu Berge, aber aus gegenteiligem Grund. Wollte eigentlich gar nicht posten, aber das geht mir schon seit heute Mittag durch den Kopf! MfG Snoopy

von Ralph am 23.12.2010, 00:49



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meine güte, das fremdpoppen und kinder zeugen kommt in den besten familien vor. beim mann ist es aber mehr ok oder???? warum wird jetzt da drauf rumgeritten? mann kann ja auch seinen bammelmann behüten, ne? wir müssen auch nicht verzeihen und anerkennen, das hat der ehemann getan, hut ab vor seiner entscheidung. frauen werden doch auch immer so toll gefunden, wenn sie das fremdgezeugte kind anerkennen, siehe sibylle beckenbauer oder barbara becker. wie beim von spiky geschilderten fall. darum geht es aber auch gar nicht. ich fasse es nochmal zusammen, da mich anscheinend nur wenige verstehen, wie es aus der sicht der kinder ist. sie kommen als zwillinge auf die welt bei mutter und vater. sie sind wahrscheinlich dunkelhäutig und möglicherweise wird ihnen bei den ersten fragen schon gesagt, daß sie einen anderen papa haben. kindgerecht unterstelle ich mal. lebenslüge hierbei in den raum zu werfen, halte ich für paradox. gut, warum und wieso sie einen anderen erzeuger haben, verstehen die kinder sicher jetzt noch nicht und ist auch irrelevant. könnt ja auch ne samenspende gewesen sein. dann fällt ein gerichtshof das urteil: der erzeuger darf jetzt umgehen. der kommt dann sicherlich alle paar tage aus spanien angeflogen und geht um. ja, es ist so wie es war nicht nur bequemer, sondern auch kindeswohliger. niemand, auch ralph nicht, kann mir weißmachen, daß es im interesse von 5jährigen ist, ihren erzeuger kennenzulernen, den sie noch nie gesehen haben und bei dem es auch fraglich ist, ob er einen regelmäßigen kindeswohldienlichen umgang pflegen kann. rein aus logistischen gründen. mit der adoption, das wurde von shinead denke ich in den raum geworfen, weil das dann eine logische konsequenz wäre. noch haben väter nichts zu entscheiden, wenn es um adoption geht. was ist denn, wenn nun die väter, deren kinder von müttern zur adoption freigegeben worden sind, alle das klagen anfangen? machen sie nicht, geht ja auch um unterhalt. da kann sich der asylbewerber aber fast sicher sein, daß man ihn nicht belangen wird, kann mir nicht vorstellen, daß er ansatzweise in der lage ist auch nur ein centchen zu bezahlen. im übrigen gehöre ich nicht zu den aufväterschimpfmüttern, ich bin eine schadefindmutter, aber nach 15 jahren und einigem miterlebten froh, daß es bei uns so war, wie es war und nach wie vor der meinung, daß nur weil die tatsache, daß sich samen und eizelle getroffen haben nicht zwingend einen vater macht. nachdem ich das in der eigenen familie das gegenteil dreifach erlebe/erlebt habe, ist für mich auch die zwingende wurzelsuche nur psychologische theorie. was ein roman! weil weihnachten ist.

Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 08:23



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Dann kann man genausogut sagen, daß ein KV ausgebootet werden kann, wenn es der Mutter gefällt. Ist besser für's Kind, weil ja weniger Unruhe, für Muddi sowieso, weil sie den Typen eh nicht mehr sehen will... prima Modell! Ich sehe da absolut keine Konsequenz im Denken. Ein biologischer Vater hat doch ein grundsätzliches Recht, Kontakt zu seinen Kindern zu pflegen (das Thema Adoption als Sonderthema da bitte ausklammern), insbesondere wenn er von Anfang an Interesse daran bekundet, dann darf es keine Rolle spielen, ob es da noch eine "First-Family" gibt, die genau das der Ruhe wegen unterbinden will. Andernfalls entzieht man auch den Kindern ein ganz elementares Recht und begründet ein RECHT (!) der sozialen Familie, ggf. ein Leben lang die Kinder zu belügen. Und Vallie, klar hätte auch der Mann eintüten können, das schrieb ich ja auch, nur ist das nicht das Thema. Fakt ist, daß eine verheiratete Frau sich im Klaren sein muß, daß es Probleme und Komplikationen geben wird, wenn ihr außerehelicher Seitensprung fruchtbar ist. Das ist eine perfide Art der Kindsvaterentsorgung. Väter dürfen doch auch Gefühle haben, oder gilt das nur für Mütter? :-) Und ich will es gar nicht unbedingt den sozialen Eltern überlassen, wann und ob überhaupt sie die Verhältnisse aufklären. Nicht immer ist es so offensichtlich wie in diesem Fall. Die Versuchung, die Wahrheit aus Bequemlichkeit zu vertuschen, dürfte jedenfalls groß sein, und sie dürfte umso stärker werden, je länger mit der Wahrheit hinter dem Berg gehalten wird. Ein ganz anderes Thema spielen vielleicht die Motive des Nigerianers. Da dürfte der Wunsch nach Aufenthaltsrecht als Vater von deutschen Kindern Vater des Gedankens gewesen sein. Aber das darf generell keine Rolle spielen, wenn es um das Kontaktrecht der biologischen Väter geht. Alles andere wäre fatal, die Konsequenzen sollte man mal zuende denken. LG Snoopy

von Ralph am 23.12.2010, 09:17



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ja und? heile welt familie. das hat die mutter offenbar. ist das verwerflich? heile welt ist, wenn kinder in einer zweielternfamilie glücklich sind. das ist das optimum. muß da jemand reinpfuschen, nur weil er die kinder gezeugt, aber seitdem nichts mehr mit ihnen an der kappe hatte? wenn er wirklich an den kindern interessiert ist, dann hätt er a ruh geben. aber nein, da wird dann auf biegen und brechen gestritten. wer zahlt den schmäh überhaupt?? es geht nur und ausschließlich um den fall. mir jedenfalls. es bekommen nun mal frauen die kinder. sollte jedem mann bekannt sein. erst recht wenn die frau verheiratet ist. und wieder wird nur der arme vater berücksichtigt.

Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 15:59



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"...wenn er wirklich an den kindern interessiert ist, dann hätt er a ruh geben..." Interesse am Kind kann also auch Desinteresse sein. Aja, darf ich diese merkwürdige These aufbewahren und sie dann bei Gelegenheit wieder hevorkramen?? An der Zeugung sind zwei genau definierbare Menschen beteiligt, und beide haben ein grundsätzliches Recht an Umgang. Alles andere spielt - wenn überhaupt und nur eventuell - erst später eine Rolle. Aber wenn dieser Vater sich kümmern wollte, dann hat man ihm gefälligst dieses Recht nicht zu nehmen, mit keinem Argument dieser Welt. Dieser Mann IST der Vater, was da drumherum noch dranhängt mit der sozialen Familie... das hätte die Frau sich früher überlegen müssen, nicht der Nigerianer!! Der EGMR hat völlig richtig entschieden, da hilft kein Greinen und Gezeter. Alle Argumente dagegen bedeuten für mich ein einziges Schönreden zugunsten der Frau bzw. der sozialen Familie. Diese Familie hätte es in der Hand gehabt, die Situation zu entzerren. Es gibt da halt einen (interessierten) Vater und einen (ebenfalls interessierten) Stiefvater. Das ist die Situation, mit der die Frau und der Stiefvater umzugehen hatten. Sie haben sich geweigert, und das darf nicht zuungunsten des leiblichen Vaters gehen, wenn er interessiert war und ist. LG Snoopy

von Ralph am 23.12.2010, 18:28



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Deine Meinung in Ehren, da kann und ich will ich Dich gar nicht umstimmen. Meinungen sind heilig. Ich möchte allerdings in den Raum werfen, dass der Erzeuger wahrscheinlich aktuell nicht als solcher bewiesen ist. Ich würde mal nicht davon ausgehen, dass ein Vaterschaftstest bereits vorliegt. Klar ist eine Adoption etwas anderes. Mein Beispiel gründet aber auf der gleichen Rechtslage, Danke Vallie für die Erklärung! ;o)

von shinead am 23.12.2010, 18:39



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Glaubst Du wirklich, daß der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE!!! ein solches Urteil fällt, ohne daß ein entsprechender Beweis vorliegt? Ich bin fassungslos ob solcher Naivität. DU würdest mal nicht davon ausgehen... wahrscheinlich aktuell nicht bewiesen... Wir reden hier nicht vom Oberbayerischen Amtsgericht, aber selbst DER Richter würde sich Belege vorlegen lassen. *grins* Da könnte ja jeder kommen und sagen "Ich bin der Vater!" Kopfschüttelnde Grüße Snoopy

von Ralph am 23.12.2010, 19:15



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ich schreibe es auch zum 36328.mal: MIR geht es nicht um recht, MIR geht es in der tat um das wohl der kinder. darfst gerne meine these wiederverwenden... wenn ihm an den kindern liegt dann sagt er sich: die kinder leben seit 5 jahren wohlbehütet und umsorgt in einer zweielternfamilie, es geht ihnen gut, sie haben noch drei geschwister. ich bin zwar der macher gewesen und ich möchte sie gerne kennenlernen, aber ich kann warten, bis sie es wollen, bis sie bereit sind. und da muß ich keine gerichte bemühen und auch keine steuergelder dazu verwenden und keinen publicitygeilen anwalt ( letzteres ist höchstspekuklativ ), sondern ich kann mit meiner gekränkten mannesehre warten, bis es tatsächlich gewünscht ist. und zwar von denjenigen, die in der hauptsache betroffen sind. die kinder. die frau hätte es entzerren können, ja. hat sie aber nicht. hatte einen anderen lebensplan für die kinder, sicher nicht zum "unwohl". manch frau nuß ihren plan umwerfen, weil es sich der stecher anders überlegt, das ist dann aber fesch.

Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 19:39



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... Stecher setzt sich ab, nachdem die Frau schwanger ist, und sagt sich: "Die Frau wird das schon schaukeln, die ist so lieb, mein Kind wird da in liebevoller Umgebung aufwachsen, am besten mit Ersatzpapa... ich kann warten, bis mein Kind mich mal dereinst kennenlernen will..." Wo bitte ist der Unterschied? In meinen Augen marginal. Wenn, dann muß man das verallgemeinern und dann konsequenterweise auch weiterentwickeln. Nein, Vallie, Du versteckst Dich da m.E. hinter dem angeblichen Kindeswohl und legst es Dir so zurecht, wie es in diesem Fall an genehmsten ist. Ich bleibe dabei: Das Urteil ist vernünftig. Vor allem setzt es einen Riegel davor, daß wie in diesem Fall Muttter und Stiefvater durch Verweigerungshaltung Fakten schaffen. LG Snoopy

von Ralph am 23.12.2010, 20:56



Antwort auf Beitrag von Ralph

kommt doch vielen vätern zugute, nicht? du versteckst dich hinter der samen-eizellen-geschichte. ich wiederhole mich: nur weil mal eine samenzelle auf eine eizelle traf, macht das noch keinen vater. ich bleibe auch dabei: das urteil ist blödsinn und ich frage mich ob der nigerianer in nigeria auch so sehnsucht nach seinen zwillingen gehabt hätte oder ein vater, der zu doppelunterhalt verdonnert worden wäre..... das ist doch alles so durchschaubar. ich wünschte, wir könnten die kinder in 15 jahren befragen, wie sie das fanden.

Mitglied inaktiv - 23.12.2010, 21:09



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Da stimme ich dir auch nicht zu, liebe Vallie. Ein Spermium und eine Eizelle machen biologische Eltern. Umgekehrt darf auch kein Stecher mein Kind wegnehmen und sagen er wird es schon gut unterbringen, er hat eine bessere Frau als mich gefunden, die soll gefaelligst die Mutter sein und wenn mir am Kindeswohl liegt, dann soll ich mal schoen die Fresse halten und keinen Anspruch stellen. Ja und nach fuenf Jahren soll ich erst recht die Fresse halten, immerhin kennen mich die Kinder gar nicht. Nee, Unrecht bleibt Unrecht.

von Pamo am 23.12.2010, 21:16



Antwort auf Beitrag von Ralph

Ich habe nirgendwo gelesen, dass die Mutter / die rechtlichen Eltern zu einem Vaterschaftstest gezwungen wurden. Die deutschen Gerichte (in welchem Bundesland auch immer) urteilen gegen einen klagenden (vermuteten) biologischen Vater, weil er eben im deutschen Rechtssystem überhaupt keine Möglichkeit bekommt (verordneter Gentest) seine Vaterschaft überhaupt zu beweisen. Er kann höchstens Beweise für eine mögliche Vaterschaft (Belege und Zeugen) für eine (eventuell sexuelle) Beziehung zum damaligen Zeitpunkt liefern. Ein Vaterschaftstest müsste per Gericht eingeklagt werden. Es gibt genügend Urteile (muss ich die jetzt wirklich in der Datenbank suchen? *seufz*) die die deutsche Rechtssprechung hier eindeutig erscheinen lassen. Rechtlicher Vater vorhanden - kein Grund für einen Vaterschaftstests. Punkt! Glaub mir, meine Naivität habe ich bereits im Jurastudium verloren! Lass uns einen Deal machen. Ich erzähle Dir nichts über die Arbeits- und Sozialgesetze (höchstens über den Umgang mit den Menschen die sich auf jene Gesetze beziehen müssen hier bei mir vor Ort!) und Du erzählst mir nicht wie es bei deutschen Gerichten zugeht.

von shinead am 23.12.2010, 22:46



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... jetzt stellst Du auf die Herkunft des Vaters ab. Sehr interessant. Nur, was hat das mit dem Thema zu tun? Ich verstecke mich gar nicht, sondern unterstreiche das Umgangsrecht eines biologischen Vaters, wenn er denn Interesse hat. Nichts weiter. Dieser ganze Sch... vom Kontinuitätsprinzip greift nämlich in diesem Fall gar nicht. Und eine Samenspende macht eben doch auf jeden Fall schon mal den Vater. Ob es ein Papa wird, ist eine andere Frage. Ob der Vater ein Papa werden DARF, hängt offenbar vom Wohl und Wehe der Mutter ab, und Du findest das offenbar ja auch ganz prima. Nein, da gehen haargenau die Machtspielchen der Mütter wieder los, die aber gottlob in letzter Zeit so langsam von den Gerichten auseinandergenommen werden - zurecht. Um das Klischee mal umzudrehen: Würdest Du genauso denken, wenn die Familie H4 beziehen würde, wo Stiefvater und Mutter bewußt faul zuhause rumsitzen und alles wollen, bloß nicht "schaffe gehen"? Der biologische Vater seit Geburt um Umgang kämpft? Die würden übrigens auch von Steuergeldern leben, aber das nur nebenbei. Und noch einen obendrauf: Könntest Du auf Deine "Frauenehre" verzichten und das Kind gleich dem Vater mitgeben, damit das Kind es dort besser hat?? Du könntest doch dann auch warten, bis das Kind mal wissen möchte, aus wessen Bauch es gekrochen ist... Herrliches Prosecco-Thema beim nächsten MUC-Besuch, oder? LG Snoopy, der jetzt Baumschmücken geht, und zwar nicht bei BILD:

von Ralph am 23.12.2010, 22:54



Antwort auf Beitrag von Ralph

*seufz* ich glaube, man sollte das wirklich eye to eye diskutieren, denn die tipperei macht mich wuschelig. es ging um diesen einen speziellen fall, natürlich ist die herkunft des vaters wichtig, weil mir die motivation wichtig ist und ich nicht an die sehnsucht in diesem speziellen fall glaube. und nein, ich würde mein kind niemandem mitgeben, aber ich bin auch so altmodisch und verzopft, daß ich trotz aller emanzipation denke, daß es ein unterschied ist, ob ein mann vater oder eine frau mutter wird. ich hab schon von dem thema heute nacht geträumt, verschieben wir die diskussion auf persönlich, vielleicht kommen ja shinead und pamo noch dazu?? ich muß jetzt baum schmücken und kochen.

Mitglied inaktiv - 24.12.2010, 09:39



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Ui... das wäre spannend.... Fröhliche Weihnachten! Gruß Corinna

von shinead am 24.12.2010, 10:13



Antwort auf Beitrag von spiky73

Ich gestehe, dass ich bei dem Urteil in die Versuchung komme den Eltern eine Spende für das Widerspruchsverfahren zukommen zu lassen. Der Erzeuger hat keinerlei Pflichten, aber nun Rechte... Denn m.E. kann nur der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten. Der Erzeuger hat keine Mittel um seine Vaterschaft auch rechtlich in trockene Tücher zu bringen. Das bedeutet für mich im Umkehrschluß für adoptiere Kinder, dass die Eltern als Erzeuger auch auf ein Besuchsrecht klagen können. Na toll... Deutschland voll von offenen Adoptionen. Ein (Alp-)Traum für die rechtlichen Eltern... Bei solchen Urteilen möchte ich spontan aus der EU austreten. Geht leider nicht als Einzelperson... *seufz* Gruß Corinna

von shinead am 22.12.2010, 21:35



Antwort auf Beitrag von shinead

... dass, egal wie sehr man jetzt das Recht von Vater oder Mutter auch immer von allen Seiten beleuchten mag, hier das Kindeswohl schlicht und ergreifend in den Hintergrund gestellt wurde. Fakt ist: Die Mutter lebte nunmal mit den Kindern schon fünf Jahre in einer Ehe gemeinsam mit einem Mann, dem ich nach so langer Zeit einfach mal unterstelle, dass er sich inzwischen in die Väterrolle hineingelebt hat. Allerdings frage ich mich, wo HIER in diesem Fall denn das Kontinuitätsprinzip zum Wohl der Kinder in Betracht gezogen wurde!?!?!? denn in dieser Lage sehe ich es als durchaus angebracht, zu sagen, dass es wenig Sinn macht, den Umgang (und evtl. Weiteres) zu erzwingen. Warum nicht warten, bis das Kind/die Kinder selbst in der Lage sind, sich für die tatsächlichen Wurzeln zu interessieren und ihnen auf den Grund zu gehen? MÜSSEN Erwachsene denn immer Gott spielen?

von angry.me am 23.12.2010, 22:16