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ASR beantragen

Thema: ASR beantragen

hallo, vater lebt seit 7 jahren in norwegen.war bis jetzt auf meine einladung hin einmal bei unserem gemeinsamen sohn. eine meldeadresse habe ich. er kümmert sich nicht. habe hier im forum gelesen das man das ASR benatrgen kann wenn er der bitte der unterschriften für wichtige sachen nicht nachkommt. habe alle mails in dem ich ihm gebeten habe zu unterschreiben aufgehoben und ausgdruckt. vor 3 jahren habe ich es schonmal beantragt. der richter meinte das kindeswohl wäre nicht gefährdet und ich habe eine adresse von ihm. es gäbe keinen grund ihm das sorgerecht zu entziehen. er sagte bei nem jugendamt in norwegen aus das er das SR nicht abgeben will weil er angst hat das er ihn dann nicht mehr sehen darf. das ist doch ein hohn....er besucht ihn ja eh nie. meint ihr es hat sinn jetzt das ASR nochmal zu beantragen? wie lange dauert es dann? lg nicole

von toastie am 07.02.2011, 10:26



Antwort auf Beitrag von toastie

wenn du schwierigkeiten hast wichtige unterschriften zu bekommen, wird dir wohl keine wahl bleiben. Allerdings wird er darüber benachrichtigt und wenn er in zukunft dafür sorgt, das das klappt wird er das Sorgerecht auch weiterhin bei ihm bleiben. versuchen würd ich es, wenn kein kontakt besteht und du auch keine Reaktionen von ihm hast.

von Sascha1811 am 07.02.2011, 10:36



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

er reagiert nicht auf meine bitten in ausgetauschten mails. was will es mit dem ASR? wird er echt daruf hingewiesen und dann darf er sich ändern? is ja ein witz. lg nicole

von toastie am 07.02.2011, 10:39



Antwort auf Beitrag von toastie

Auch wenn sich das scheisse anhört und oft viel passiert ist, was verletzend ist und ähnliches, darf sich nicht jeder ändern? Ich habe keine Ahnung was jemand mit dem ASR will, wenn er seine Kinder weder besucht, noch sich meldet, oder sich um wichtige Dinge kümmert. Das wird wohl nur er beantworten können. Ich würd mich einfach mal auf dem JA informieren und denen die E-mails zeigen. Vielleicht bekommst du das durch. Wenn dir wichtige unterschriften fehlen, kannst du nicht in vollem umfang für das kindwohl sorgen, oder? Irgendwas muss dann ja zu machen sein.

von Sascha1811 am 07.02.2011, 10:52



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

Das Jugendamt trifft keine Sorgerechtsentscheidungen, Himmelherrgott. Außerdem hat der Vater nicht das ASR, sondern die Eltern haben gemeinsam das GSR. Du kannst ja gerne Kopfstreichler verteilen, wenn es Dir dann besser geht, aber halte Dich mit Rechtstips zurück - die sind Kagge. Zur AP: Natürlich kommt es auf den Richter an, weil es im Endeffekt eine Einzelfallentscheidung ist. Der KV wird gehört werden - aber wenn Du keine Meldeadresse von ihm hast, er im Ausland wohnt und Du mehrfach Probleme hattest, weil seine Unterschrift fehlte, dann stehen IMHO die Chancen nicht völlig schlecht. Mindestens bekommt er einen auf die Finger - und wenn er dann alles brav unterschreibt hast Du ja auch einen Gewinn, weil Du keinen Ärger mehr wegen ihm hast. Ich gab Dir, glaube ich, schon mehrfach den Rat, die Unterschrift ein paar Mal ersetzen zu lassen. Dann geht es dem Richter nämlich irgendwann um seine Bequemlichkeit - bevor der alle paar Monate aus dem Bett geklingelt wird, weil Du eine Unterschrift ersetzt haben möchtest, gibt er Dir irgendwann das ASR und feddich. So oder so solltest Du Dir einen knackigen Anwalt leisten - der wird Dich auch wieder nach Hause schicken, wenn er in Deinem konkreten Fall keine Aussicht auf Erfolg sieht. Und der kann die zuständigen Richter einschätzen und weiß, über welche Schiene er welchen Richter erreichen kann. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 07.02.2011, 11:41



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Also erstens hab ich nicht behauptet, das das JA das sorgerecht verteilen kann. Zweitens, ja, das hab ich falsch geschrieben. natürlich hat er nicht das ASR, sondern GSR. Und ich hab doch gar keine Rechtsfragen beantwortet! Infos hol ich mir aber nicht beim Richter. Zumindest würd ich das nicht tun. Glaub auch kaum, das sich da einer zeit nehmen würde. Und unverständlich, weshalb er das GSR behalten will, ist das für mich auch. Hatte ich auch geäussert. Und nur weil wir etwas für unmoralisch und nicht rechtens sehen, heisst das nun mal nicht, das die Gesetze so sind. Und ich sagte nur, wenn er sich kümmert und sie deswegen keine Probleme mehr hat, eine Unterschrift zu bekommen, wird ihm kaum sein SR abgesprochen. Was ist daran falsch? Lasse mich gerne belehren, wenn ich was falsches sagte.

von Sascha1811 am 07.02.2011, 11:50



Antwort auf Beitrag von toastie

Wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Ich frage mich wirklich, was der KV mit dem Sorgerecht will, wenn er für den Sohn keine Verantwortung übernimmt. Der KV kennt seinen Sohn doch gar nicht, wie soll dieser Mensch bitte Entscheidungen bezüglich des Kindeswohls beurteilen oder gar treffen? Da ist doch die nette Nachbarin bei euch nebenan kompetenter! Meine Meinung ist: Wer die tägliche Sorge tatsächlich alleine trägt, muss auch das alleinige Recht darüber innehaben! Und auf jeden Fall würde ich in deiner Situation wieder einen Antrag auf alleinige Sorge stellen. Viel Erfolg Liebe Grüße

von Mrs. Chocolate am 07.02.2011, 11:04



Antwort auf Beitrag von Mrs. Chocolate

Kann man nur zustimmen!!

von Sascha1811 am 07.02.2011, 11:06



Antwort auf Beitrag von toastie

Ich denke, es wird nicht reichen zu zeigen dass er sich nicht kuemmert. Du musst zeigen, dass es fuer das Kindeswohl abtraeglich ist und Unterschriften richterlich ersetzen lassen. Dann wuerde ich den Stein ins Rollen bringen.

von Pamo am 07.02.2011, 17:22