Thema:
ARGE-Frage, vielleicht kennt sich jemand aus
habs auch im aktüll schon gepostet
Hi, aus Gründen, die ich nicht näher erläutern möchte, habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE mir die Kaution für meine nächste Wohnung zahlt.
Nu möchte ich aber auf GAR KEINEN FALL, dass auf dem Kontoauszug der Vermieter das Wort ARGE, Arbeitsamt oder weiß der Geier was auftaucht, sonst bin ich die Wohnung wieder los bevor ich sie überhaupt bekommen habe. Zahlt die ARGE dieses Kautionsdarlehen wirklich NUR an den Vermieter oder machen die, bei Erklärung des Sachverhaltes, auch Ausnahmen und zahlen direkt an den "Kunden"?
Danke.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 18:26
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mehr würd mir auch nicht einfallen, außer Eltern anpumpen...
LG FRauKrause
von
FrauKrause
am 24.01.2011, 18:37
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Ich beziehe momentan auch Geld von der ARGE und bei mir haben die es direkt zum Vermieter geschickt und nicht an mich...
Versuche mit deiner Sachbearbeiter/in darüber zu reden das du das gerne überweisen möchstest und der Vermieter nicht wissen soll das du von der ARGE lebst oder ähnliches...So würde ich es machen...
Viel erfolg weiter weiss ich grad nicht, sonst mal google ob andere damit erfahrung gemacht haben!!!
LG
von
JeeKayLou2009
am 24.01.2011, 18:37
also ich habe zwei formulare bkommen einmal eins wo man unterschreiben soll das direkt an den vermieter überwiesen werden soll und einmal wenn erst an mich überwiesen werden soll...
ich würd auch mal fragen bei der arge ob das auch so geht..
Liebe grüße Svenja
von
crazysunshine
am 24.01.2011, 18:41
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Ist das denn ein einmaliges Problem oder jeden Monat so? Kommt praktisch nur die Kaution v.d. ARGE oder auch die monatliche Miete? Dann ist es natürlich blöd, wenn man das auf Dauer geheimhalten will/muss. Red doch mal mit Deinem SB, das ist bestimmt Ermessenssache. Oder vielleicht eine Barauszahlung an Dich?
von
Joni76
am 24.01.2011, 18:53
nein, es käme nur die Kaution von der ARGE
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 19:00
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Na dann gibt es doch kein Problem oder doch ??? Einfach den SB fragen und dann wird das auch schon LG und viel erfolg!!
von
JeeKayLou2009
am 24.01.2011, 19:02
naja, also ich kenne das auch schon so, dass wirklich nur an den Vermieter überwiesen wird, damit eben mit dem Geld kein Unfug getrieben wird - was ich WIRKLICH nicht vor habe, ich will nur einfach nicht, dass die auf dem Kontoauszug erscheinen. Die Mietzahlungen sind kein Problem.
Das ganze Thema ist zu komplex, um es hier zu erklären oder eben um es der Hausverwaltung in Berlin zu erklären - ich denke, die kämen da auf komische Gedanken und wie gesagt, ich wäre die Wohnung los, noch bevor ich den MV unterschrieben habe, der mir heute zugesichert wurde.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 19:05
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unterschreibst und DANN die Kaution gezahlt wird. Ist das nicht sowieso immer so? Nur die Schlüssel bekommt man erst, wenn die Kaution hinterlegt bzw. ein Teil davon hinterlegt ist, im übrigen hast Du das REcht, die Kaution in Teilbeträgen zu zahlen...
LG FrauKrause
von
FrauKrause
am 24.01.2011, 19:17
nein - im Infoblatt steht extra, dass ich den MV erst VORLEGEN muss und dann unterschreiben darf, sonst erlischt der Anspruch auf die Kautionsübernahme
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 19:31
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Hallo Sue,
in HH ist es so, daß ein Kautionsdarlehen dem Vermieter zu 100% nicht verborgen bleiben kann, denn der Vermieter muß ZWINGEND unterschreiben, daß er weiß, daß er im Falle eines Auszugs die Kaution NUR an die Arge auszahlen darf und nicht an die Mieter, sofern das Kautionsdarlehen nicht getilgt ist.
Dazu wird bei uns ein Abtretungsvertrag zwischen Arge und künftigem Mieter geschlossen, in dem der Mieter den Auszahlungsanspruch gegen den Vermieter an die Arge abtritt. Ein Orginal bekommt der Vermieter für seine Mieterakte, die anderen Ausfertigungen muß er gegenzeichnen und somit seine Kenntnis dokumentieren.
Solange diese Ausfertigungen nicht zurückgelaufen sind, wird kein Kautionsdarlehen fließen. Ebenso ist der von beiodn Seiten unterzeichnete Mietvertrag Voraussetzung.
Kann mir nicht vorstellen, daß das chronisch klamme Berlin sich auf ungesicherte Kautionsdarlehen einläßt. Versuchen kannst Du es natürlich, aber ich habe wenig Hoffnung. Ich würde mich als SB definitiv nicht darauf einlassen.
Viele Grüße
Snoopy
von
Ralph
am 24.01.2011, 20:00
das Kautionsdarlehen kommt aus München...
gut, dann muss ich zusehen, dass meine Eltern das erstmal zahlen (wenn ich meine Kaution von der Wohnung hier zurück habe, ist das ja auch kein Problem das sofort zurück zu zahlen - ich könnte es DANN ja auch direkt an die ARGE in einem Wisch zurückzahlen...) - nur die Kaution von dieser Wohnung hier kommt halt erst, wenn ich ausgezogen bin.
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 20:06
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Das wundert mich jetzt aber sehr, denn eigentlich ist für die Kaution die Kommune zuständig, in der die neue Wohnung liegt. Aber gut, das will ich nicht beurteilen. HH würde jedenfalls nach B verweisen und sich das verbitten, für Berliner Wohnungen Kautionen zu übernehmen.
Wenn Deine Eltern Dir das auslegen können, wäre das aber eh der bessere Weg, weil Du Dir Laufereien ersparst.
Ich wünsche Dir einen glatten Verlauf.
Liebe Grüße
Snoopy
von
Ralph
am 24.01.2011, 20:12
Was haben denn Vermieter für ein Problem mit der Arge?
Da ist doch die Miete gesichert. Da ist doch ein Geringverdiener viel "gefährlicher". Versteh ich net.
Mitglied inaktiv - 25.01.2011, 18:29