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...und noch eine Frage: Kind auf Steuerkarte

Thema: ...und noch eine Frage: Kind auf Steuerkarte

Ich habe die Steuerklasse 2 mit 0,5 Kind drauf. Wann und wie kann ich das ganze Kind auf meine Steuerkarte bekommen? Vater zahlt 64 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zurück. Arbeitet z.Zt. nicht. Ab August bekomm ich dann nix mehr an Unterhalt. Und lohnt sich der Aufwand überhaupt? LG Carmen

von Luca Miguel am 18.04.2011, 12:40



Antwort auf Beitrag von Luca Miguel

Hallo! Der Vater muss mindestens 75% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, um das Kind mit 0,5 auf der Steuerkarte zu haben. Hat er nicht, deshalb kannst du dir das ganze Kind auf deiner Steuerkarte eintragen lassen. Es reicht eine Erklärung an das Finanzamt, dass der Vater des Kindes weniger als 75 % des Unterhalts zahlt. Ob es sich lohnt, hängt von deinem Steuersatz ab. Da sich die Kinderfreibetragszahl aber sowieso nur auf die Kirchensteuer und den Soli auswirkt, lohnt es sich nicht so sehr, es sei denn, die zahlst sehr viele Steuern. Gruß, Sabri

von Sabri am 18.04.2011, 12:45



Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo Nö, lohnt nicht, habe ich damals auch versucht. Sind wohl nur Centbeträge. Sie gaben mir den Tipp das bei der Lohnsteuererklärung anzugeben, da könne man sich die dann gesammelten 2-3 Euro wiederholen.

Mitglied inaktiv - 18.04.2011, 12:48



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hatten wir mal online berechnet und das obwohl er kein sueprverdiener ist, wäre bei 0,5 ja immerhin 20 wenn uns das Programm nichts vorgemacht hat, alelrdings bei Klasse 1

von Savanna2 am 18.04.2011, 13:03



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Ob es sich "lohnt" oder nicht hängt vom Gehalt ab. Ich habe mir das komplette Kind auf die Steuerkarte geholt (monatlich sind das bei mir mehr als ein "paar Cent" mehr) und tue das mit stoischer Regelmäßigkeit jedes Jahr. Die Steuerersparnis kriegt Junior auf sein Konto.

von shinead am 18.04.2011, 16:20



Antwort auf Beitrag von Luca Miguel

Im Endeffekt ist alles für die Katz, ist meine Erfahrung. Laut meinem Steuerberater wäre es bei mir besser, ich könnte das ganze Kind auf die Steuerkarte packen, aber da ich nie weiß, ob er zahlt oder nicht, lass ich das mal lieber. Und über die Steuererklärung kann man sich einiges wieder rausholen, wenn - wie hier schon geschrieben wurde - weniger als 75 % des Unterhalts gezahlt wurde. ABER was machte das Finanzamt? Es zieht von dem angegebenen Unterhalt (Mindestsatz nach DüTabelle ./. 1/2 Kindergeld) nochmal das halbe Kindergeld ab. Vg Charty

von charty am 18.04.2011, 13:31