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Ideen gesucht: Vermögenssorge über die Spardose des Kindes bei GSR

Thema: Ideen gesucht: Vermögenssorge über die Spardose des Kindes bei GSR

Der Vater meines Kindes (Gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei mir, Vater sehr schwierig und versucht mir das Leben so gut er kann zur Hölle zu machen; ständig will er dies oder jenes erklärt oder kopiert haben oder hat sonstige Befindlichkeiten. - NEIN, ich gehe da nicht drauf ein!) möchte eine Aufstellung der Geldbeträge, die sich in den Spardosen unseres Kindes befinden. Außerdem will er über jedes Geldgeschenk des Kindes informiert werden - Höhe und Verwendungszweck. Schließlich zählt Vermörgenssorge zum gemeinsamen Sorgerecht. Der spinnt doch, oder? Kind hat kleine Summen in der Spardose, Geldgeschenke gibts eigentlich nicht oder mal fünf Euro zugesteckt von Oma für den Urlaub. Da ich nicht gewillt bin, mich den Spinnereien des Vaters zu beugen und "fein Männchen zu machen", suche ich nach einer originellen Antwort auf sein Ansinnen. Habt ihr Ideen? Danke und VG, W

von Weihnachtsfrau am 14.05.2014, 20:08



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

aktuell: 200 Euro scheine: 0 100 Euro Scheine: 0 50 Euro Scheine: 0 20 Euro Scheine: 2 10 Euro Scheine: 2 5 Euro Scheine: 6 2 Euro Stück: 7 1 Euro Stücke: 11 50 Cent Stücke: 17 20 Cent Stücke: 21 10 Cent Stücke: 12 5 Cent Stücke: 24 2 Cent Stücke: 22 1 Cent Stücke: 37 Es könnte mehr sein, wenn sein Vater nicht so knausrig wäre, von daher wird der Verwendungszweck, ein lebendiger Eisbär, noch etwas dauern....

von SchwesterRabiata am 14.05.2014, 20:17



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Ich würde ihm ein Foto von 20 2-Cent-Stücken simsen und dazu schreiben: Da, zähl selber zamm.

von Nikas am 14.05.2014, 20:32



Antwort auf Beitrag von Nikas

...und wenn er zurückschreibt, was das soll, antwortest Du: Wusst ichs doch, dass Du nicht bis drei zählen kannst.

von Nikas am 14.05.2014, 20:37



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Hallo Ihr nehmt eine leere Spardose und legt ein paar einzelne Centstücke auf den Tisch.Dein Kind setzt sich davor und hält die Dose drüber als ob es sie gerade ausgeschüttet hat....dabei bitte einen herzzerreissendenmitleidigen Blick. Das fotografierst Du und schickst dem Vater das Foto kommentarlos zu..... Deinem Kind kannst Du das ganze ja als Spaßfoto erklären...solche Spassfotos habe ich mit meinem Sohn schon öfter gemacht, allerdings nicht aus Deinen Beweggründen sondern weil er so einen tollen Blick drauf hat bei dem er die Augenbrauen so hoch und zusammenschiebt das es aussieht wie ein Dreieck...zum schiessen LG

von sonjaundjustin am 14.05.2014, 21:04



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Dein Ex hat nen Knall. Taschengeld kann (und soll) das Kind selbst verwalten. Diese Beträge sind bei der gemeinsamen Vermögensvorsorge vollkommen außen vor! Ich würde ihm (falls vorhanden) eine (schlechte) Fotografie des aktuellen Sparbuchs schicken und ihn ansonsten auf den Taschengeldparagrafen verweisen. Vielleicht mag er hier sein Kind selbst um eine solche Aufstellung bitten?

von shinead am 14.05.2014, 21:40



Antwort auf Beitrag von shinead

Taschengeld ist dazu da, dass Kinder den Umgang mit Geld begreifen und lernen können. Und es gibt ab dem vollendeten siebten Lebensjahr die mit dem Taschengeldparagraph untermauerte Möglichkeit, dass Kinder in Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Taschengeldes auch über selbiges verfügen dürfen. Ich würde ihm nicht mehr oder weniger dazu mitteilen. "§ 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." Damit muss dann Schluss sein mit dem Thema...

von lastunicorn am 15.05.2014, 05:01