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ERBE - wie erhalte ich meinen Pflichtteil ohne Konakt zum leibliche Vater ?

Thema: ERBE - wie erhalte ich meinen Pflichtteil ohne Konakt zum leibliche Vater ?

Hallo, es stellt sich mir die Frage, wie bekomme ich bescheid wenn mein leiblicher Vater stirbt ? Da wir kein Kontakt haben und er auch woanders wohnt, bekomme ich nicht mit wenn er stirbt. Da ich seine erste und auch leibliche Tochter bin, bekomme ich doch auch ein Pflichtanteil. Wie funktioniert es, gibt es da Ämter die mich aufsuchen? Da er selber verheiratet ist und ein uneheliches Kind, sowie ein eheliches Kind hat, denke ich nicht das ich was bekomme bzw ich überhaupt von seinem Tod erfahre... Kennt sich einer damit aus ??? Bzw wo kann man sich da erkundigen ??? Gruß Steffi

von moonlightsd610 am 08.10.2015, 16:21



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Wieso willst Du Geld von einem Mann, der in Deinem Leben offensichtlich keine Rolle spielt? Wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten, müsste die Ehefrau/Deine Geschwister Dich informieren. Wahrscheinlich muss sowie so ein Erbschein beantragt werden, dann müssen die das auch bei Gericht angeben, dass es noch weitere Abkömmlinge gibt, dann informiert Dich auch das Gericht. Silvia

von Silvia3 am 08.10.2015, 16:27



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wenn du nie Kontakt hattest weiss ich nicht ob du ein Anrecht hast auf sein Erbe.. ich denke zuerst bekommt dann die Frau.. wenn er Schulden hat dann wolltest du dann auch ein Pflcihtanteil bezahlen? erkundige dich beim Amt..

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 16:32



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Es gibt einen gesetzlichen Anspruch der Kinder auch unehelichen und ohne Kontakt wie auch die Unterhaltspflicht der Kinder. Gesetzliches Erbr.

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 16:41



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natürlich hat sie ein anrecht drauf. Würde sich z. b. die frau weigern die beerdigung zu zahlen, müßte das leibliche kind sogar alle kosten tragen. wären schulden da, müßte sie ja auch angeschrieben werden, zwecks erbe ausschlagen innerhalb von 6 wochen.

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 16:51



Antwort auf Beitrag von Silvia3

??? Weil es ihr zusteht???

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 17:45



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Wieso willst Du Geld von einem Mann, der in Deinem Leben offensichtlich keine Rolle spielt? Das war keine Antwort auf die Frage!

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:17



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Was einem gesetzlich und moralisch zusteht, sind m.E. zwei verschiedene Paar Schuhe. Unter der Voraussetzung, dass der Vater seiner Unterhaltspflicht nachgekommen ist, hat sie keinen moralischen Anspruch an den Mann oder seine Nachkommen. Er hat sein Leben gelebt, sie ihres. Wenn es darum ginge, dass das Sozialamt an sie herantritt und um einen Beitrag zur Pflege/Beerdigung des Vaters bitten würde, würde es heißen "wieso denn ich, mit dem Mann habe ich doch gar nichts zu tun, das ist total ungerecht". Mir sieht das arg nach Rosinen picken aus (ohne natürlich die näheren Umstände zu kennen, kann auch sein, dass ich total falsch liege). Silvia

von Silvia3 am 08.10.2015, 18:18



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Das ist mE zu einfach. Es kann ja auch sein er hat sich seiner Vaterpflicht entzogen und den Kontakt abgelehnt, dann wäre es Schmerzensgeld - in dem Fall aber Schulden auszuschlagen finde ich legitim. Es gibt viele Beispiele und du kannst es drehen und wenden, es ist immer von Fall zu Fall anders.

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:23



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Das ist mE zu einfach. Es kann ja auch sein er hat sich seiner Vaterpflicht entzogen und den Kontakt abgelehnt, dann wäre es Schmerzensgeld - in dem Fall aber Schulden auszuschlagen finde ich legitim. Es gibt viele Beispiele und du kannst es drehen und wenden, es ist immer von Fall zu Fall anders.

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:23



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Das ändert aber nichts am Rechtsanspruch des Pflichtanteils Es sei denn, sie hat versucht, ihren Vater umzubringen https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland) Aber ansonsten...Liegst Du wohl total falsch, wenn Du DEIN moralisches Empfinden über den Gesetzen stellen willst.

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 18:23



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Ich will nicht mein moralisches Empfinden über das Gesetz stellen, mir ist klar, dass sie einen Rechtsanspruch hat. Ich wundere mich nur über dieses Ansinnen. Ich würde nicht von einem Mann, der mich offensichtlich abgelehnt hat, Geld einfordern, nur weil es mir gesetzlich zusteht. Da wäre ich einfach auch zu stolz. Außerdem empfinde ich es gegenüber der Kernfamilie als ungerecht, dass sie das Geld des Familienvaters mit einer Fremden teilen sollen (immer unter der Voraussetzung, dass es nie eine enge Bindung zwischen Vater und Tochter gegeben hat). Silvia

von Silvia3 am 08.10.2015, 18:28



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Also mal ganz ehrlich. Wenn ich seit zig Jahren keinen Kontakt mehr habe, da würde ich auch vom Erbe nichts haben wollen.

von nessi02 am 08.10.2015, 18:30



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Um das geht es doch gar nicht.

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:31



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Um was dann? Sie möchte wissen, ob sie bescheid bekommt, wenn ihr Vater stirbt...... damit sie sich dann melden kann, falls es etwas zu erben gibt. Oder hab ich was falsch verstanden?

von nessi02 am 08.10.2015, 18:35



Antwort auf Beitrag von nessi02

Richtig, aber es geht nicht darum, ob Du das Ansinnen moralisch gerechtfertigt findest oder nicht. Ich sehe es wie Bobfahrer: In den allermeisten Fällen, die ich mir als Grund für einen Kontaktabbruch denken kann, wäre ein potentielles Erbe ein Art Schmerzensgeld, dessen Annahme ich nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch durchaus nachvollziehen kann.

von Strudelteigteilchen am 08.10.2015, 18:40



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Ich werde auch meinen Pflichtanteil einfordern, später mal. Ich habe meine Gründe dafür. Ich weiß nicht, wie die Konstellation der AP ist, aber wenn z.B. ein Vater abhaut, keinen Unterhalt bezahlt, die Kinder in Armut aufwachsen, weil die alleinerziehende Mutter einfach nicht das Geld aufbringen kann, wieso sollen sie dann nicht vom Erbe profitieren? Weil der Vater die Kinder abgelehnt hat? Das ist schon sonderlich.

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 18:54



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Danke STT

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 18:55



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Wenn die Leute dich brauchen, werden die sich schon melden. Falls du Miterbe bist und ein Haus / Grundstueck verkauft werden soll, geht das ohne Deine Unterschrift nicht. Ansonsten wird sich wohl das Gericht melden.

von germanit1 am 08.10.2015, 16:33



Antwort auf Beitrag von germanit1

Hallo, Tja im Prinzip können sie dich außen vor lassen. Damit macht man sich strafbar, aber ist machbar. Würde dein Vater sterben hättest du Anrecht auf deinen Pflichtteil von dem was er besaß (oder halt Schulden) Seine Frau muss eine Aufstellung des Vermögens einreichen und alle Erbberechtigten angeben (hier würde sie sich strafbar machen, wenn sie dich unterschlägt) Dann ist halt auch wichtig ob ein Testament vorhanden ist. Hat er z Bsp vor Jahren seinen kompletten Besitz seiner Frau überschrieben hast du nach 10 Jahren kein Anrecht drauf.

von Saraid am 08.10.2015, 18:15



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Seit Juni dieses Jahres sucht das Amtsgericht nicht mehr nach verschollenen Kindern, das bedeutet du musst dich selbst melden. So ist mir das bekannt, mein Vater ist im April gestorben und das Amtsgericht, ich bin sehr gut mit der SB befreundet musste nach ihm suchen, sie sagte mir das wenn mein Vater 4 Wochen später verstorben wäre sie nicht hätte sichen müssen. Du musst dich wohl selbst kümmern. Ruf das Nachlasgericht an. Dann geht alles von selbst, sobal du im Erbschein stehst. Du kannst die Kontoauszüge am bis zum Todestag anfordern, einen kompletten Vermögensnachweis druckt dir die Bank aus, daovn darf die Beerdigung bezahlt werden und vom Rest kannst du deinen Pflichteil fordern / einklagen. Haus / Grundbesitzt wird ins Grundbuch eingetragen und beim Verkauf bekommst du deinen Teil, ausser du machst einn Deal. Wenn ein Haus da ist musst du dich an den Renovierungen usw beteiligen, wenn also dein Anteil am Haus zB 15000.- ist würde ich schauen das ich 7500.- bekomme und mich auszahlen lassen. Dann haben die dich los und du hast keine kosten. Aber das ist spekulativ.

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:16



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Das mit dem Suchen bzw. Nicht-Suchen hat mir unsere Sachbearbeiterin auf meine Frage hin im Mai auch so erklärt. Hintergrund war allerdings die Frage, ob grundsätzlich jedes Testament auffindbar ist, egal, wo in D es hinterlegt wurde. In diesem Fall frage ich mich aber, wie das vonstatten gehen soll: sie kann ja schlecht alle 6 Monate beim Nachlassgericht anrufen und fragen, ob der Vater gestorben ist. Zumindest ICH käme mir da blöd vor...

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 19:29



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Mal eine Frage, kannst du dir vorstellen Kontakt zu suchen? Ich empfehle es dir. Ich habe ja seit kurzem einen Halbbruder, 60 Jahre alt und dieser hatte auch nie Kontakt zu "unserem" Vater. Ich glaube es wäre für beide schön gewesen sich noch kennenzulernen.

von bobfahrer am 08.10.2015, 18:20



Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Die Tochter weiss vermutlich bis heute nicht, dass ihr Vater vor 2 Jahren verstorben ist. Es hätte nach Abzug der Beerdigungskosten maximal bissel Bargeld zu erben gegeben. Die Tochter weiss auch, dass "nichts zu holen" ist. Aber es wurde kein Erbschein benötigt, das Umschreiben des gemeinsamen Kontos für die Ehefrau ging einfach so, legal oder dank Bekannter auf der Bank. lg carow PS: Wenn du für Pflegeheim oder Begräbniskosten aufkommmen sollst, ist das Amt auch nicht zimperlich, dir gegenüber. Da ist völlig egal, ob Kontakt oder nicht (gibts Urteile).Wenn dir selbst erben moralisch "schlecht" erscheint, dann schlags aus und lass deine Kinder erben. Aber informier dich rechtzeitg, dass du keine Schilden abfasst. Und suche Kontakt, ehe es zu spät ist.

Mitglied inaktiv - 08.10.2015, 20:15



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Also erstmal danke für die Antworten... ich werde mich mal beim Amt genauer erkundigen. Es ist nicht so das ich komplett kein Kontakt habe, nur kein engen... was aber nicht von mir kommt. Ist etwas kompliziert und ich möchte hier nicht alles erklären müssen. Er will mit mir jetzt was klären und ich bin mir ziemlich sicher das es um das Erbe geht. Und ehrlich gesagt möchte ich kein Kontakt nur wegen so was, er hätte ja auch mal fragen können wie es mir geht etc. Habe gerade das zweite Kind bekommen und ich glaube er weiß noch nicht mal von der ersten. Es war bis vor kurzem auch ok... er hat seine Familie und ich meine. Da mein Vater (der mich aufgezogen hat von klein auf) vor ein paar Jahren gestorben ist, sieht man manche Dinge dann doch anders, ohne jemanden zu verletzen. Mmh bin im Moment etwas verwirrt und weiß nicht was er von mir direkt will... Gruß Steffi

von moonlightsd610 am 08.10.2015, 20:47