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Nochmal wegen meinem gewonnenen Auto, kennt sich jemand mit Umsatzsteuer aus?

Thema: Nochmal wegen meinem gewonnenen Auto, kennt sich jemand mit Umsatzsteuer aus?

Huhu, jetzt muss ich nochmal fragen, ich habe ja ein Auto gewonnen(hatte ich schonmal geschrieben) Zuerst wollte ich es verkaufen aber das funktioniert wohl nur wenn ich einen Bruchteil vom Neupreis verlange, deswegen hatten wir uns nun entschieden das Auto selbst zu fahren. Mein Mann wollte es heute anmelden und ihm wurde gesagt das er eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsse und das dann im Ermessen des Sachbearbeiters liegt ob man Steuer bezahlen muss? Kann das denn wirklich sein? Ich kann net eben mal so ein paar tausend Euro bezahlen das ist doch ein Witz oder? Hat jemand ein bischen Ahnung davon? LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 14:48



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Nein ,leider keine Ahnung, aber bin erstaunt wie kompliziert das ist mit einem gewonnenen Auto

von Bookworm am 26.10.2012, 15:00



Antwort auf Beitrag von Bookworm

Huhu, ja das bin ich auch :-( ist echt gemein sowas..... LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 15:43



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

...Umsatzsteuer ist nun nicht gerade mein größtes Spezialgebiet, aber Steuer entsteht eigentlich kraft Gesetz - und es liegt eigentlich nicht im Ermessen des Sachbearbeiters, ob man Steuern bezahlen muss oder nicht. *kopfkratz* Spontan fällt mir auf Anhieb nur § 1b UStG ein, dabei geht es um den innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge... aber, wie gesagt, mit Umsatzsteuer habe ich es jetzt nicht so wirklich, und das Umsatzsteuerrecht hat sich seit meinem Studium auch immer mal wieder relativ nachhaltig geändert...

von Leena am 26.10.2012, 15:13



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...ich habe gerade gesehen, Du hast das Auto im EU-Ausland gewonnen. Puh, gar nicht so einfach. :-( Empfehle auch einen versierten Steuerberater... Wenn ich mal so spontan schaue - nach § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG ist grundsätzlich auch eine Schenkung, sprich ein Gewinn, aus Sicht des Autohauses eine Lieferung. Nach § 1b UStG wäre es dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs, wenn es ein neues Fahrzeug nach § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG ist (sprich: Gesamtfahrleistung bis zu 6.000 km oder Erstzulassung innerhalb der letzten 6 Monate). Und hierfür wäre grundsätzlich Umsatzsteuer zu zahlen. Bemessungsgrundlage wäre dann grundsätzlich der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, bzw. die Selbstkosten. Keine einfache Materie... :-/

von Leena am 26.10.2012, 15:34



Antwort auf Beitrag von Leena

Ja genau das Auto hab ich in Österreich gewonnen.....Hmm Steuerberater sagt mal so eigentlich muss man nix zahlen aber sicher ist sie sich auch nicht :-( Ich kann es aber net anmelden wenn ich das net sicher weiss nicht das nachher noch der dicke Haken kommt :-( Danke Dir und LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 15:42



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

...Suchbegriffe sind also "Fahrzeugeinzelbesteuerung" nach § 1b UStG und "unentgeltlich" - allerdings komme ich mit Google derzeit nicht wirklich weiter bzw. zu einem ernsthaften Ergebnis. Ruf doch mal (okay: wahrscheinlich am Montag) bei dem für Euch zuständigen Finanzamt an und frag dort bei der Umsatzsteuerstelle nach, ob Du für den ig. Erwerb USt zahlen musst oder nicht. Alternativ: Mach es schriftlich und stell einen Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 AO. Wobei - diese Anfragen sind kostenpflichtig und dürfen sich eigentlich nur auf zukünftige Sachverhalte beziehen. Und der Erwerb des Autos hat ja nun schon durch den Gewinn stattgefunden, egal, ob Du es irgendwie weiterverkaufst oder es selber nutzt. Blöd...

von Leena am 26.10.2012, 16:09



Antwort auf Beitrag von Leena

Hab grade mit meiner SchwieMu telefoniert die war mal Steuerberaterin sie meint das ist die Einfuhrumsatzsteuer und da der Kaufpreis null war muss ich auch net zahlen sie macht sich aber nochmal kundig, puuuh ich hoffe das stimmt Danke Dir Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 16:24



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Man riet dir ja auch anderorts dazu, die Gewinnbenachrichtigung vorzulegen, dementsprechend beweist du dass du keine Kosten hattest und dementsprechend die UmsatzSt ebenfalls Null sein muss.

von Pamo am 26.10.2012, 16:29



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Huhu, ja ich hab grade auch noch was gefunden ich hoffe das klappt dann so :-) LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 16:30



Antwort auf Beitrag von Pamo

...ganz so eindeutig, dass die USt 0,- sein muss, ist es leider nicht. Eine Schenkung von einem Unternehmer ist rechtlich (wenn es nicht geringwertig ist - hier offensichtlich nicht der Fall, bei einem Neuwagen) einer Lieferung gleichgestellt, und da könnten möglicherweise als Ersatzbemessungsgrundlage eben nicht Knitzelbutz' Kosten herangezogen werden, sondern die Anschaffungskosten des Unternehmens, von dem sie das Auto gewonnen hat. Schwierig... :-/

von Leena am 26.10.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

und auf jeden Fall weniger als Leena. Mir stellt sich nur die Frage, was denn Umsatzsteuer mit der ganzen Sache zu tun haben soll? Nutzt ihr das Auto geschäftlich - also, seid ihr selbständig? Privatleute sind doch eh nicht umsatzsteuerpflichtig??? Habt ihr vielleicht was falsch verstanden und es geht um eine andere Steuer? Kfz-Steuer z.B.? Fragt doch nochmal nach....

von like am 26.10.2012, 15:35



Antwort auf Beitrag von like

Hallo ne es geht schon um die Umsatzsteuer, bzw Mehrwertsteuer? KfZ Steuer ist ja klar..... Man das ist doch echt zum k..... da gewinnt man ein Auto und hat nur Scherereien:-((((( LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 15:41



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Also wenn du einen Brief hast kannst du es doch einfach zulassen? Woher das Auto kommt und wer es bezhalt hat ist doch unerheblich?! Nimm den Brief und laß es zu. Fertig. Oder wird es auf eine Firma zugelassen?

von bobfahrer am 26.10.2012, 16:53



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Huhu Bobfahrer, nein ich habe keinen Brief, ich habe nur die COC-Papiere da das Auto ja aus Ö kommt. Und ich muss eben beim Zulassen diese Erklärung ausfüllen und deswegen wollte ich das vorher klären nicht das ich das ausfülle und dann nachher die dicke Rechnung kommt LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 16:55



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Interessant, schreib wie es weitergegangen ist!

von bobfahrer am 26.10.2012, 16:57



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

(oder DOCH NICHT???), und warum könnt Ihr es nicht zu dem Preis verkaufen, den Ihr bekommen würdet?? Was ist denn das für ein komischer GEwinn????? LG fk

von FrauKrause am 26.10.2012, 19:06



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Hallo Frau Krause, ich kann das Auto schon verkaufen, nur hat es einen Listenpreis von 20000 Euro(den bekomme ich nicht, das ist mir klar) und das höchstgebot bisher lag bei 10000 Euro, da fahre ich es doch lieber selbst ;-) LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 19:16



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Das Grundproblem ist hier, auf das Fahrzeug wurde noch keine Umsatzsteuer entrichtet, kommt es aus dem Ausland rein, wird diese normal fällig. Dabei dürfte es keine Rolle spielen ob es eine Schenkung war oder nicht. Ich denke nur an den Bäcker, welche Brötchen an die Tafel verschenkt hat, und das Finanzamt nachher den Wert der Brötchen geschätzt hat und darauf Mwst verlang hat. Hier dürfte dasselbe passieren. Das Finanzamt wird, aufgrund fehlender Rechnung, den Wert schätzen und darauf wird die Umsatzsteuer fällig. Aus dem Weg gehen könnte man dies mit einer Rechnung über das Kfz von zb 1 Euro. Dann würden knapp 20 Cent Steuer fällig. So jedenfalls macht es mittlerweile auch der Bäcke um weiter Brötchen an die Tafel geben zu können.

von agapetus am 26.10.2012, 20:37



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Das Grundproblem ist hier, auf das Fahrzeug wurde noch keine Umsatzsteuer entrichtet, kommt es aus dem Ausland rein, wird diese normal fällig. Dabei dürfte es keine Rolle spielen ob es eine Schenkung war oder nicht. Ich denke nur an den Bäcker, welche Brötchen an die Tafel verschenkt hat, und das Finanzamt nachher den Wert der Brötchen geschätzt hat und darauf Mwst verlang hat. Hier dürfte dasselbe passieren. Das Finanzamt wird, aufgrund fehlender Rechnung, den Wert schätzen und darauf wird die Umsatzsteuer fällig. Aus dem Weg gehen könnte man dies mit einer Rechnung über das Kfz von zb 1 Euro. Dann würden knapp 20 Cent Steuer fällig. So jedenfalls macht es mittlerweile auch der Bäcke um weiter Brötchen an die Tafel geben zu können.

von agapetus am 26.10.2012, 20:37



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

und dann bekommt Ihr dafür nur 50 % des Listenpreises??? Was ist denn das für ein ausgefallenes Modell?? Kann ich mir gar nicht vorstellen. War das ein Händlerangebot? Ich würde weiter versuchen zu verkaufen.... Merkwürdig... LG fk

von FrauKrause am 26.10.2012, 21:36



Antwort auf Beitrag von agapetus

...Himmel, nein!!! Das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, bei dem Bäcker ist es eine Sachspende, und der Umsatz ist nach § 3 Abs. 1b UStG steuerpflichtig (Bemessungsgrundlage Herstellungskosten). Dafür muss der Bäcker Umsatzsteuer zahlen. (Jedenfalls theoretisch und im Moment und so weiter... da tut sich tatsächlich auch etwas, hört man wohl.) Wenn der Bäcker dagegen die Brötchen an die Tafel verkauft, ist das ein ganz normaler Umsatz, der entsprechend dem Entgelt der USt unterliegt. Und hier geht es um einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs, und der ist nun einmal nach den Vorschriften des § 1b UStG steuerpflichtig, und zwar auch bei Privatleuten - sieht das Gesetz nun einmal genau so vor. Wo sind da die Gemeinsamkeiten?? *kopfkratz*

von Leena am 26.10.2012, 21:47



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Hallo Frau Krause, ja es ist ein Neuwagen, und ja das war ein Händlerangebot..... Das nächste Autohaus das die Marke vertreibt hat sogar abgelehnt und mir gesagt so wie der Automarkt im Moment aussieht bekomme ich ihn sicher nicht los, und wenn dann nur deutlich unter wert..... es ist ein Chevrolet mit Top Ausstattung, Ledersitze Sitzheizung usw... das wollen eben auch viele nicht(weil zu teuer) LG Michaela

von Knitzelbutz am 26.10.2012, 23:11



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Ich komme aus Belgien, und bei uns ist es so wenn man ein Auto gewinnt, musst der Gewinner 21% Mehrwertsteuer bezahlen. Da diese nicht vom Händler bezahlt wird und da ist es auch egal ob ich das Auto im In oder Ausland gewonnen habe. Also wäre es bei euch in Deutschland dann 19% des Neuwertes des Wagens. Genau deshalb mache ich nicht bei Gewinnspielen mit , wo es solch hohe Sachpreise zu gewinnen gibt, da ich mir die Mehrwertsteuer gar nicht leisten kann.

von Mafalda am 27.10.2012, 00:06



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

okay, Chevrolet, verstehe, der geht hier in D nicht gut (hat auch viele Mängel). Mensch, das ist ärgerlich, ich würd ihn dann auch selbst fahren. Zu den Steuersachen kann ich gar nix sagen, allein das Theme Steuer hat mich von jeher abgeschreckt... :) LG fk

von FrauKrause am 27.10.2012, 09:35



Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Vorweg: Ich habe keine Ahnung. Was wäre, wenn du den Gewinn (das Auto) jemandem (aber wem?) in Österreich vermachen würdest und der verkauft es dir dann für x Euro (kleine Summe)? Oder: Der Gewinnspielanbieter soll eine Beule in die Tür treten und dir dann bescheinigen, dass es nur einen Wert von x Euro (kleine Summe) hat. Vielleicht kann man ja so mauscheln. Ist aber vielleicht zu auffällig.

von Carmar am 27.10.2012, 15:08