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Urteil im Fall Ecclestone

Thema: Urteil im Fall Ecclestone

...und, habt Ihr zu dem Urteil eine Meinung? Ich bin etwas hin und hergerissen... einerseits kann ich verstehen, dass manche Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt werden, wenn das Verfahren langwierig und schwierig und letztlich ungewiss und schwierige Ermittlungen zur Beweislage etc. ... Andererseits - der bestochene Banker sitzt 8 Jahre und ist vermutlich langfristig erledigt, Ecclestone zahlt (gut, 100 Mio. $) und geht frohgemut seiner Wege..? Nicht so einfach...

von Leena am 05.08.2014, 21:53



Antwort auf Beitrag von Leena

Der Banker hat halt nicht genug Geld... so ist doch das System, oder? Wer nicht zahlen kann, muss die Strafe abbrummen.

von lastunicorn am 05.08.2014, 23:56



Antwort auf Beitrag von Leena

Es ist zu lesen, dass das eine Einstellung nach §153a StPO war. In § 153a StPO heißt es in etwa, eine Einstellung ist machbar, wenn die Auflage an den Beschuldigten (das wäre hier die Zahlung der 100 Mio Dollar) das Interesse an einer weiteren Betreibung des Strafverfahrens beseitigen kann und (! hier kommt das Entscheidende) "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht". Auch wenn Ecclestone super viel verdient (damit versucht sein Anwalt die hohe Zahlung zu erklären), finde ich das bedenklich und wüsste schon gerne, wohin diese Geldauflage fließt. Sie macht wohl immerhin einige Prozente des Gesamthaushalts des Justizressorts in Bayern aus. Das wird kaum einem lokalen Tierschutzvervein zufließen ... Ohne im Fall drin zu sein und ohne nähere Erklärungen hat das für mich einen unguten Beiklang und ich verstehe jeden, der das als "Freikaufen" empfindet und sich daher im günstigen Fall nur windet, im ungünstigsten Fall abwendet. Leider kein glorioser Tag für unseren Rechtsstaat. Und wir kleinen Justizkämpfer vor Ort dürfen das wieder ausbaden und müssen uns doofe Sprüche von wegen "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" anhören. Ein schlechter Tag vor allen Dingen für das Rechtsempfinden der Bürger und - das ist so wichtig - fürs Akzeptieren und damit Funktionieren des Rechtsstaates. Gruß Anna

von .Anna. am 06.08.2014, 01:15



Antwort auf Beitrag von .Anna.

Gut für die Stiftung... ein ordentlicher Schluck aus der Pulle für die Bayerische Staatskasse. Aber bei den fraglichen Bestechungssummen ist die Strafe wieder ein Witz...

von lastunicorn am 06.08.2014, 02:49



Antwort auf Beitrag von Leena

Ich finde es sehr interessant, das ein Fall wegen "Schmiergeldzahlung" mit Schmiergeld bezahlt werden kann... Leider habe ich nicht das nötige Kleingeld in der Portokasse, um da mit-schmieren zu dürfen.

Mitglied inaktiv - 06.08.2014, 07:19



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wir eine solche Strafe dann doch eher absitzen. :-D Aber ehrlich gesagt, wundere ich mich immer noch, dass 100 Mio $ als Strafmaß angesetzt werden, wenn insgesamt Bestechungssummen von über 120 Mio $ im Raum standen. Das bezahlt "Bernie" doch aus der Portokasse.

von lastunicorn am 06.08.2014, 07:49



Antwort auf diesen Beitrag

...hab ich auch gedacht! Wegen Bestechung verurteilt und dann mit einer "Bestechnung" wieder herausgewunden... Das kann ich nicht verstehen! Und ich sehe auch die Gefahr, dass sich die Justiz damit unglaubwürdig macht.

von anneklein am 06.08.2014, 07:53



Antwort auf Beitrag von lastunicorn

ich müsste das mal für mich selbst ausrechnen, in welchen Umfang ich schmieren darf. Wenn ich den Polizisten 12 € anbiete, damit der mir das Strafmandat erlässt, müsste ich dann doch noch 10 € an die Staatskasse zahlen (davon 0,10 € in den Klingelbeutel der örtlichen Kirche werfen), damit alles wieder "gut" ist, oder? Bei einem Strafmandat von 30 € rechnet sich das sogar. Kann ich das dann auch von der Steuer absetzen ? Oder ist Beamtenbestechung teurer? Und für wieviele Tage müsste dann der Polizist ins Gefängnis? So rein theoretisch? Und Hoeness hatte wohl nicht genug in der Portokasse... Das sollte er sich das nächste Mal besser durchrechnen, wie hoch sein Schmier-Score ist... (ja ich bin albern, habe ich gerade Lust drauf, albern zu sein)

Mitglied inaktiv - 06.08.2014, 08:34



Antwort auf Beitrag von anneklein

Vielleicht ja auch "Bestechung" ohne Gänsefüßchen. Wer weiß was da noch für Gelder geflossen sind, dass er nur 100 000 zahlen muss. LG Inge

von IngeA am 06.08.2014, 16:36