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best. stundenanz. wöchentllich lt. AV, aber nicht gearbeitet und nun krank ...

Thema: best. stundenanz. wöchentllich lt. AV, aber nicht gearbeitet und nun krank ...

lt. AV wurden bei uns keine bestimmte stundenanzahl vereinbart. wir arbeiten nur, wenn wir auch nen auftrag bekommen (menschen in zügen zählen und befragen). nun habe ich wochenlang keine aufträge, bin in dieser zeit jetzt aber krank. muss dann der AG einen bestimmten durchschnittsstundensatz für die krankzeit trotzdem zahlen oder hat man einfach pech?

von sechsfachmama am 09.10.2015, 12:41



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

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von peekaboo am 09.10.2015, 12:49



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wir handhaben das so, dass Krankheit nur dann bezahlt wird, wenn die Aushilfe auch an diesem Tag hier gewesen wäre. Bei uns sind es meist Studenten, die dann z.B. Montag und Freitag kommen. Die bekommen bei Krankheit entsprechend nur Montag und Freitag bezahlt. Wenn Du sowieso keinen Auftrag hattest, dann hast du ja auch keinen Verlust durch die Krankheit.

von shinead am 09.10.2015, 12:52



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hast DU keinFixum? Bekommst du bei Auftragslage Null gar nichts? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Erzähl mal!

von wolke76 am 09.10.2015, 15:16



Antwort auf Beitrag von wolke76

bei meiner anderen arbeit übern sommer (autos zählen) stand 15 h/woche als richtwert drin, alles drüber wurde als überstunden gerechnet oder in der "zählfreien" zeit dann abgefeiert. auf basis dieses AV wäre für mich logisch, dass ich dann 15 h bezahlt bekommen hätte. beim bewerbungsgespräch und der schulung wurde uns gesagt, dass mind. 250 euro jeden monat drin sind (8.50 /h), dann haben die nochmal neue leute eingestellt, obwohl es so "unter der hand" schon hieß, es ist ja kaum arbeit da für die, die jetzt schon nen AV haben. ein etwas inzwischen näher bekannter, der da auch mitarbeitet, hat immer so 3, 4 aufträge in der woche, manchmal sogar 2 am tag. und ich und meine andere bekannte bekommen so gut wie gar nix. obwohl ich fast rund um die uhr mich als verfügbar eingeschrieben habe. und wenn keine arbeit da ist, gibts auch kein geld.

von sechsfachmama am 09.10.2015, 20:22



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Arbeitest du als Honorarkraft?

von Johanna3 am 09.10.2015, 15:40



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/106077-krankheit--lohnfortzahlung-bei-unregelmaessiger-beschaeftigung

von desireekk am 09.10.2015, 16:34