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Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Thema: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, ich bekomme im Februar mein 2tes Kind, bin Hausfrau schon seit 7 Jahren und demzufolge habe ich kein Einkommen. Das mir kein Mutterschaftsgeld zusteht weiss ich aber alle reden von einem Einmalbetrag den es unter Umständen gibt( 210 Euro) . Jo nur wo finde ich das Formular dazu... auf www.mutterschaftsgeld.de finde ich kein solches und beim normalen Antrag steht beim Merkblatt bei das Hausfrauen nichts bekommen... ja was den nun????? Weiss das jemand???

von Tina78 am 19.12.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von Tina78

wäre jetzt mein rat.

von DecafLofat am 19.12.2011, 14:35



Antwort auf Beitrag von Tina78

Wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) gezahlt. Dort mal auf die HP schauen: http://www.mutterschaftsgeld.de/Kontakt.htm LG

von wolke76 am 19.12.2011, 14:38



Antwort auf Beitrag von Tina78

hallo ruf bei deiner kk an die stellen dir eine bescheinigung aus das du keinen anspruch hast u. mit dieser bescheinigng wendest du dich an die erziehungsgeldstelle u. die kümmern sich dann um den rest mfg

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 15:16



Antwort auf Beitrag von Tina78

Also bei der kk Gibts das nicht. Ich bin grad Net daheim, schreib mir einfach ne pn und ich geb dir heut Abend bescheid. LG

von MaViMa am 19.12.2011, 15:17



Antwort auf Beitrag von MaViMa

...

von MaViMa am 19.12.2011, 15:19



Antwort auf Beitrag von MaViMa

diese bestätigung gibt es ganz sicher bei der KK - die wir auch dringend benötigt zuständig für die auszahlung ist eine andere stelle

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 16:22



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Hab ich bis jetzt nie gebraucht und ich hab das Mutterschaftsgeld 2x beantragt! (2007 und 2009) du bekommst das ja nur wenn du auf 400euro arbeitest. Ich musste nur den Antrag ausfüllen und gut war... Hab da nie nen wisch von der kk abgegeben.

von MaViMa am 19.12.2011, 16:26



Antwort auf Beitrag von MaViMa

wir haben jetzt allerdings 2011 u. gerade in diesem bereich ändert sich viel

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 16:34



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Wenn eine Versicherung bei der gesetzlichen KK besteht aber KEIN Mutterschaftsgeldanspruch vorhanden ist, stellt die KK eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass eben kein Anspruch besteht. Wenn jemand aber gar nicht bei einer gesetzl. KK versichert ist sondern z.B. privat, dann stellt auch keine KK was aus. Einfach KK (wenn vorhanden) anrufen, Bescheinigung anfordern - geht i.d.R. am gleichen Tag raus. Gleichzeitig wie gesagt ans BVA wenden. Der Link fürs MUG steht oben in meinem Beitrag. LG

von wolke76 am 19.12.2011, 16:46



Antwort auf Beitrag von wolke76

sage ich doch

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 16:50



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Ok, ok hast auch wider recht... Es ändert sich ständig irgenwas... LG

von MaViMa am 19.12.2011, 20:09