Hauptjob und Nebenjob:
Laut Urlaubsgesetz muss die Erholung gewährleistet sein. Wenn man, immer 5h nebenbei arbeitet, darf man dies trotz Urlaub im Hauptjob? Also nicht mehr arbeiten, sondern nur die reguläre Arbeistzeit!
von
ungewohnt
am 17.11.2012, 18:20
ich denke mal nicht. Wenn das der Haupt-Arbeitgeber durch Zufall mitbekommt oder sehen würde, könnte das schwere Folgen haben, denn dann wäre die Erholung ja nicht gewährleistet...
von
Puppe37
am 17.11.2012, 20:25
.
von
Cata
am 17.11.2012, 21:55
Das stimmt so nicht:
"§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."
LG
von
Julia+Christopher
am 18.11.2012, 09:32