Aktuell

Forum Aktuell

Nicht notwendige Antikörperbestimmung selbst zahlen?

Thema: Nicht notwendige Antikörperbestimmung selbst zahlen?

Hallo, meine Tochter hat zwei Varizellen - Impfungen erhalten. Bei der Statuskontrolle des Impfpasses hat die Sprechstundenhilfe die 2.Impfung übersehen und auf eine Antikörperbestimmung bestanden (keine Kassenleistung, müssen wir selbst zahlen). Nach dem Labortest bekam ich den Impfausweis zurück und stellte fest, dass doch zwei Impfungen eingetragen sind. Nun behauptet die Ärtzin (Aussage des Schwester, ich habe nicht selbst mit ihr gesprochen) man muß diesen Antikörpertest durchführen, weil manchmal keine Antikörper vorhanden sind? Ich denke hier ist etwas ziemlich schief gelaufen und die Praxis will ihren Fehler nicht eingestehen. Kann mir jemand dazu was sagen/schreiben bzw. hat selbst Erfahrungen damit gemacht? Ich sehe es eigentlich nicht ein, für den Fehler der Praxis zu zahlen. Berlin1000

von Berlin1000 am 04.03.2021, 17:54



Antwort auf Beitrag von Berlin1000

Ich habe Dir drüben schon geantwortet. Ich finde das ziemlich schräg. Die korrekte Vorgehensweise (wenn man davon ausgeht dass nur eine Impfung erfolgt ist) wäre nicht die Titerbestimmung sondern einfach die Impfung. Und selbst wenn nach zwei Impfungen keine Antikörper vorhanden wären, ändert die Titerbestimmung nichts. Wozu soll das dann gut sein? Abgesehen davon gibt es ja auch noch eine zelluläre Immunität.

von Tigerblume am 04.03.2021, 20:51



Antwort auf Beitrag von Berlin1000

Ich gehe davon aus, dass du den Auftrag für das Labor unterschrieben hast? Wenn ja, ist da nichts zu machen, du hättest ja vorher auch in den Impfpass schauen können. Ist dann keine feine Nummer der Ärztin (ich würde aber erst mit ihr persönlich darüber sprechen), aber dagegen tun kannst du nichts. Aber du könntest hinterher natürlich den Arzt wechseln, wenn dich ein persönliches Gespräch nicht weiter bringt und du dich dort deswegen nicht mehr wohl fühlst. Zahlen musst du dann trotzdem. Um welchen Betrag geht es denn? Wenn der nicht hoch ist und ich mich grundsätzlich dort gut aufgehoben fühlen würde, würde ich deswegen kein Fass aufmachen und es zahlen.

von Feuerschweifin am 04.03.2021, 22:28



Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Hallo, erstmal danke für Eure Antworten. Nein, unterschrieben hatte ich nichts. Den Impfpass hatte ich bei der Anmeldung bei der Sprechstundenhilfe abgegeben und auch nicht wieder bekommen...Erst wenn die Ärztin alles unterschrieben hat..O-Ton der Schwester....dabei war ich mir sicher, dass meine Tochter beide Impfungen hat. Deshalb fühle ich mich auch so überrumpelt. Auf jeden Fall werde ich bei der Krankenkasse und der Kassenärtlichen Vereinigung nachfragen, ob das so rechtens ist. Artzwechsel strebe ich bei solcher Inkompetenz ebenfalls an. Danke und LG

von Berlin1000 am 04.03.2021, 22:39



Antwort auf Beitrag von Berlin1000

Ich würde wirklich mit der Ärztin reden. Wenn ihr da auf keinen gemeinsamen Nenner kommt, dann würde ich wechseln und die Rechnung nicht bezahlen, wenn das Labor tatsächlich nur aus einem Fehler der Ärztin heraus gemacht wurde und du nichts unterschrieben hast. Falls du eine Rechnung vom Labor bekommst, musst du dich direkt an den Rechnungsersteller wenden und diesem sagen, dass du kein Labor in Auftrag gegeben hast, sondern dass dies die Ärztin war.

von Feuerschweifin am 04.03.2021, 22:44



Antwort auf Beitrag von Berlin1000

Auch wenn man geimpft ist kann man durchaus keine haben es wird dochnicht ständig der Titer bestimmt. Einzig erlebt habe ich das bei Hepatitis und dem Kindlein, hat der Betriebsarzt gewollt und veranlasst, bezahlt haben wir das nicht denn wir wollten das nicht Röteln vor oder bei Schwangerschaft ist auch sinnvoll aber warum bitte bei Euch ? dagmar

von Ellert am 05.03.2021, 08:41



Antwort auf Beitrag von Ellert

Bei Hepatitis macht das der Betriebsarzt um darüber Klarheit zu bekommen ob eine Auffrischungsimpfung nötig ist.

von Tigerblume am 05.03.2021, 09:30



Antwort auf Beitrag von Tigerblume

..

von Ellert am 05.03.2021, 12:17



Antwort auf Beitrag von Ellert

Der Patient muss im Vorfeld darüber informiert werden, wenn er eine Leistung erhält, für die er selber zahlen muss. In der Regel muss man dafür unterschreiben, dass man darüber informiert wurde, dann kann man sich nicht aus der Affäre ziehen. Wenn nichts vorliegt steht Aussage gegen Aussage und normalerweise zieht dann der den kürzeren, der die Leistung bezahlt haben will (Labor / Arzt). Wenn also nicht vorliegt, dann musst du auch nichts zahlen, dann müssen die sehen, woher sie ihr Geld bekommen. Darüberhinaus halte ich auch eine Titerbestimmung für unnötig, es schadet ja nicht, sich auch bei vorhandenen Antikörpern impfen zu lassen. Manchmal gibt es Kandidaten, die wollen sich nicht impfen lassen, weil sie die Krankheit schon hatten, dann reicht manchmal auch eine Titerbestimmung, aber die muss der Patient dann selber bezahlen.

von mutti6 am 05.03.2021, 20:09