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2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Thema: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe?

Hallo, ich bin alleinerziehend und habe bis zum 29.2.2012 meine Leistungen bewilligt bekommen. Mehrbedarf und Erstausstattung habe ich schon beantragt und bewilligt bekommen. Nun beginnt am 2.4.2012 mein Mutterschutzurlaub und die Eingewöhnung meines Kindes in der Kita ist auch noch nicht abgeschlosssen. Nun hat das Jobcenter aber geschrieben das mir die Leistungen nur weiter bewillgt werden wenn ich alles dafür tue um aus der Hilfebedürftigkeit rauszukommen, sprich Bewerbungen usw. Aber solange meine Kind noch nicht eingewöhnt ist könnte ich mich nicht bewerben und körperlich bin ich jetzt auch nicht in der Lage. Meine FA würde mich immer wieder krank schreiben aber das es sowieso Unsinn ist mich zu bewerben da mich keiner einstellen würde. Kann das Jobcenter da stur bleiben und wirklich sagen das ich mich bewerben muß oder gibt es da noch einen anderen Ausweg? Würde mich freuen wenn mitr jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 14:26



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Wie alt ist das Kind?

von susafi am 17.01.2012, 14:31



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Fast 2 Jahre und hat aber eine Behinderung, unter diesen und anderen Gründen dauert die Eingewöhnug daher etwas länger als angenommen.

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 14:38



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können sie nicht - haben sie bei mir auch versucht, bin dann zur fallmanagerin und hab sie gefragt, wie sie sich das vorstellt... ich kann mich ja danach schlecht nochmal in den firmen bewerben..und sieh an, es hat geklappt - sie haben mich dann von den bewerbungen frei gestellt....

von Thaga am 17.01.2012, 14:43



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Ich würde beim SB anrufen und die Situation erklären. Dann weißt Du, ob die "Drohung" ernst ist - oder ob das bloß so ein Satz im Formbrief ist.

von Strudelteigteilchen am 17.01.2012, 14:42



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das hat meine bei mir auch versucht... in der Regel bist du auch mit Kindergartenplatz nicht dazu verpflichtet arbeiten zu gehen bevor das Kind 3 Jahre alt ist... meiner legte ich den Gesetzesauszug auf den Tisch und sagte dann "Das Wissen sie wohl." Naja, ohne Worte... http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201000

von susafi am 17.01.2012, 14:50



Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo, ich sehe das jetzt mal von Arbeitgeberseite. Ich bekomme eine Bewerbung, in welcher steht, dass mir die Person noch genau 8 Wochen zur Verfügung steht, weil sie dann in Mutterschutz geht. Ich würde mich als Arbeitgeber darüber ziemlich ärgern, denn ich habe (als seriöses Unternehmen) jetzt auch noch den Aufwand eine Absage zu schreiben. So ein Schwachsinn für beide Seiten. Viele Grüße

von Zwerg1511 am 17.01.2012, 15:46



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Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Schreib eine Standardbewerbung, die auf alles passt, druck sie x mal aus und verschick sie die geforderte Anzahl Arbeitgeber, fertig. Geld für Bewerbungsunterlagen gibts meines Wissens beim Amt, wenn man es vorher beantragt. Einstellen wird dich sowieso keiner. Klar ist das ganze sinnlos, aber da jetzt gegen anzugehen ist doch ein Kampf gegen Windmühlen, den man sich sparen kann.

von berita am 17.01.2012, 16:21



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Die Arge hat in dem Fall keine Bewerbungen zu verlangen, da Kind1 erst 2 ist. Kurz vor dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes kann die Arge die TS zum Gespräch einladen, wie ihre Betreuungsvoraussetzungen sind ab dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes, und ob und wie danachhin eine Berufstätigkeit möglich wäre mit ihr abstimmen. Bewerbungskosten gibt es nur wieder, wenn dies in der EGV vereinbart wurde, ansonsten gibt es null! zurück.

von Dreierbande am 17.01.2012, 16:58



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ich weiß das eine Verwande von mir das machen musste zum Vorstellungsgespräch zu gehen 4 Wochen vor Mutterschutz und das auch noch in ihren gelernten Job den man in der SS nicht mal ausüben darf . Ich würde noch mal beim Amt nachfragen und wenn sie es wollen es machen . Ich weiß auch das das Amt oft sagt das man die SS nicht in der Bewerbung erwähnen muss und nicht sollte . Und wenn man zum Vorstellungsgespräch geht und es zu sehen ist kann man ja sagen es tut mir leid aber das Amt hat mich dazu verpflichtet .

von nociolla am 18.01.2012, 12:40