ja, ich weiß - gehört im Winter abgestellt, dann passiert sowas nicht Wasserrohrbruch in einer Stallung, zugehörig zu einem Haus, für das die Gebäudeversicherung auch Schäden durch Leitungswasser abdeckt. Schaden am Gebäude ist, denke ich, nicht oder kaum entstanden. Aber das Rohr muss geflickt werden - liegt unter Putz. Zahlt das wohl die Versscherung ? Hatte jemand das schonmal?
von like am 21.03.2013, 14:41