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Was nun ? Arbeitswechsel

Thema: Was nun ? Arbeitswechsel

Brauche mal Ideen . Ich wechsel den Arbeitsplatz zum 1.10 laut Bundesurlaubsgesetz und Anwalt steht mir mein gesamter Jahres Urlaub zu . Erst wollte mir mein Chef gar keinen Sommerurlaub geben doch nach Hinweis auf das Gesetz und hin und her habe ich ihn bekommen. Nun sind aber immer noch 4 Tage übrich sowie 5 Überstunden und die möchtest er mir nicht geben aus Betrieblichen Gründen ich sagte ok das ist ihr recht aber dann steht es mir zu das der ausgezahlt wird. Nun kam als Antwort entweder verzichte ich auf die Tage und arbeite bis zum letzten Tag ohne Auszahlung und bekomme ein gutes Arbeitszeugnis . Oder ich bestehe auf den Urlaub oder das ausbezahlen auf den Rechtsweg ( was anderes akzeptiert er nicht ) und mein Arbeitszeugnis wird schlecht. Wenn ich mich krankschreiben lassen sollte ebenfalls schlechtes Arbeitszeugnis . Er hat das mit den letzten Mitarbeitern die gegangen sind genau so gemacht entweder haben die gehört oder das Arbeitszeugnis war total daneben. Was würdet ihr nun machen ?

von nociolla am 15.09.2014, 22:23



Antwort auf Beitrag von nociolla

mit den Zuständigen bei meinem neuen Arbeitsplatz reden und mitteilen was im alten Geschäft läuft. Oder das ganze abhacken und die 4 Tage und 5 Stunden in den Wind schreiben - je nachdem was Dir lieber ist und womit Du besser klarkommst. Gruß Birgit

von Birgit67 am 15.09.2014, 22:27



Antwort auf Beitrag von Birgit67

Den neuen AG würde ich da auf keinen Fall mit reinziehen, da hast Du gleich einen roten Reiter als Quertreiber. Was soll der neue AG auch machen? Silvia

von Silvia3 am 16.09.2014, 09:05



Antwort auf Beitrag von nociolla

Ich würde mich damit an meine Gewerkschaft wenden. Bin für 11 € im Monat Mitglied und hab daher auch eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Verfahren (unter anderem). Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Er ist verpflichtet, dir ein angemessen gutes Zeugnis zu erteilen, die Verknüpfung von Wohlverhalten und Zeugnis ist Erpressung.

von MartaHH am 15.09.2014, 22:41



Antwort auf Beitrag von nociolla

Kannst Du noch Geld einklagen, nachdem Du Dein Zeugnis in der Hand hast?

von Franke am 15.09.2014, 23:00



Antwort auf Beitrag von nociolla

Hast du noch Kontakt zu früheren Kollegen, bei denen das so gelaufen ist? Würden die das bestätigen? Dann hast du etwas gegen ihn in der Hand. Beim Chef und vorm Arbeitsgericht/ bei der Gewerkschaft. LG Inge

von IngeA am 15.09.2014, 23:00



Antwort auf Beitrag von IngeA

Das ist ja wohl Erpressung. aber ist es nicht so, das die Urlaubstage anteilig auf die monate umgerechnet werden? (ich frage, weil mein Neffe zum 1.11. die stelle wechselt)

von bea+Michelle am 16.09.2014, 08:18



Antwort auf Beitrag von nociolla

Erpressen lassen würde ich mich nicht, das wäre ja noch schöner! Wenn er dir wirklich ein mieses Zeugnis gibt, kannst du dagegen vorgehen oder es dir am Hintern vorbei ziehen lassen, schließlich hast du bereits einen neuen Job. Ich wünsche dir alles Gute für den neuen Job!

von Pamo am 16.09.2014, 08:47



Antwort auf Beitrag von nociolla

Mach' Dich mal kundig, ob Du ihn noch nach Erhalt des Zeugnisses verklagen kannst. Gab' es die Antwort schriftlich?

von shinead am 16.09.2014, 09:39



Antwort auf Beitrag von shinead

Als Arbeitnehmer hat man ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis! Offensichtlich negative Formulierungen sind nicht zulässig!

von NaniBanani am 16.09.2014, 10:58



Antwort auf Beitrag von NaniBanani

Man kann wohlwollende Formulierungen aber auch negativ meinen... Ein schlechtes Zeugnis kann man auch freundlich formulieren.

von shinead am 16.09.2014, 13:18